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14. Wahlperiode
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DEUTSCHER BUNDESTAG
Ausschuss für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft
14. Wahlperiode
22 38-24 50




Wortprotokoll


der


81. Sitzung



des Ausschusses für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft
(10. Ausschuss)


Öffentliche Anhörung
zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Drucksache 14/7252

-Entwurf eines Gesetzes zur Modulation
von Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Modulationsgesetz)-


am Montag, 10. Dezember 2001, 11.00 Uhr
(Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900)



Vorsitz: Peter Harry Carstensen (Nordstrand), MdB

SEITE:


Einziger Punkt der Tagesordnung 8 - 130


-Entwurf eines Gesetzes zur Modulation von
Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen
Agrarpolitik (Modulationsgesetz)-

Drucksache 14/7252



Anlage 1 Naturschutzbund Deutschland e. V., Dr. Volkhard Wille
Anlage 2 Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft, Prof. Werner Kleinhanß
Anlage 3 Ministerium f. Ernährung u. ländl. Raum Baden Württemberg,
MDg Joachim Hauck

Anlage 4 Ralf Hägele, Vorstandsvorsitzender Agrarunternehmen Barnstädt e. G.
Anlage 5 Deutscher Bauernverband
Anlage 6 Ministerium f.Umwelt u.Naturschutz, Landwirtschaft u. Verbraucherschutz Sts Dr. Thomas Griese

Anlage 7 Botschaft des Vereinigten Königreichs GB u. Nordirland,
Landwirtschaftsattaché Gerrit Steel

Anlage 8 European Federation of trade unions of food, agriculture and tourism
(EFFAT) Secr. Agri Arnd Spahn



ZUR TAGESORDNUNG

Der Vorsitzende: Ich eröffne die 81. Sitzung des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zur öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -Entwurf eines Gesetzes zur Modulation zu Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik- (Drucksache 14/7252).

Ich begrüße ganz herzlich den PSt Dr. Thalheim, die Mitglieder unseres Ausschusses sowie weitere interessierte Gäste, insbesondere aber die Herren Sachverständige in unserer Mitte und zwar,

Von den Verbänden:
- Stellv. Generalsekretär Adalbert Kienle und Referent Udo Hemmerling,
Deutscher Bauernverband (DBV);

- Dr. Volkhard Wille,
Naturschutzbund, Deutschland e. V. (NABU),

- Secr. Agri. Arnd Spahn,
European Federation of Food, Agriculture and Tourism (EFFAT)

Als Einzelsachverständige:
- Direktor und Prof. Werner Kleinhanß,
Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL)

- Landwirtschaftsattaché Gerrit Steel,
Botschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland

- MDg Manfred Buchta,
Abteilungsleiter Grundsatz im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz

- Ralf Hägele,
Vorstandsvorsitzender des Agrarunternehmens Barnstädt e. G.

- St Dr. Thomas Griese,
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aus Nordrhein-Westfalen

- Stellv. Abteilungsleiter Dr. Breitbarth
- und Prof. Breitschuh,
Präsident der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt des Freistaates Thüringen

- MDg Joachim Hauck,
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum aus Baden-Württemberg.

Ich möchte mich für die kurzfristige Terminanberaumung entschuldigen. Ich hätte Ihnen etwas mehr Zeit gegönnt und wäre auch froh gewesen, wenn diejenigen aus dem Ausschuss, die diesen Termin beantragt haben, heute hier anwesend wären.

Die Modulation ist ein sehr wichtiges Thema.

Ich möchte nunmehr die Sachverständigen bitten, mit einem kurzen Statement zu beginnen, um im Anschluss daran in die Frage- und Antwortrunden einzutreten.

Adalbert Kienle (DBV): Ich habe trotz der Pisa-Studie meine Lateinlektion gelernt. Zwei Dinge sind mir besonders gut in Erinnerung: ?Et respice fine? (Bedenke das Ende)? und ?Quod errat demonstrandum? (was zu beweisen war).? Mit diesen beiden lateinischen Sprüchen möchte ich behaupten, dass die Modulation ein Instrument ist, das nicht friedensfähig ist. Es wird mit sehr viel Begeisterung über die Modulation gesprochen. Wenn es aber um die Umsetzung geht, wird es sehr schwierig. Es fehlt eine tiefgreifende Analyse, was in der Zukunft geschieht und wie die Betriebe und die landwirtschaftlichen Räume und Regionen bei uns und in Europa aussehen werden.

Ich habe kürzlich als Mitglied des Wirtschafts- und Sozialausschusses an einer Anhörung des Europäischen Parlaments teilgenommen. Aus einer Studie des Parlamentes habe ich entnommen, wie die Positionen in Europa in den verschiedenen Mitgliedstaaten aussehen. Nach wie vor besteht überwiegend Ablehnung. Die meisten Länder sagen, dass es neue Wettbewerbsverzerrungen geben wird. Es wird zu Einkommensverlusten unserer Bauern kommen. In der neuen TOP-Agrarausgabe findet man eine repräsentative Umfrage unter deutschen Landwirten. Die Berufsunlust und die Investitionsverweigerungen der Bauern sind begründet in der Auflagenflut und der viel zu großen Bürokratie. Die Modulation beinhaltet sehr viel Bürokratie, Streit und ungewisse Konsequenzen.

Länder wie Baden-Württemberg und Bayern, die in den letzten Jahren sehr viele Umweltmaßnahmen vorangetrieben haben, werden mit der Modulation regelrecht abgestraft. Der DBV sieht in der Modulation kein agrarpolitisches Heilmittel. Nach ausführlicher Diskussion haben wir eine grundsätzliche Ablehnung der Modulation beschlossen. Wir verweisen auf die dichte Zahl der Fachgesetze, auf die Agrarumweltmaßnahmen und auf die Gemeinschaftsaufgabe, die in hohem Maße dem ländlichen Raum zugute kommt.

Wenn die Politik die Modulation durchsetzt, dann ist unsere Forderung, die sog. Kleinbeihilfen für Saatgut, Stärkekartoffeln, Tabak und Hopfen herauszunehmen. Angesichts der dramatischen Lage bei spezialisierten Rindererzeugern sollten Tierprämien ausgeklammert werden. Wir fordern eine Freibetragsregelung ohne jeglichen bürokratischen Mehraufwand für die Landwirte. Wir setzen uns für eine erzeugernahe Wiederverwendung in den Regionen ein.

Dr. Volkhard Wille, (NABU): (Anlage 1)

Arnd Spahn, (EFFAT): Ich verstehe die Position des DBV nicht und vertrete eine andere Meinung. Wir wollen eine Erhöhung der Agrartöpfe. Wir sehen darin einen neuen Ansatzpunkt und fördern ihn. Es ist sinnvoll, in einer Situation, die geprägt ist von Unsicherheit, neue Wege zu gehen. Die Modulation stößt in den Ländern, in denen sie angewendet wird, auf immer breitere Zustimmung, z. B. in Frankreich. Der hier anwesende französische Agrarattachè könnte vielleicht über die Modulation, die in seinem Land bereits angewendet wird, berichten. Frankreich verfügt über erste Erfahrungen.

Auch in den anderen Mitgliedstaaten trifft dieses Modell der Modulation auf immer mehr Zustimmung. Die Modulation ist ein kohärentes, fachübergreifendes Mittel zur Reform der Agrarpolitik und zur Entwicklung einer neuen Lebensmittelpolitik in Europa. Man sollte sich die Frage stellen, ob man sich diesem Modell in Europa zuwenden sollte, um herauszufinden, ob man neue Wege beschreiten kann.

Über den Erfolg der Modulation kann heute gewiss keiner sichere Prognosen wagen. Aber die vorgetragenen Widerstände spiegeln nicht die Meinung der Betriebe wider.

Wir befürworten eine frühzeitige und umfassende Einführung des Instrumentes der Modulation. Die Modulation ist ein notwendiges Instrument, um neue Wege zu beschreiten.

Wir fordern für die Einführung der obligatorischen Modulation die Aufnahme der Punkte 8 und 9 aus der Verordnung 1257 in die Verordnung 1259, wenn man die Modulation zu einem schlagkräftigen Instrument der Entwicklung des ländlichen Raumes gestalten will.

