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Martin Teschke
Stichwort: Antidiskriminierung
Das Antidiskriminierungsgesetz soll Benachteiligungen in der
Arbeitswelt beseitigen. Einige aktuelle Zahlen: Nach dem
EU-Gleichstellungsbericht 2004 verdienen Männer in Deutschland
im Schnitt 20 Prozent mehr als Frauen. Der jüngst
veröffentlichte Mikrozensus 2004 des Statistischen Bundesamtes
zeigt, dass die Hälfte der erwerbstätigen Frauen in nur
fünf von 87 Berufsgruppen arbeitet. Anders ausgedrückt:
50 Prozent der Frauen arbeiten in Büroberufen, im
Gesundheitsdienst und sozialen Berufen, im Verkauf oder als
Reinigungskraft. Diese Tätigkeiten bieten in der Regel
vergleichsweise geringe Aufstiegschancen.
Ein Angestellter etwa in der Chemischen Industrie hat ein
monatliches Gehalt von bis zu 2.450 Euro, eine Angestellte in der
Bekleidungsindustrie etwa 1.700 Euro brutto. In beiden Berufen ist
eine dreijährige Ausbildungszeit vorgeschrieben. All dies gilt
in erhöhtem Maß für die so genannte Gruppe der
Bestverdiener, Angestellte oder Selbstständige, die mehr als
5.000 Euro brutto im Monat verdienen. Hier stellen Frauen eine
Minderheit von gerade einmal sieben Prozent.
Deutlich fällt vor allem die ungleiche Verteilung am
unteren Ende der Einkommensskala aus. Im Armuts- und
Reichtumsbericht 2004/2005 der Bundesregierung trägt ein
Armutsrisiko, wer weniger als 60 Prozent des
Durchschnittseinkommens verdient. Die Armutsquote beträgt
demnach im Jahr 2003 bei Frauen 14 Prozent, bei Männern 12,6
Prozent.
Bei allein Erziehenden liegt die Quote sogar bei 35,4 Prozent;
bekanntlich besteht die Gruppe der allein Erziehenden
größtenteils aus Müttern, weniger aus Vätern.
Noch bedrohlicher sieht es für Menschen ausländischer
Herkunft aus. Während die so genannte Armutsrisikoquote bei
Deutschen 13,6 beträgt, liegt sie bei Migranten bei 24
Prozent.
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