bob
Weniger akustische Wohnraumüberwachung
Innere Sicherheit
Inneres. Im Jahr 2004 sind insgesamt elf Wohnungen in sechs
Bundesländern sowie in der Zuständigkeit des
Generalbundesanwalts akustisch überwacht worden. Dies geht aus
einem Bericht der Bundesregierung hervor (15/5971). Der Trend ist
damit stark rückläufig.
Der Unterrichtung zufolge dauerte der längste
Überwachungszeitraum 315 Tage an und lag in der
Zuständigkeit des Landes Rheinland-Pfalz (Straftaten nach dem
Ausländer- sowie dem Asylverfahrensgesetz). 61 Tage lang wurde
eine Wohnung wegen Bildung terroristischer oder krimineller
Vereinigungen im Zuständigkeitsbereich des
Generalbundesanwalts überwacht. Auch in Bayern wurde eine
Wohnung 51 Tage abgehört. Der längste
Überwachungszeitraum in Nord-rhein-Westfalen dauerte 46 Tage.
Anlass waren in drei Fällen Ermittlungen wegen Mordes oder
Totschlags, in jeweils zwei Fällen Verfahren nach dem
Ausländer- oder dem Asylverfahrensgesetz, nach dem
Betäubungsmittelgesetz und wegen Bestechlichkeit oder
Bestechung. In jeweils einem Fall kam es zur akustischen
Wohnraumüberwachung wegen Straftaten nach dem Waffengesetz,
Außenwirtschaftsgesetz sowie dem Kriegswaffenkontrollgesetz
und der Bildung terroristischer oder krimineller Vereinigungen.
Relevanz für das gerichtliche Verfahren hatte die
Überwachung in sechs Fällen. Die Gesamtkosten der
Wohnraumüberwachungen betrugen laut Aufstellung fast 211.000
Euro. In einem Fall sind die Kosten laut Mitteilung der Polizei
nicht abgrenzbar. Im Fall des Generalbundesanwalts sind die Kosten
derzeit noch nicht bezifferbar. Überwacht wurden insgesamt 51
Personen.
Zurück zur
Übersicht
|