Prof. Werner Kleinhanß, (FAL): Die Modulation ist ein Instrument zur Umlenkung von Finanzmitteln von der Ersten in die Zweite Säule. Diesem ist grundsätzlich zuzustimmen. Allerdings lässt die Modulation den Mitgliedsländern sehr viele Gestaltungsspielräume, sowohl in der Frage, ob sie die Modulation umsetzen, als auch in der Gestaltung der Maßnahmen.

Die Wirkung der Modulation hängt u. a. von der Art und von dem Umfang der Prämienkürzungen ab. Je nach Ausgestaltung der Kürzungen sind entsprechende Einkommens- und Verteilungseffekte zu erwarten. Bei länderspezifischer Einführung von Kürzungen bis zu 20 % kann es zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten kommen.

Ich habe mich seit dem letzten Jahr mit der Modulation durch eine vergleichende Analyse des französischen Systems und der möglichen Anwendung in Deutschland zusammen mit französischen Kollegen befasst. Die Ergebnisse unserer Modellrechnungen auf Basis des nationalen Betriebsnetzes sind zum Teil in die Beantwortung der Fragen mit eingegangen. Sie zeigen die vielfältigen Wirkungen andeutungsweise auf.

Der Grad der Betroffenheit und die Höhe der Verteilung von Prämienkürzungen hängt in Deutschland sehr stark von dem Freibetrag ab. Es gibt unterschiedliche Positionen in den neuen und alten Bundesländern. Aus ökonomischer Sicht sehe ich die Verwendung im Bundesland etwas kritisch, weil sie nicht die optimale Lösung in Bezug auf regionalpolitische Umweltmaßnahmen ist. Eine Zunahme der Regelungsdichte durch Länderprogramme ist zu erwarten.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist zu bemängeln, dass die Modulation keine große Lenkungswirkung hat. Es wird einfach nur gekürzt und dies führt zu Einkommenseinbußen. Die Lenkungswirkung erfolgt mehr auf der Verwendungsseite. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht wäre zu wünschen, dass man das Instrument so ausgestaltet, dass es klare Signale hinsichtlich betrieblicher Anpassung gibt.

Aus deutscher Sicht muss man die Nettozahlerposition beachten. Die Modulation ist ein Instrument für die Nettoempfänger. Für die Nettozahler in Deutschland wären allgemeine Prämienkürzungen, die Freiraum für nationale Mittel schafften und für agrar- und umweltpolitische Maßnahmen eingesetzt werden könnten, günstiger.

Gerrit Steel: Ich bin Ihnen, Herr Vorsitzender, dankbar, vor Ihrem Ausschuss sprechen zu können. Während meiner Zeit als Erster Sekretär an der britischen Botschaft in Deutschland hatte ich immer wieder Grund, Ihnen dankbar zu sein für vieles, was ich über Aspekte der deutschen Landwirtschaft und Agrarpolitik gelernt habe. Ich hoffe, dass ich mich ein wenig revanchieren kann, indem ich dem Ausschuss Fragen zur Modulation in Großbritannien beantworte.

Sie haben von mir einige Antworten auf die Fragen in Ihrem Fragenkatalog bekommen. Ich bitte um Rücksicht, dass ich keine Antworten zum Thema Modulation in Deutschland gegeben habe. Als Gast in Deutschland habe ich in dieser Beziehung nichts zu sagen.

In der Agrarpolitik wird Großbritannien manchmal als Land hingestellt, das die menschliche Dimension nicht zu würdigen weiß. Wir gelten als Volk, das sagt: ?Es geht nur um die Wirtschaft. Und wenn wir ein paar schöne Landschaften oder ein paar herkömmliche Arbeitsplätze verlieren, ist uns das ziemlich egal. Wenn wir die Lebensmittel und die Natur nicht so wie früher genießen können, ist das nicht weiter schlimm, solange die Wirtschaft boomt.?

Diese Charakterisierung war nie zutreffend, und ich glaube, die jüngste Umstrukturierung in unseren Ministerien nach den letzten Wahlen unterstreicht, wie anders unsere Beweggründe in Wirklichkeit sind. Das alte Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung existiert nicht mehr. Stattdessen haben wir jetzt ein Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten, das Departement for environment, fruit and rural affairs (DEFRA).

Wer die Zukunftsvision der Ministerin Margaret Beckett liest (unter www.defra.gov.uk), wird bemerken, dass es sich um eine Vision handelt, in der von ländlichen Gemeinschaften die Rede ist, die ökonomisch und ökologisch lebensfähig sind und die nicht auf produktionsabhängige Subventionen angewiesen sind, um unbedenkliche, nahrhafte Lebensmittel zu produzieren. Der letzte Satz dieser Vision lautet: ?Die Förderung der nachhaltigen Entwicklung - ökologisch, ökonomisch und sozial - ist eine Voraussetzung, um diese Vision zu realisieren.?

Das Motto ?Nachhaltigkeit? ist sicherlich auch eine der Grundlagen der sog. ?PolicyCommission?, die die Strategie für die Landwirtschaft bis Anfang nächsten Jahres einer detaillierten Prüfung unterziehen soll. Zur selben Zeit ist es völlig klar, dass eine weitere Reform der Gemeinsamen Agrarapolitik (GAP) für Großbritannien ein bedeutendes Ziel bleibt, auch aus rein volkswirtschaftlichen Gründen. Die GAP oder das alte Instrumentarium der GAP wird ihrer Aufgabe nicht gerecht, auch aus volkswirtschaftlichen Gründen, aber nicht nur deshalb. Die GAP als altes Modell ist nicht nachhaltig. Die Landwirtschaft muss der Nachhaltigkeitsagenda Rechnung tragen, indem sie den Wohlstand an Verantwortlichkeiten im Bereich Umwelt, Tierschutz usw. knüpft.

Vor diesem Hintergrund ist die Modulation eine politische Priorität des DEFRA und der britischen Regierung. Wir betrachten sie als Paradebeispiel für unser Engagement für eine Reform der GAP im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft, und zwar durch Umschichtung der Finanzmittel aus der Ersten in die Zweite Säule. Von der Möglichkeit, bestimmte Betriebsklassen zu bevorzugen durch Freibeträge oder gestaffelte Reduktionen, wird in Großbritannien nicht Gebrauch gemacht. Wenn die GAP unerwünschte Wirkungen hat, in denen nicht nachhaltige Betriebs- und Produktionsformen gefördert werden, dann finden wir es besser, diese Aspekte der GAP zu korrigieren, als zusätzliche Komplikationen und Diskriminierungen einzuführen.

Aber warum verzichten wir auf die Chance, eine sozio-ökonomische Komponente einzuführen? Es liegt nicht daran, dass wir keine sozio-ökonomischen Ziele haben, sondern wir sehen Vorteile in einem einfachen System. Ein solches System ist leicht zu verstehen für die Landwirte, aber auch für die Verwaltung. Die Zusammenführung aller Daten für die Prämienzahlungen je Betrieb ist bei diesem System nicht nötig. Niemand kann sagen, er sei diskriminiert worden. Man kann Modulation nicht vermeiden, indem man seinen Betrieb umstrukturiert. Die Landwirte fordern Vereinfachungen.

Wir halten die Modulation für wichtig und gut, aber nur begrenzt einsetzbar als Instrument zur Umschichtung von Zahlungen. Auf lange Sicht ist die Modulation keine Lösung des Grundproblems der Gemeinsamen Agrarpolitik. Wir denken, wir brauchen die zeitliche Degressivität, um den GAP-Haushalt insgesamt zu verringern und zusätzliche Mittel für die Zweite Säule freizusetzen.

MDg Manfred Buchta: Rheinland-Pfalz hat in der Kürze der Zeit keine schriftliche Stellungnahme abgeben können. Deshalb will ich unsere Grundpositionen jetzt kurz darlegen.

Das Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium in Mainz ist skeptisch bis ablehnend gegenüber der Modulation. Wir haben dafür verschiedene Gründe.

Bei der Frage der Modulation müssen auch Gesichtspunkte des Vertrauens in die Agrarpolitik berücksichtigt werden. Anfang der 90er Jahre sind den Landwirten Flächen- und Tierprämien für nicht erzielbare Markterlöse gegeben worden. Bei unveränderten Markterlösen muss die Frage erlaubt sein, wie man dann den Landwirten das Geld wegnimmt.

