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Schweine und Hühner richtig halten
Tierschutzbericht 2005
Verbraucherschutz. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
soll zur Gewährleistung einer "tiergerechteren Haltung von
Schweinen" geändert werden. Dies geht aus dem als
Unterrichtung vorgelegten Tierschutzbericht 2005 (15/5405) hervor.
Anlass hierzu gebe ein durch die Europäischen Kommission
eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren, da die entsprechenden
EU-Richtlinien zur Schweinehaltung in Deutschland noch nicht
umgesetzt seien.
Ferner habe die Bundesregierung vor, sich bei der auf
europäischer Ebene anstehenden Diskussion zu verbesserten
Haltungsbedingungen für Masthühner zu beteiligen. In
Anlehnung an die freiwillige Ländervereinbarung zur Haltung
von Jungmasthühnern könne Deutschland einen "aktiven
Beitrag" zu einer tierschutzgerechten EU-Richtlinie leisten.
Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, hat das entsprechende
Gesetz zum Schutz der Tiere bei gentechnischen Eingriffen
beigetragen. Demnach dürften erbgutverändernde
Maßnahmen bei den betroffenen Tieren und deren Nachkommen
keine Schmerzen auslösen. Hierunter würde ebenfalls das
Klonen von Tieren fallen. Nach dem Gentechnikgesetz vom Juni 2004
dürften zudem keine Patente für biotechnologische
Erfindungen erteilt werden, welche die genetische Identität
von Tieren "ohne wesentlichen medizinischen Nutzen für den
Menschen oder das Tier" verändern, so die Unterrichtung
weiter.
Weiterhin setzt sich die Bundesregierung für das Ziel ein,
die Zahl der Tierversuche zu verringern. Sie macht sich deshalb
für die rasche Einführung von Ersatz- und
Ergänzungsmethoden stark. Unterstützend hierbei wirke
sicn die EU-weite Regelung aus, wonach ab 2009 keine kosmetischen
Mittel mehr in den Handel gebracht werden dürfen, wenn diese
im Tierversuch getestet worden sind.
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