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Das Parlament
Nr. 40 / 04.10.2005

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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vom

Meldepflicht bei Verkauf ins Ausland

Rüstungsunternehmen

Wirtschaft und Arbeit. Der Kauf von Unternehmen, die Panzermotoren und -getriebe herstellen oder entwickeln, durch ausländische Firmen muss künftig gemeldet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kann einen solchen Erwerb untersagen. Dies geht aus der 71. Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (15/5994) hervor.

Der Verkauf kann verboten werden, um "wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland" zu gewährleisten. Bislang gibt es die Meldepflicht nur für den ausländischen Erwerb von in Deutschland ansässigen Unternehmen, die Kriegswaffen herstellen oder entwickeln oder Verschlüsselungssysteme zur Übertragung staatlicher Verschlusssachen produzieren. Eine Beschränkung des Erwerbs durch Ausländer ist nach Regierungsangaben vor allem dann gerechtfertigt, wenn die sicherheitspolitischen Interessen oder die militärische Sicherheitsvorsorge des Landes gefährdet sind.

Wie es heißt, werden von der Änderung Unternehmen erfasst, die besonders konstruierte Motoren oder Getriebe zum Antrieb von Kampfpanzern oder anderen gepanzerten Kettenfahrzeugen herstellen oder entwickeln. Motoren und Getriebe zum Einbau in Kampfpanzer und andere gepanzerte Kettenfahrzeuge wie Schützenpanzer, Panzerhaubitzen, Pionier- und Bergepanzer seien Spezialaggregate, die sich durch besondere Kompaktheit, leichte Austauschbarkeit und hohe Leistung auszeichnen.

Wegen der geringen Baumaße bei hoher Leistung sind die Antriebsaggregate für den Bau moderner Kampfpanzer und anderer gepanzerter Kettenfahrzeuge von besonderer Bedeutung, so die Bundesregierung. Von der Änderung nicht erfasst würden dagegen Hersteller von Motoren und Getrieben, wenn etwa die Motoren für den Einsatz in militärischen Fahrzeugen lediglich geändert oder angepasst wurden. Dabei handele es sich um Aggregate, die in den Hauptbaugruppen mit rein zivil verwendeten Motoren oder Getrieben übereinstimmen.

Zur Begründung heißt es weiter, die deutschen Unternehmen, die diese Antriebsaggregate herstellen und entwickeln, nähmen weltweit technologisch eine Spitzenstellung ein. Das Bundesverteidigungsministerium habe im Einvernehmen mit der Industrie festgestellt, dass dieser Sektor der deutschen Industrie zu den wehrtechnischen Kernfähigkeiten gehöre, auf die aus rüstungswirtschaftlichen Gründen künftig nicht verzichtet werden könne.

Die Ausweitung der Meldepflicht kann bei der Wirtschaft Kosten für die Vorbereitung der Meldungen verursachen, so die Regierung. Deren Höhe sei allerdings nicht quantifizierbar. Für kleine und mittlere Unternehmen führe die Änderung zu keinem spürbaren Aufwand. Auch sei mit einer nennenswerten Auswirkung auf das Preisniveau nicht zu rechnen.

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