Wir sehen auch das Problem der Zeitschiene. Wir halten es für falsch, kurz vor der Zwischenbilanz der EU eine Modulation einzuführen. Es wird zeitlich so ablaufen, dass zwar die Modulationsgelder vor der Zwischenbilanz eingezogen werden, aber die ersten Gelder erst nach der Zwischenbilanz ausgegeben werden können, also zu einem Zeitpunkt, in dem bereits auf EU-Ebene wahrscheinlich über eine völlig andere und neue Modulation diskutiert wird.

Die Administration der Modulation und das Vertrauen in die Agrarpolitik sind unsere Gründe, warum wir skeptisch bis ablehnend waren. Wir haben dann aber in dem A-Länder-Kompromiss mitgestimmt, weil in allen Diskussionen auf Bund-Länder-Ebene immer das Damoklesschwert, des nicht zustimmungspflichtigen Bundesgesetzes diskutiert wurde. Unseres Erachtens war es sinnvoller, mitzudiskutieren, als immer nur dagegen zu sein. Wir haben dann einen Freibetrag gefordert, der höher ist als der, der jetzt diskutiert wird. Wir halten es immer noch für richtig, eine Modulation mit Freibetrag einzuführen. In den Diskussionen und in den Verordnungsvorschlägen zu den Freibeträgen ist sehr viel komplizierter geworden. Ich möchte mich ausdrücklich dem Bauernverband anschließen, der ebenfalls herausgestellt hat, dass man die kleinen Beihilfen herausnehmen sollte. Rheinland-Pfalz hatte in diesem Zusammenhang einen Antrag eingebracht, den Freibetrag pro Zahlstelle zu gewähren.

Wir haben bei der Modulation auch das Problem, dass die Länder, die schon viel für ihre Umwelt und für umweltschonende Bewirtschaftungsweisen getan haben, jetzt sozusagen abgestraft werden, weil z. B. jenseits der Programme, die in Rheinland-Pfalz laufen, kaum noch Umweltprogramme denkbar sind. Wir haben ein Förderungsprogramm ?Umweltschonende Landwirtschaft?, in dem jährlich 50 Mio. DM in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden. Das ist für ein bescheidenes Land wie Rheinland-Pfalz eine große Menge. Die Landwirte können zwischen 30 Programmvarianten wählen. Modulationsgelder werden aber nur für neue Maßnahmen und auch nur für neue Begünstigte eingesetzt. Das macht große Probleme.

Wir sind an sich gegen Modulation, haben uns dann aber entschlossen, bei einem Freibetrag mitzumachen. Wir halten eine Freibetragsregelung, die einigermaßen administrierbar ist, für machbar. Wir würden es begrüßen, wenn der Freibetrag erhöht würde. Wir hatten derzeit 20.000 Euro pro Betrieb und Jahr gefordert.

Ralf Hägele: (Anlage 2)

MDg Joachim Hauck: Grundsätzlich befürworten wir die Modulation, aber nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt, also nicht vor dem mid-term review und nicht in der vorgesehenen Form. Modulation sollten wir als das betrachten, was es ist. Modulation ist ein Instrument, mit dem wir nur sehr begrenzt Mittel von der Ersten in die Zweite Säule umschichten können. Dies hängt u. a. damit zusammen, dass wir bereits heute in Deutschland große Probleme haben mit der Kofinanzierung der EU-Mittel. Im Jahre 2000 haben die Bundesländer 50 Mio. DM in der Zweiten Säule nicht ausgeschöpft. Im Jahre 2001 wird es eine ähnliche Größenordnung sein. Die Situation wäre noch schlechter, wenn nicht einige Bundesländer ihr Soll übererfüllt hätten. Für unsere Nettozahlerposition bedeutet dies, dass mit der Modulation das Risiko besteht, dass sie noch weiter verschlechtert wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Bundesländer, die bisher nicht fähig oder nicht bereit zur Kofinanzierung von EU-Mitteln waren, diese Haltung im Rahmen der Modulation verstärken werden. Insofern ist die Modulation finanzpolitisch eher nachteilig für die Bundesrepublik Deutschland.

Da das Volumen, was umgeschichtet werden kann, nur sehr begrenzt ist, wird die Modulation auch keine Auswirkungen auf das Thema Osterweiterung und auf die WTO haben.

Im Sommer 1999 haben die Agrarminister des Bundes und der Länder mit überwiegender Mehrheit beschlossen, in Deutschland keine Modulation einzuführen und den Landwirten bis 2006 wenigstens Planungssicherheit zu geben. Darauf haben die Landwirte auch einen gewissen Anspruch. Denn die Agenda 2000 hat maßgebliche Veränderungen im System der Agrarfinanzierung gebracht, indem nämlich die Preisrückgänge nicht mehr vollständig ausgeglichen worden sind.

Wenn wir die Modulation 2003 einführen und die evtl. obligatorische Modulation 2004 oder 2005 kommen wird, schaffen wir ein Kürzungssystem für ein Jahr und schließen gleichzeitig mit den Landwirten fünfjährige Verträge ab, obwohl wir wissen, dass die EU gerade bei der Frage der Vertragsbindung bisher eigentlich keinerlei Abstriche gemacht und sehr rigoros die Dinge durchgezogen hat. Wir haben also zwei völlig unterschiedliche Laufzeiten bei der Mittelkürzung, nämlich ein Jahr für die vertragliche Bindung und fünf Jahre für die Landwirte und die Verwaltung. Insofern ist das Problem Modulation auch ein großes Problem für die Landwirte und die Verwaltung. Wir wissen nicht, welche Möglichkeiten sich u. U. eröffnen, wenn es zu einer obligatorischen Modulation kommt. Dies können nicht die Möglichkeiten bleiben, die in Artikel 4 der Verordnung 1259 niedergelegt sind. Man braucht mehr, um nennenswert Mittel umschichten zu können.

Die Einkommenssituation der Länder wird durch die Modulation nicht verbessert. Dies gilt sowohl für die alten als auch noch stärker für die neuen Bundesländer, weil dort der Kofinanzierungssatz niedriger ist. Dort, wo die Ausweiszulage bereits ausgeschöpft ist, wird eine Umsetzung nur im Bereich der Agrarumwelt möglich sein. Das heißt, die Landwirte werden rund 60 % der Einkommenswirkung der verkürzten Mittel verlieren. Hinzu kommt der Vertrauensverlust und die Wettbewerbsverzerrung. Auch wird sich dies auf die Arbeitsplatzsituation im ganzen ländlichen Raum auswirken.

Durch die Modulation wird der Umweltschutz nur marginal gestärkt. Baden-Württemberg wendet rund 250 Mio. Euro pro Jahr für Agrarumwelt und benachteiligte Gebiete auf. Bei Kürzung und Kofinanzierung würden 4 Mio. Euro rauskommen, also rund 1,6 % dieser Summe. Wenn man jetzt davon ausgeht, dass man die Kofinanzierungsmittel auch direkt einsetzen könnte, verbleiben 0,8 % der ohnehin jährlich aufgewendeten Mittel. Für diese 0,8 % müsste man ein aufwendiges Verwaltungsverfahren einführen. Bundesweit sind es rund 80 Mio. Euro, die zusammenkommen, einschließlich der Kofinanzierungsmittel. Allein im Einführungsjahr müsste man mit einem Aufwand von rund 1 Mio. Euro an Verwaltungskosten für Programmierung, Antragstellung usw. rechnen.

Nach dem Agrarbericht 2001 zahlen die Bundesländer für umweltgerechte Agrarerzeugung Prämien von 2 DM bis zu 143 DM, bzw. korrigiert 179 DM pro Hektar. Baden-Württemberg wird 2001 250 DM pro Hektar ausgeben. Laut Mitteilung des BMVEL haben die Bundesländer im Förderzeitraum 1993 bis 1999 Agrarumweltmaßnahmen gemäß der Verordnung 2078/92 mit insgesamt 5,16 Mrd. DM gefördert. Mit der Modulation werden wir dies nicht angleichen. Der Unterschied wird eher verstärkt als zurückgenommen werden.

Der Zeitplan würde bedeuten, dass man spätestens im Februar 2002 die entsprechenden Regelungen getroffen haben müsste.

Als Fazit möchte ich sagen, dass wir über ein sehr teures Spielzeug mit nachteiligen finanzpolitischen Auswirkungen reden, mit einer Tendenz, die Nettozahlerposition zu verschlechtern. Außerdem würden nachteilige agrarpolitische Auswirkungen entstehen, wenn wir das Thema Vertrauensverlust und Planungssicherheit heranziehen. Man würde marginale Umwelteffekte erzielen mit einem riesigen Verwaltungsaufwand. Das mid-term review sollte abgewartet werden. Kräfte müssen gebündelt werden, ein vernünftiger Vorschlag muss erarbeitet werden, und dann muss dieser Vorschlag in der EU konsensfähig gemacht werden.

