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Meldepflicht bei Verkauf ins Ausland
Rüstungsunternehmen
Wirtschaft und Arbeit. Der Kauf von Unternehmen, die
Panzermotoren und -getriebe herstellen oder entwickeln, durch
ausländische Firmen muss künftig gemeldet werden. Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kann einen solchen
Erwerb untersagen. Dies geht aus der 71. Verordnung der
Bundesregierung zur Änderung der
Außenwirtschaftsverordnung (15/5994) hervor.
Der Verkauf kann verboten werden, um "wesentliche
Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland" zu
gewährleisten. Bislang gibt es die Meldepflicht nur für
den ausländischen Erwerb von in Deutschland ansässigen
Unternehmen, die Kriegswaffen herstellen oder entwickeln oder
Verschlüsselungssysteme zur Übertragung staatlicher
Verschlusssachen produzieren. Eine Beschränkung des Erwerbs
durch Ausländer ist nach Regierungsangaben vor allem dann
gerechtfertigt, wenn die sicherheitspolitischen Interessen oder die
militärische Sicherheitsvorsorge des Landes gefährdet
sind.
Wie es heißt, werden von der Änderung Unternehmen
erfasst, die besonders konstruierte Motoren oder Getriebe zum
Antrieb von Kampfpanzern oder anderen gepanzerten Kettenfahrzeugen
herstellen oder entwickeln. Motoren und Getriebe zum Einbau in
Kampfpanzer und andere gepanzerte Kettenfahrzeuge wie
Schützenpanzer, Panzerhaubitzen, Pionier- und Bergepanzer
seien Spezialaggregate, die sich durch besondere Kompaktheit,
leichte Austauschbarkeit und hohe Leistung auszeichnen.
Wegen der geringen Baumaße bei hoher Leistung sind die
Antriebsaggregate für den Bau moderner Kampfpanzer und anderer
gepanzerter Kettenfahrzeuge von besonderer Bedeutung, so die
Bundesregierung. Von der Änderung nicht erfasst würden
dagegen Hersteller von Motoren und Getrieben, wenn etwa die Motoren
für den Einsatz in militärischen Fahrzeugen lediglich
geändert oder angepasst wurden. Dabei handele es sich um
Aggregate, die in den Hauptbaugruppen mit rein zivil verwendeten
Motoren oder Getrieben übereinstimmen.
Zur Begründung heißt es weiter, die deutschen
Unternehmen, die diese Antriebsaggregate herstellen und entwickeln,
nähmen weltweit technologisch eine Spitzenstellung ein. Das
Bundesverteidigungsministerium habe im Einvernehmen mit der
Industrie festgestellt, dass dieser Sektor der deutschen Industrie
zu den wehrtechnischen Kernfähigkeiten gehöre, auf die
aus rüstungswirtschaftlichen Gründen künftig nicht
verzichtet werden könne.
Die Ausweitung der Meldepflicht kann bei der Wirtschaft Kosten
für die Vorbereitung der Meldungen verursachen, so die
Regierung. Deren Höhe sei allerdings nicht quantifizierbar.
Für kleine und mittlere Unternehmen führe die
Änderung zu keinem spürbaren Aufwand. Auch sei mit einer
nennenswerten Auswirkung auf das Preisniveau nicht zu rechnen.
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