dpa
Berufsuntypische Erfahrungen
Landau neuer Verfassungsrichter
Der hessische Justizstaatssekretär Herbert Landau (CDU)
wird Richter am Bundesverfassungsgericht. Der Bundesrat hat am 23.
September den 57-jährigen Juristen auf Vorschlag der CDU
einstimmig zum Nachfolger von Hans-Joachim Jentsch gewählt,
der wegen Erreichens der Altersgrenze aus dem Zweiten Senat
ausscheidet. Der einstige Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH)
trat sein Amt am 1. Oktober an.
Die Wahl Landaus ans höchste deutsche Gericht war vom
hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) durchgesetzt
worden, der damit den ursprünglich für den Posten
vorgesehenen Tübinger Rechtsprofessor Ferdinand Kirchhof -
Bruder des früheren Bundesverfassungsrichters und
Steuerexperten Paul Kirchhof - von der Kandidatur verdrängt
hatte. Koch hatte Landau, seit 1996 am BGH, 1999 als
Staatssekretär nach Hessen geholt.
Dem 57-jährigen CDU-Mitglied wurde dort selbst vom
politischen Gegner - der seinen Politikstil mitunter heftig
kritisierte - eine hervorragende fachliche Qualifikation
attestiert. Vor seiner juristischen Karriere hatte Landau, der
bereits beim einstigen hessischen Justizminister Karl-Heinz Koch -
Vater des heutigen Ministerpräsidenten - als persönlicher
Referent diente, einige berufsuntypische Berufserfahrungen
gesammelt: In der elterlichen Bäckerei erwarb er den
Gesellenbrief, anschließend ließ er sich zum
Sozialarbeiter ausbilden.
Der 67-jährige Jentsch hatte zuletzt beim Neuwahlurteil
Ende August Aufsehen erregt, als er sich mit einem Minderheitsvotum
als Einziger im Zweiten Senat der vorgezogenen Wahl
entgegenstellte. Jentsch, einst CDU-Bundestagsabgeordneter,
Oberbürgermeister von Wiesbaden und CDU-Justizminister in
Thüringen, war im Senat unter anderem für Parteien- und
Wahlrecht zuständig. Am 27. September trat Jentsch ein letztes
Mal als Verfassungsrichter hervor: Der Senat verkündete die -
federführend von Jentsch vorbereitete - Entscheidung zum
gebremsten Anstieg der Beamtenpensionen.
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