St Dr. Thomas Giese: Unser Thema ist die Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule der Agrarpolitik. Die Frage, ob es sinnvoll ist, von der Ersten in die Zweite Säule umzuschichten, bejahen wir ganz klar. Die Erste und Zweite Säule haben bisher immer noch ein Ungleichgewicht. Langfristig wird es für Zahlungen aus der ersten Säule keine gesellschaftliche Akzeptanz geben. Die Gesellschaft wird nicht akzeptieren, sowohl die Produktion als auch die Entsorgung zu bezahlen, wenn Produkte auf dem Markt nicht absetzbar sind. Es geht darum, langfrisitig zu einer neuen Akzeptanz zu kommen. Die Zweite Säule, in der es darum geht, ökologische Leistungen der Landwirtschaft zu vergüten, muss gestärkt werden. Modulation ist eine Notwendigkeit, die sich sowohl aus der EU-Osterweiterung ergibt, aber auch aus dem WTO-Verhandlungsprozess. Modulation gibt die Möglichkeit, Zahlungen von der blue-box in die green-box zu verlagern. Die Osterweiterung spricht ebenfalls für diesen Weg, weil ein anderes System auf Dauer auch gar nicht finanzierbar wäre.

Bei der Verabschiedung der Agenda 2000 ist auch vom Deutschen Bauernverband gesagt worden, dass das System in uneingeschränkter Fortführung der Ersten Säule nicht finanzierbar ist. Deswegen kann man an dieser Stelle jetzt nicht von Vertrauensverlust sprechen, wenn genau das eintritt, was man erwartet und auch öffentlich gemacht hat.

Die Modulation ist eine Maßnahme des Umstiegs, weitere Maßnahmen sind notwendig. Das Argument der Wettbewerbsverzerrung trägt hier nicht. Die agrarpolitisch wichtigsten Länder der Europäischen Union haben die Modulation bereits eingeführt.

Intensive Debatten gibt es über die Frage des Zeitpunktes. Ich halte den jetzigen Beginn für richtig. Es muss im deutschen Interesse liegen, dass wir den Prozess der Modulation, der ohnehin kommen wird, aktiv gestalten, jetzt erste Erfahrungen mit dieser Modulation sammeln, jetzt in die Arbeiten eintreten und sie voranbringen. Ansonsten gerät Deutschland in die Situation, dass es das befolgen muss, was sich andere ausgedacht haben, und dass es keine aktive und steuernde Rolle in diesem Prozess einnehmen wird. Ich würde den beiden lateinischen Aussprüchen, die vorhin angeführt worden sind, einen Spruch entgegenhalten, nämlich: ?Carpe diem (nutze den Tag)?. Wir müssen jetzt die Zeit nutzen, aktiv zu steuern und aktiv unsere Erfahrungen mit diesem Instrument in einem sehr vorsichtigen und maßvollen Umfang zu machen.

Der Verwaltungsaufwand wird erheblich übertrieben dargestellt bzw. maßlos überschätzt. Von der Aufkommensseite her ist es eine einfache Umprogrammierung, die alle Länderverwaltungen in den unterschiedlichsten Bereichen immer wieder vornehmen müssen. Immer, wenn neue Grenzbeträge festgelegt werden, muss umprogrammiert werden. Dies ist schnell geschehen und gilt auch für den Freibetrag, den wir für dringend und sinnvoll halten. Der Freibetrag von 10.000 Euro ist eine einfache Programmierung. Auf der Verwendungsseite geht es darum, Verwendungsbausteine zu finden, die entsprechend auch einfach umzusetzen sind. Auf der Einkommensseite sollten auch alle Sonderkulturen einbezogen werden, denn es wäre gerade im deutschen Interesse sehr schlecht, einzelne Kulturen auszunehmen, die vielleicht in Deutschland mengenmäßig keine Rolle spielten, aber in anderen europäischen Ländern. Man muss an die Auswirkungen denken, die das haben würde. Sonderkulturen wie Hopfen oder Tabak würden dann europaweit ausgenommen werden. Gerade im Hinblick auf die Nettoposition kann dahingehend kein deutsches Interesse bestehen.

In Nordrhein-Westfalen würden wir ca. 4 Mio. DM Modulationsmittel erhalten, die dann mit weiteren 4 Mio. DM kofinanziert würden. Diese 4 Mio. Kofinanzierungsmittel wären über die Gemeinschaftsaufgabe in Höhe von 2,4 Mio. DM durch den Bund und in Höhe von 1,6 Mio. durch das Land NRW zu tragen. Dies wäre für Nordrhein-Westfalen ohne weiteres zu realisieren. Nordrhein-Westfalen konnte Gemeinschaftsaufgabemittel, die in anderen Bundesländern nicht abgeflossen sind, zusätzlich zu dem normalen Länderplafonds übernehmen und kofinanzieren. Unser Finanzminister hört es gerne, wenn sie ihm sagen können, dass wir aus einer Mark, die wir im Landeshaushalt einsetzen, vier weitere hinzugewinnen und damit 5 DM für Landwirtschaft und ländlichen Raum einsetzen können.

Die Frage ist, ob diese Modulation gerade in Ländern, in denen die Agrarumweltmaßnahmen einen erheblichen Stellenwert einnehmen und ausgebaut werden, sinnvoll ist. Nordrhein-Westfalen gehört zu diesen Ländern. Nordrhein-Westfalen hat die Fläche, die mit Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen belegt ist von 1995 bis 2001, von 40.000 Hektar auf 200.000 Hektar, d. h. verfünffachen können. Ca. 10 % der landwirtschaftlichen Nutzflächen werden durch Agrarumweltmaßnahmen bzw. Vertragsnaturschutzmaßnahmen belegt. Gleichwohl macht die Modulation Sinn, weil es möglich ist, neue Begünstigte mit Modulationsmitteln zu versorgen. Es gibt auch sehr viele neue und vielversprechende Förderbausteine, die den Weg nach vorne weisen. Als Baustein möchte ich hier die Grünlandextensivierung auf Einzelflächen nennen, die man bisher nicht hatte, die aber dringend nötig ist. Gerade für Rindviehhalter wäre dies eine besondere Hilfe.

Im Gesetzgebungsverfahren besteht eine Zustimmungspflicht des Bundesrates, soweit das Verwaltungsverfahren geregelt wird. Soweit dies nicht vorgesehen wäre, wäre auch keine Zustimmungspflichtigkeit gegeben, unabhängig davon, ob ein Freibetrag eingeführt wird oder nicht. Die Länder möchten auch bei der Verwendung der Gelder beteiligt werden. Deshalb begrüßen wir es, dass der Bund einen Vorschlag zur Verteilung der Gemeinschaftsaufgabe machen will. Es wäre auch die Möglichkeit denkbar, dass der Bund die Verwendung der Mittel alleine vornimmt. Wir begrüßen deshalb, dass es über die Gemeinschaftsaufgabe gehen soll. Dies sichert den Ländern die entsprechenden Mitwirkungsmöglichkeiten, vor allem, dass die Programmbausteine verwaltungspraktisch aufgestellt werden können und sich der Kontrollaufwand dabei in Grenzen hält. Dabei stehen die Länder dann natürlich in der Verantwortung, einen entsprechenden Kofinanzierungsbeitrag leisten zu müssen.

Die Beschlüsse von PLANAK in der letzten Woche sind ein großer Fortschritt. PLANAK hat neun weitere Programmbausteine entwickelt und dazu Eckpunkte beschlossen, die jetzt in Fördergrundsätze detailliert werden sollen. Allein diese neuen Programmbausteine belegen, dass es über die bisherigen Agrarumweltmaßnahmen hinaus eine Vielzahl sinnvoller Möglichkeiten gibt, dieses Geld einzusetzen.

