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Sebastian Heise
Stichwort: Betriebliche Bündnisse
Betriebliche Bündnisse für Arbeit sind Vereinbarungen
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern mit dem Ziel, die
Arbeitsplätze in einem Unternehmen zu sichern. Geschlossen
werden sie zum Beispiel, wenn Unternehmen vor der Insolvenz stehen
oder - häufiger noch - damit drohen, Arbeitsplätze ins
Ausland zu verlagern.
Was genau vereinbart wird, ist von Fall zu Fall unterschiedlich:
Meist verzichten die Arbeitnehmer auf einen Teil ihres Lohnes oder
leisten unbezahlte Überstunden. Möglich sind auch
Abstriche bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Altersteilzeit,
Samstagsarbeit oder der Abbau von Überstunden. Im Gegenzug
erhalten die Firmen zum Beispiel Arbeitsplätze, investieren in
Standorte, übernehmen Auszubildende oder bilden Mitarbeiter
fort. Rechtlich gibt es mehrere Wege, ein betriebliches
Bündnis zu schließen. Ein Weg ist ein Haustarifvertrag
zwischen einem großen Unternehmen und der zuständigen
Gewerkschaft. Er ersetzt den bis dahin geltenden Tarifvertrag.
Zweite Möglichkeit ist eine Absprache zwischen Betriebsrat und
Arbeitgeber, eine so genannte Regelungsabrede. Beide Seiten
vereinbaren hier eine Beschäftigungsgarantie; einer
Änderung von Lohn und Arbeitszeit hingegen muss jeder einzelne
Arbeitnehmer in einem neuen Arbeitsvertrag zustimmen. Voraussetzung
für eine Regelungsabrede ist, dass die Firma nicht
tarifgebunden ist, denn nur dann darf sie Arbeitsverträge mit
längerer Arbeitszeit und weniger Gehalt abschließen.
Dritte Möglichkeit ist die Betriebsvereinbarung zwischen
Arbeitgeber und Betriebsrat in einem Unternehmen, das eigentlich an
den Tarifvertrag gebunden ist. Allerdings müssen
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände im Tarifvertrag
vereinbart haben, dass eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen
werden darf. Ohne diese Erlaubnis sind betriebliche Bündnisse
per Betriebsvereinbarung in einer rechtlichen Grauzone. CDU und CSU
fordern, dass solche Bündnisse für Arbeit in jeder Firma
auch ohne Zustimmung der Gewerkschaften geschlossen werden
können. Allerdings soll es hohe Hürden geben: Betriebsrat
und Belegschaft müssen mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen,
zudem gelten die Vereinbarungen nur für die Dauer des
Tarifvertrags und müssen danach neu ausgehandelt werden.
Die FDP hat einen vergleichbaren Vorschlag vorgelegt; die
Arbeitgeberverbände unterstützen diese Ideen. Auch SPD
und Bündnis 90/Die Grünen wollen mehr Bündnisse
für Arbeit, aber nur im Einklang mit dem derzeit geltenden
Recht. Daher lehnen sie betriebliche Bündnisse ohne Zustimmung
von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden im Tarifvertrag
ab. Die Gewerkschaften weisen die Forderungen von CDU/CSU und FDP
scharf zurück. Da die Betriebsräte keinen Streik
beschließen können, seien sie gegenüber den
Arbeitgebern in einer schwächeren Position.
Sebastian Heiser besucht die Kölner Journalistenschule.
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