bob
Antragsrecht für Kinderkommission
111 Abgeordnete aus allen vier Fraktionen sind
sich einig
Bundestagsnachrichten. Der Kinderkommission des Bundestages soll
das Recht eingeräumt werden, selbstständig Anträge
im Parlament einzubringen. Dies verlangen 111 Abgeordnete aller
Fraktionen (35 der SPD, 41 der CDU/CSU, 14 von Bündnis 90/Die
Grünen und 21 der FDP) in einem Gruppenantrag (15/5527). Ein
solches Antragsrecht soll dazu dienen, dass die Kinderkommission
ihrem Auftrag, für die Belange von Kindern im Parlament
initiativ zu werden, künftig "angemessener" gerecht werden
kann, so die Antragsteller.
Die Abgeordneten weisen darauf hin, aus diesem Antragsrecht
sollten sich keine Ansprüche anderer Gremien auf ein
Antragsrecht ableiten lassen. Dieses Recht sei und bleibe durch den
besonderen Status der Kinderkommission "einzigartig". Als Grund
führen die Parlamentarier an, dass die Kinderkommission
besonders zusammengesetzt sei (jede Fraktion entsendet einen
Parlamentarier) und dass Beschlüsse nur einstimmig gefasst
werden dürfen.
Die Abgeordneten erwähnen ferner, dass in den vergangenen
vier Wahlperioden die Kinderkommission Vorschläge zur
Erweiterung ihrer Kompetenzen gemacht habe. Kernpunkte seien
jeweils ein eigenständiges Antragsrecht und ein Rederecht in
anderen Ausschüssen gewesen. Über das Rederecht in
anderen Ausschüssen habe seinerzeit Einvernehmen hergestellt
werden können.
Die Kinderkommission des Bundestages ist seit ihrer
Gründung im Jahr 1998 als Interessenvertretung für Kinder
im Parlament tätig. Ihr Auftrag ist es, eine "Lobby für
Kinder im Parlament" zu sein. Daneben nimmt die Kommission im
Rahmen ihrer Möglichkeiten auch die Rolle des Partners und
Förderers der Verbände und Organisationen wahr, die sich
für die Interessen von Kindern einsetzen.
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