Die Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Einkommen sind sehr geringfügig. Nach vorsichtigen Rechnungen hat die Einführung der Modulation auf Grund ihres zu Beginns nur bescheidenen Umfangs nur eine Einkommensauswirkung in der Größenordnung von 0,5 %. Dies ist also ein fast nicht mehr messbarer Bereich. Wenn man auf der anderen Seite berücksichtigt, dass dieses Geld vermehrt durch die Kofinanzierung in die Landwirtschaft und in die landwirtschaftlichen Räume zurückfließt, dann ist dies am Ende nicht ein Verlust für das landwirtschaftliche Einkommen, sondern ein Gewinn. Deshalb begrüßt Nordrhein-Westfalen diesen Gesetzesentwurf ausdrücklich.

Dr. Breitbarth, (Anlage 3)

Abg. Matthias Weisheit: Ich möchte eine Anmerkung zur Eile machen. So eilig und kurzfristig ist diese Diskussion nicht, denn sie wird bereits seit einem Jahr geführt. Inkrafttreten soll das Gesetz erst 2003. Es liegt also noch ein Jahr dazwischen.

Diejenigen, die sich gegen die Modulation ausgesprochen haben, reden immer nur von Agrarumweltmaßnahmen. Neben diesen Maßnahmen gibt es aber auch noch andere Maßnahmen. Es geht z. B. um Möglichkeiten zur verbesserten Tierhaltung oder auch zur Vermarktung. Man sollte sich also nicht nur auf Agrarumweltmaßnahmen beschränken. Ich denke hier besonders an die Kritik der Kommission, die besagt hat, dass Deutschland neben Agrarumweltmaßnahmen andere Möglichkeiten versäumt hat. Dieser Kritik könnte man entgegensteuern, wenn man willens dazu wäre.

Natürlich haben wir einen großen Verwaltungsaufwand. Am Anfang der Diskussion hatten wir einen Vorschlag, der in die Richtung der Position des Deutschen Bauernverbandes geht. Wir wollten die Kleinerzeugerbeihilfen und auch die Tierprämien herausnehmen, allerdings ohne Freibetrag. Die meisten betroffenen Betriebe mit Tierprämien befinden sich in den Veredelungsbereichen in den alten Bundesländern. Wenn diese herausgenommen werden, bräuchte man keinen Freibetrag mehr. Das wäre natürlich eine Erleichterung für den Verwaltungsaufwand. Ich möchte gern wissen, ob es dann wirklich noch einen Freibetrag geben muss, wenn man eine solche Regelung macht. Außerdem möchte ich gern wissen, welche Möglichkeiten es gibt, das Geld außerhalb von Agrarumweltmaßnahmen zu verwenden. Diese Fragen würde ich gern vom Deutschen Bauernverband und von Herrn Kleinhanß beantwortet haben.

Abg. Kersten Naumann: Das Spektrum der Meinungen ist wirklich sehr vielfältig, vor allem die unterschiedlichen Positionen der Länder haben mich nachdenklich gemacht.

Ich möchte auch noch etwas zur Eile sagen. Abg. Weisheit hat dargestellt, dass man schon seit einem Jahr diskutiere und dass das Gesetz 2003 in Kraft treten solle. Ich meine aber, dass man an dem konkreten Gesetzentwurf noch nicht sehr lange diskutiert. Ich halte alles doch für sehr übereilt. Dies haben wir aber bereits im Ausschuss diskutiert und moniert.

Ich habe jetzt eine Frage an die Vertreter von Baden-Württemberg und Thüringen. Herr Griese von Nordrhein-Westfalen hat die Modulation vorbehaltlos für gut befunden. Er hat auch die Kofinanzierungsmittel aufgezeigt. Ich denke, dass dies ein großes Problem für viele Länder ist. Ich würde gern wissen, wie es in Baden-Württemberg und Thüringen mit der Kofinanzierung aussieht und ob sie so gut wie in Nordrhein-Westfalen machbar ist. Davon hängt die Umsetzung ab.

Abg. Ulrike Höfken: Ich kann die Position der Bundesländer, die sich gegen die Modulation aussprechen, nicht verstehen. Mir ist nicht begreiflich, wie man Möglichkeiten nicht wahrnehmen kann, zusätzliche Mittel zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe zu erreichen. Ich sehe auch eine Verweigerung gegenüber der Notwendigkeit, sich bestimmten Problemen der Agrarfördermaßnahmen insgesamt zu stellen. Es ist auch eine Verweigerung da, sich den auf EU-Ebene ergebenden Anforderungen zu stellen. Dies macht mich betroffen, wenn ich bedenke, dass dies alles zu Lasten der landwirtschaftlichen Betriebe geht.

Die Länder betreffend bin ich hilflos. Die Modulation ist Teil der Agenda 2000 und als solche schon immer in der Diskussion gewesen. Sie ist nicht wahrgenommen worden, weil die Chancen darin nicht erkannt worden sind. Sie muss jetzt unter veränderten Bedingungen konkreter diskutiert werden. Dies wird auf die Länder zukommen, gerade im Hinblick auf die Länder, die der EU im Jahre 2004 beitreten wollen. Mir ist unklar, wie wir beantworten wollen, wie dieser Beitritt letztendlich finanziert wird. Man kann nicht sagen, dass es EU-Rückzahlungen aus der Agrarmarktordnung gibt, mit denen man dies tun könnte. Dies stimmt so nicht.
Gerade wenn man vermeiden möchte, dass es in der Entwicklung der ländlichen Räume zu Verwerfungen kommt, muss man sich der Herausforderung, wie die vergrößerte EU im Hinblick auf die Aufgaben im Agrarbereich finanzierbar ist, stellen. Es gibt nur die Lösung, dass man anerkennt, dass es kaum mit einem Zwei-Klassen-System innerhalb der EU funktionieren wird. Dieser Auffassung sind auch die meisten anderen Länder. Wir müssen überlegen, wie unser zukünftiges System aussehen soll. Das System muss gleichermaßen den alten wie den neuen Mitgliedsländern eine Chance bieten. Sehr frühzeitig ist klar gewesen, dass die Zweite Säule das Element sein wird, welches in Zukunft eine Verstärkung erhält. Darauf müssen sich die Betriebe und auch die Verwaltungen vorbereiten. Modulation ist ein Mittel, welches diese Vorbereitungen ein großes Stück weit leisten kann. Ich halte es für fahrlässig, die Entscheidungen in der EU abzuwarten. Dies ist kein guter Weg. Alle Betriebe erwarten eine Hinführung, also eine Möglichkeit sich auszurichten. In dem Maße, wie sich Deutschland an dieser zu erwartenden Umstrukturierung beteiligt, kann es natürlich auch seine eigenen Strukturen darauf vorbereiten und sich die Mitsprache innerhalb der EU sichern. Wenn eine bestimmte Kategorie von Maßnahmen von den Mitgliedsländern, wie Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Portugal wahrgenommen wird, ist zu erwarten, dass diese Ausrichtungen in den entsprechenden Ländern auch Teil dieser Diskussion um die obligatorische Einführung der Modulation werden.

Es spricht auch nichts dagegen, heute schon mit einzubeziehen, dass die Möglichkeiten an Modulationsmaßnahmen, die die EU bietet, für die Verwendungsseite mit in die Anforderungen aufgenommen werden und man eine solche Kategorie in Absprache mit der Kommission selbst schafft.

Ich bedauere, dass wir in Deutschland nicht frühzeitig auf die Möglichkeiten der Modulation Zugriff genommen haben und nicht im Jahre 2001 mit der Modulation begonnen wurde. Für jede Mark, die aus den Direktzahlungen herausgegeben wird, gibt es zwei Mark zurück. Insofern hat man die Landwirtschaft sträflicherweise um eine große Summe von Förder- und Neuausrichtungsmöglichkeiten gebracht.

Die Anforderungen an die Länder zur Kofinanzierung sind relativ gering. Ich weiß um die Finanzschwierigkeiten, die einige Länder haben. Aber dies kann angesichts der Probleme, die in manchen Ländern im ländlichen Raum vorhanden sind, nicht der Maßstab sein, gerade auch angesichts der geringen Summe, um die es sich im Moment handelt.

Es gibt eine neue Untersuchung für Brandenburg, in der man sich um die Zukunft der ländlichen Räume Sorgen macht. Es wird dort sehr klar gesagt, dass es angesichts der demographischen Entwicklungen, der Abwanderung und der abnehmenden Perspektiven in den ländlichen Räumen zu enormen Problemen im Land Brandenburg und im ländlichen Raum kommt. Das gleiche gilt für Mecklenburg, aber auch für viele andere Regionen in den alten Bundesländern. Wer die Entwicklungen in den ländlichen Regionen vernachlässigt, wird sehr bald zu Ergebnissen kommen, wie sie jetzt bereits in Frankreich vorliegen oder bei uns in den neuen Bundesländern absehbar sind. Es wird zu einer Übervölkerung der Städte kommen, mit entsprechenden Problemen und einer mangelhaften mittelständischen Ausprägung. Länder wie Baden-Württemberg und Bayern bieten eine sehr viel stabilere Ausgangssituation. Man muss die Möglichkeiten, die sich heute ergeben, für die ländlichen Räume entsprechend nutzen.

Meine Fragen richten sich an Thomas Griese. Wie beurteilen Sie die Möglichkeiten bei der Verwendungsseite, die rinder- und tierhaltenden Betriebe stärker im Auge zu halten? Im Bereich der Ackerkulturen gibt es eine Überkompensation und im Bereich der Tier haltenden Betriebe eine zunehmende Verschlechterung der Situation. Sollte man nicht im Rahmen der Modulation die Möglichkeit nutzen, gerade diese Betriebe stärker zu fokussieren und eine Ausrichtung auf der Verwendungsseite in dieser Hinsicht stärker zu akzentuieren?

Neben den Agrarumweltmaßnahmen muss es genauso unsere Aufgabe sein, in dem Bereich Arbeitsplätze etwas zu ändern. Ich frage Herrn Spahn, welche Möglichkeiten es im bestehenden Modell gibt, hier stärker Akzente zu setzen.

Abg. Albert Deß: Ich bin entschiedener Gegner des jetzigen Ausgleichszahlungssystems. Dieses System ist ein agrarpolitischer Irrweg. Ich bin schon verwundert, dass die Bundesregierung, nachdem das Handelsrabattgesetz abgeschafft worden ist, jetzt das 2-%-Rabattgesetz in der Landwirtschaft einführt. Mit Sicherheit ist der Verwaltungsaufwand dort wesentlich höher als die Wertigkeit. In Nordrhein-Westfalen wird man bei einer Fläche von 1,5 Mio. ha 8 Mio. DM mehr haben. Dies sind dann 5,33 DM p/ha. Wenn man 5 DM p/ha mehr zur Verfügung hat, ist dies kein großer Schritt. Dem Agrarbericht der Bundesregierung entnehme ich, dass Nordrhein-Westfalen für umweltgerechte Agrarerzeugung 9 DM p/ha ausgibt, während Bayern 143 DM p/ha, Baden-Württemberg 130 DM p/ha, Thüringen 104 DM p/ha und Sachsen 94 DM p/ha ausgeben. Ich bin verwundert, dass in rot-grün regierten Bundesländern die Modulation gefordert wird, obwohl doch vorher die bereits vorhandenen Chancen nicht genutzt wurden. Ich verstehe nicht, dass der Finanzminister von Nordrhein-Westfalen das Geld in Brüssel nicht beantragt hat. Bayern, Thüringen und Sachsen und Baden-Württemberg haben Kofinanzierungsmittel in Brüssel beantragt und erhalten. In Bayern hat man ein Problem mit dem Modulationsgesetz. Wenn man, anstatt am 15. Juni am 15. August den Mähtermin macht, dann ist kein Heu mehr vorhanden. Es kann dann höchstens noch als Brennmaterial verwendet werden.

Wir haben nicht das Problem, dass die Städte übervölkert werden, sondern das Problem, dass die Dörfer übervölkert werden. Die Großstädter wollen alle draußen auf dem Land wohnen. Damit werden die Bauern in gewissen Bereichen schikaniert, denn den Güllegeruch wollen die Großstädter dann doch nicht ertragen.

Obwohl ich das jetzige Ausgleichszahlungssystem für einen agrarpolitischen Irrweg halte, bin ich dafür, dass man bis 2006 wenig verändert, weil die Bauern eine gewisse Planungssicherheit benötigen. Wir sollten uns im Rahmen der Modulationsdiskussion darüber unterhalten, was nach dem Jahre 2006 notwendig ist. Es kann doch nicht sein, dass mit Geldern der Steuerzahler die Technik und nicht der Mensch gefördert wird. Ich möchte den agrarpolitischen Irrsinn an einem Beispiel aufzeigen. Bei einem 1.000-Hektar-Betrieb, in dem nur Getreide angebaut wird, werden 720 DM pro Hektar Ausgleichszahlungen gezahlt. Dies sind insgesamt 720.000 DM. 1.000 Hektar kann ich mit moderner Technik mit vier Arbeitsstunden pro Hektar bewirtschaften. Dies sind 4.000 Arbeitsstunden. Pro Arbeitsstunde werden hier 180 DM staatliche Fördergelder bezahlt, damit 7.000 t Getreide erzeugt wird, welches man dann am Weltmarkt billig verkaufen muss.

Wenn BMW, Audi und VW für jedes Auto 5.000 DM Steuermittel benötigen würden, dann würde die Autoproduktion sehr schnell eingestellt werden.

Ich möchte noch ein anderes Beispiel anführen: Man nehme einen 100-Hektar-Betrieb mit 60 Kühen, der 50 Hektar Grünland hat und auf 50 Hektar Getreide und Zimmermais anbaut. Dies sind ebenfalls mindestens 4.000 Arbeitsstunden im Jahr. Es sind also auch zwei Arbeitskräfte nötig und man erhält 36.000 DM Ausgleichszahlungen, also 18.000 DM pro Arbeitskraft.

Dieser agrarpolitische Irrsinn wird nicht mit der Modulation beendet. Wenn die Modulation richtig eingesetzt werden würde, hätte sie Sinn. Im Bereich Umweltargrarmaßnahmen gibt es Länder, die diesen Bereich vollständig abdecken. Es müsste eine massive Entlastung bei den Sozialkosten in der Landwirtschaft eingeführt werden, dann wären auch mehr junge Leute bereit, auf dem Bauernhof zu bleiben. Außerdem müsste für Bewirtschaftungserschwernisse etwas gezahlt werden.

Ich bin u. a. auch dafür, dass man mit den Geldern, die in Brüssel gewährt werden, Marktentlastung betreibt, also dass man im Bereich nachwachsende Rohstoffe und nachwachsende Energien wesentlich mehr Gelder einsetzt. Als Landwirt wäre es mir lieber, wenn ich für mein Getreideprodukt nur 10 DM mehr bekommen würde und über den Produktionskosten liegen würde, als unter den Produktionskosten zu produzieren und dann von Brüssel Ausgleichszahlungen zu erhalten. Dies ist nicht mein Berufsbild vom Landwirt. Deshalb sind auch viele junge Bauern nicht mehr bereit, Landwirt zu werden.

Abg. Marita Sehn: Der Gesetzentwurf, so wie er nächste Woche beschlossen werden soll, scheint noch nicht reif zu sein.

Meine Frage geht an die Bundesländer, die in der Vergangenheit fleißig mit ihren Agrarumweltprogrammen waren. Gibt es Überlegungen, wie man evtl. trotzdem noch etwas machen könnte und wenn ja, wie sehen diese aus?

Es wurde hier viel von Bürokratie und Verwaltungskosten gesprochen. Was glauben Sie, was einem Landwirt übrig bleibt, wenn er einen Euro durch die Modulation erhält?

Es ist gesagt worden, dass man die Modulation, wenn man keine Einigung finden sollte, evtl. ohne die Bundesländer machen werde. Glauben Sie, dass man sich im Vermittlungsausschuss oder im Bundesrat einigen wird?

Der Vorsitzende: Herr Prof. Kleinhanß, Sie haben gesagt, dass die Mittel von der Ersten für die Zweite Säule umgeschichtet werden. Diesem ist grundsätzlich zuzustimmen. Muss man aber dem zustimmen, dass das Geld für die Zweite Säule aus der Ersten Säule kommt? Spielt Wettbewerbsfähigkeit in der Landwirtschaft überhaupt noch eine Rolle? Was ist zu tun, damit die landwirtschaftlichen Betriebe wieder wettbewerbsfähig werden?

Meine nächste Frage geht an den Bauernverband Baden-Württemberg und an Herrn Kleinhanß. Ich glaube, dass übereinstimmend die Meinung bestand, dass es richtig sei, die Zweite Säule zu stärken. Dies ist gar keine Frage. Aber es stellt sich die Frage, ob gleichzeitig dabei die Erste Säule geschwächt werden muss. Das Geld könnte auch von außen kommen. Denn wenn man für die Zweite Säule Mittel aus der Ersten Säule nimmt, dann heißt das doch, dass man die Landwirtschaft mit der Landwirtschaft finanziert. Dann stellt sich auch die Frage, ob es dieselben Betriebe sind, die dann dieses Geld bekommen. Wenn dies nicht geschieht, ist das Argument, dass das Geld in der Landwirtschaft bleibt, für denjenigen, bei dem abgezogen wird und der nichts dazubekommt, zynisch.

Wie sehen Sie die Modulation, wenn Sie die momentane Situation in der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes betrachten? Wie stellen sich Länder, die jetzt schon Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe nicht abrufen, eine entstehende Wettbewerbsfähigkeit vor, die dann entstehen würde?

Meine letzte Frage geht an Herrn Griese. Wenn ich es richtig verstanden habe, soll die Modulation nicht nur dazu dienen, Umweltmaßnahmen zu finanzieren, sondern sie soll im Wesentlichen dazu dienen, das gesetzte Ziel 20 % ökologischer Landbau zu finanzieren. Der ökologische Landbau wird also aus der Gemeinschaftsaufgabe finanziert. Wenn ich ihn aus der Gemeinschaftsaufgabe finanziere, dann wären die 2 %, die man jedes Jahr umstellen müsste, um im Jahre 2010 auf 20 % zu kommen, mit 10 Mio. Euro jedes Jahr zusätzlich zu finanzieren. Meinen Sie, dass die Modulationsmittel, die sowieso nur bis 2006 gesichert sind, für diese Finanzierung reichen? Was bleibt dann noch übrig, was aus der Gemeinschaftsaufgabe finanziert werden kann?

Dr. Breitbarth: Definitiv habe ich die Frage nach den Aussichten der Kofinanzierung verstanden. Hier ist festzustellen, dass Thüringen im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen weniger Direktzahlungen erhält, aber mehr Kofinanzierungsmittel aufbringen muss. Ich kann keinen Haushaltsentscheidungen vorgreifen. Ich meine aber, dass definitiv die Möglichkeit verfolgt wird, die Kofinanzierung zusammen mit der Gemeinschaftsaufgabe zu realisieren.

Zu der Frage, welche Verwendungen der Modulationsmittel über die Agrarumweltmaßnahmen hinaus möglich sind, muss zunächst ganz klar das Korsett der Verordnungen genannt werden. Da können wir mit Markt- und Marketingmaßnahmen nichts ausrichten. Aus unserer Sicht ist an dem Gesetzentwurf nachteilig, dass wir in der Ausgleichszulage keine Modulationsmittel einsetzen wollen und sollen. In Richtung von Rechtstexten wäre es ganz dringend notwendig, die Verwendungsmöglichkeiten zu öffnen, damit echte Einkommensveränderungen geleistet werden können. Das Stichwort nachwachsende Rohstoffe und Marketing ist gefallen. Bezüglich der Auslegung der bestehenden Texte innerhalb der Agrarumweltmaßnahmen wäre es auch ein Anliegen, Agrarumweltmaßnahmen nicht zu eng an den Verzicht auf Betriebsmitteleinsatz zu binden. Die Überlegungen, das Umweltmanagement als eine Umweltagrarmaßnahme anzuerkennen, wäre eine wesentliche Chance, Ackerbaubetriebe besser zu erreichen. Dies lässt die Verordnung zwar zu, aber die Kommission legt sie eng aus.

St Dr. Thomas Griese: Abg. Deß hat den Irrsinn der Ausgleichszahlungen angeführt. Die Fehlsteuerungen, die hierbei auftreten, muss man in der Tat sehr kritisch sehen. Eine Kürzung um 2 % kommt dem aber entgegen. Wenn man das Beispiel von den 5 DM mehr pro Hektar heranzieht, zeigt das doch, dass man eine sehr marginale Entwicklung hat und sehr langsam eine andere Richtung einschlägt. Dies ist ein ganz bescheidener Einstieg, aber immerhin werden die 4 oder 5 DM dann verdoppelt.

Zur Frage, ob nicht schon genügend Agrarumweltmaßnahmen vorhanden sind und ob daneben überhaupt noch Platz für die Modulation ist, möchte ich zunächst aus nordrhein-westfälischer Sicht sagen, dass Nordrhein-Westfalen dort einen Nachholbedarf hatte. Wir haben aber diesen Nachholbedarf inzwischen aufgeholt. Im Rahmen unseres Programms ländlicher Raum planen wir, die Zahl der Agrarumweltfläche von 200.000 Hektar auf etwa 350.000 Hektar bis 2006 fast zu verdoppeln. Dies ist genug Beleg dafür, dass wir hier die Möglichkeiten inzwischen voll ausschöpfen. Wir haben erstmals auch Möglichkeiten genutzt, die andere Bundesländer noch nicht genutzt haben, z. B. mit Hilfe der EU-Kofinanzierung einen Ausgleich für Vogelschutzgebietsflächen für die Landwirtschaft zu leisten. Über die bestehenden Umweltagrarmaßnahmen hinaus gibt es viele weitere Anwendungsbereiche. Ich würde gern einige deutlich machen und damit auch verdeutlichen, dass ich einen Schwerpunkt auch in Zukunft gerade bei den Viehhaltern und bei den viehhaltenden Betrieben sehe.

Von den neuen Modulationsbausteinen, die in der letzten Woche im PLANAK beschlossen worden sind, sind mir drei besonders wichtig. Zum einen die einzelflächenbezogene Grünlandextensivierung. Dies ist besonders für Betriebe wichtig, die als Agrarumweltmaßnahme nicht gleich den gesamten Betrieb extensivieren wollen, sondern erst mit Teilflächen Erfahrungen sammeln wollen. Dieser Programmbaustein ist also sinnvoll, insbesondere für die rinderhaltenden Betriebe in den Mittelgebirgsregionen, die unter besonderen Einkommensschwierigkeiten leiden. Der zweite Modulationsbaustein soll die Exaktausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger werden. Auch dies ist eine sehr wichtige Sache vor dem Hintergrund, Gewässerbelastung und Geruchsemissionen und damit auch Konflikte im ländlichen Raum zu vermeiden. Dies ist eine Maßnahme, die bisher in keinem anderen Bundesland angeboten wird. Ein dritter Baustein sollen umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren sein. Dies kommt gerade rinderhaltenden Betrieben zugute. Gerade Kürzungen, die durch die Tierprämien anfallen, wird man durch diesen Sektor zurückgeben.

Darüber hinaus kann man noch an weitere Maßnahmen denken. Hierbei sind auch die Länder aufgefordert, entsprechende Phantasie zu entfalten.

Sie hatten auch gefragt, ob es im Vermittlungsausschuss eine Einigung geben wird. Dies ist schwer zu prognostizieren. Ich hoffe, dass es eine Einigung geben wird, weil es aus meiner Sicht wichtig ist, dass die Länder beteiligt sind. Der Weg, die Zustimmung der Länder zu suchen und die Länder mitreden zu lassen, ist ein guter.

Herr Carstensen hatte auch gefragt, ob gewährleistet ist, dass die Modulationsmittel genau in die Betriebe zurückfließen, die die Kürzungen hinnehmen müssen. Dies wird natürlich nicht in dem Sinne möglich sein, dass der Betrieb genau das Geld wiederbekommt, was er bei der Kürzung hat abgeben müssen. Wir werden aber anstreben, eine solche Vielzahl von Modulationsbausteinen zu haben, dass jedenfalls jeder Betrieb, sei es ein Vieh haltender Betrieb, sei es ein Ackerbaubetrieb, in der Lage ist, solche Programmbausteine in Anspruch zu nehmen. Es muss also eine große Anzahl von Möglichkeiten angeboten werden. Ich werte es also als positives Zeichen, dass in der letzten Woche neun verschiedene Möglichkeiten beschlossen worden sind.

Ich plädiere leidenschaftlich dafür, jetzt mit der Modulation zu beginnen, weil es auch gegenüber der EU darum gehen wird, das Verständnis über das, was wir unter Agrarumweltmaßnahmen verstehen, zu erweitern. Indem wir z. B. auch Maßnahmen vorsehen, die Bezug zur Tierhaltung haben, können wir bei der EU dafür die Wege öffnen, dass es auf Dauer zu einer Entwicklung kommt, bei der auch solche Maßnahmen selbstverständlich anerkannt sind. Wenn Deutschland sich jetzt abwartend verhält und nicht durch eigene Phantasie Programmbausteine vorlegt, dann wird die Gestaltung entsprechender Programme von anderen erfolgen. Die Spezifika Deutschlands könnten in diesem Prozess nicht eingebracht werden.

Der Vorsitzende: Ich möchte noch einmal eine Verständnisfrage stellen. Wie werden Sie damit umgehen, wenn Sie mehr Anträge bekommen als Modulationsmittel vorhanden sind? So üppig sind die Modulationsmittel auch nicht vorhanden.
St Dr. Thomas Griese: Gerade, weil wir nicht alles voraussehen können, ist es wichtig, jetzt Erfahrungen zu sammeln, um dann sehr viel sorgfältiger auf die weitere Ausgestaltung Einfluss zu nehmen. Aus genau dem angesprochenen Punkt ist es sinnvoll, das Ganze in das System der Gemeinschaftsaufgabe einzubauen, weil wir in diesem System die gegenseitige Deckungsfähigkeit haben. Wir sind da nicht festgelegt, dass wir einen Modulationsbaustein nur aus Modulationsmitteln finanzieren, sondern wir könnten auch durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit, je nachdem, in welchem Antragsjahr welche Anträge gestellt sind, auch die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe einsetzen.

Zur Frage, ob die Modulation in erster Linie der Förderung des ökologischen Landbaues dient, möchte ich sagen, dass dies aus meiner Sicht nicht der Fall ist. Die Förderung des ökologischen Landbaus ist schon sehr gut in der Gemeinschaftsaufgabe abgesichert. Der PLANAK hat dazu schon im letzten Juni gute Beschlüsse gefasst, in denen die Umstellung auf Ökolandbau, die Beibehaltung und auch die Vermarktungsförderung festgelegt worden sind. Es ist deshalb nicht notwendig, in der Verwendung der Modulationsgelder auch noch einen Baustein für Öko-Landbau vorzusehen. Deshalb ist es konsequenterweise auch so, dass unter den neun Punkten, die ich vorhin vorgetragen habe, kein spezifischer Öko-Landbaupunkt ist. Es wäre auch nicht gut, über das Niveau, was wir über die Gemeinschaftsaufgabe erreicht haben, noch weiter hinauszugehen, denn jetzt besteht ein ausgewogenes Verhältnis von Mehraufwendungen beim Öko-Landbau zur Förderung. Man muss sehen, dass dies nicht ins Ungleichgewicht gerät. Die jetzigen Förderansätze, die wir in der Gemeinschaftsaufgabe haben, sind deswegen ausreichend und gut.

Zur Frage, ob es möglich ist, die Zweite Säule zu stärken, ohne die Erste Säule zu belasten, kann man nur sagen, dass dies natürlich denkbar ist. Nur muss man sehen, dass die Mittel insgesamt nicht vermehrbar sind. Es gibt die Agrarleitlinie der EU. Angesichts der bestehenden Mittelknappheit kommt man nicht an der Einsicht vorbei, dass das eine nicht ohne den Zufluss aus dem anderen funktioniert. Es kommt natürlich aber durch die staatliche Kofinanzierung auch wieder in den einen Topf zurück. Die Verschiebung von der Ersten in die Zweite Säule ist damit richtig, denn es erfolgt eine Aufstockung durch die staatlichen Kofinanzierungsmittel. Am Ende ist es per Saldo ein Gewinn für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum.

MDg Joachim Hauck: Die Zweite Säule kann man z. B. dadurch stärken, dass die Bundesrepublik ihre zur Verfügung stehenden Mittel vollständig ausnützt. Im letzten Jahr waren es 50 Mio. DM, die von den Bundesländern in Brüssel nicht abgerufen worden sind.

Die Zweite Säule kann innerhalb der Agrarleitlinie auch dadurch gestärkt werden, dass zurückfließende Mittel in die Landwirtschaft hineinkommen, also in die Zweite Säule. Mit der Modulation gelingt eindeutig nicht, dass wir unsere seit Jahren bewährte integrierte Politik für den ländlichen Raum, nämlich zum einen und für die Landwirtschaft etwas zu tun, und zum anderen die Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu stärken, weil die Verwendungsmöglichkeiten sehr stark eingeengt sind, fortführen. Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung 1259 lässt keine Investitionen zu, außer in Verbindung mit Artikel 24 der Verordnung 1257, der besagt, dass Kosten nicht produktiver Investitionen, die zur Einhaltung von Verpflichtungen erforderlich sind, nicht in die Prämie eingerechnet werden können. Dies ist die einzige Stelle in dem gesamten Paket, an der Investitionen zulässig sind, welche in die Prämien eingerechnet werden.

Im Übrigen gehen beispielsweise die Aussagen von Fischler und das tatsächliche Verhalten seiner Mitarbeiter bei der Genehmigung der Maßnahmen in den Entwicklungsplänen weit auseinander. Wir hatten versucht, das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum kofinanzieren zu lassen. Flapsig gesagt können wir den Frisör im ländlichen Raum nur unterstützen, wenn er den Bauern die Haare schneidet, denn den Artikel 33 hat man sehr eng ausgelegt. Es hätte uns sehr viel gebracht, wenn man die 120 Mio. DM vom Entwicklungsprogramm ländlicher Raum auch noch in die Kofinanzierung gebracht hätte. Aber dies war nicht möglich. Das heißt, Brüssel ist sehr streng bei der Zweiten Säule, was die Verwendungsmöglichkeiten anbetrifft, noch viel enger als die politischen Äußerungen, die nach außen treten. Insoweit ist der Spielraum sehr eng und damit auch der Spielraum für die Modulationsmittel.

Für ein Land, welches schon relativ viele Umweltmaßnahmen ergriffen hat, gibt es nicht die Möglichkeit von Ausgleichszahlungen. Denn die vom Bund vorgeschlagenen Maßnahmen, die man zum ökologischen Landbau leisten sollte, werden bereits gefördert. Weiterhin scheidet z. B. das Thema Gülleausbringung aus, weil dies bereits gefördert wird. Wir sehen aber sehr wohl Möglichkeiten, die Mittel zu verwenden, die im Rahmen der Modulation anfallen würden. Dies sind auch keine großen Beträge. Wir würden sie z. B. im Bereich artgerechte Tierhaltung einsetzen, wenn die EU genehmigt, dass der ökologische Landbau aus der Modulation mit einem gewissen Umweltzuschlag gefördert wird und dann auch den Umstieg möglich macht.

Wir haben bereits 5 % Ökobetriebe. Es kann nicht sein, dass die, die seit Jahren schon ökologischen Landbau betreiben, jetzt schlechter gefördert werden als die Neueinsteiger. Diese Fragen sind alle noch offen und auch noch nicht mit der Kommission geklärt. Es ist auch noch nicht mit der Kommission geklärt, ob artgerechte Tierhaltung als Umweltmaßnahme gefördert werden kann. Gerade für die Legehennen halten wir es für wichtig, dass man hier etwas tut. Wir wären aber möglicherweise auch ohne Modulation in diesen Bereich eingestiegen. Die ersten Diskussionspapiere dazu liegen auch schon vor.

Zur Frage Grünlandextensivierung kann ich sagen, dass wir eine flächendeckende Grünlandprämie haben. Von 62.000 Betrieben sind 53.000 Betriebe vertraglich in Agrarumweltmaßnahmen gebunden. Dies macht die Dimension deutlich, über die wir diskutieren. Die Mittel wären aber in dem Bereich unterzubringen. Da die EU maximal 20 % Anreizwirkung unterstellt und der Rest durch höhere Leistungen oder durch Verzicht auf Ertrag gebracht werden muss, verbleiben am Schluss von 2 Euro, wenn man einen Euro abzieht, nur 40 Cent einkommenswirksam. Dies ist die Rechnung, wenn sie nicht größere Mitnahmeeffekte unterstellen. Insoweit stimmt die Rechnung nicht, dass das Einkommen der Landwirte durch die Verdoppelung steigen würde.

Die Verwaltungskosten sind von den Ländern selber zu tragen. Deswegen entstehen neben der Kofinanzierung auch Verwaltungskosten. Aber selbstverständlich wird man diese 1,5 Mrd. kofinanzieren. Wir haben dem Bund vorgeschlagen, dass er, wenn er für die Agrarumwelt etwas tun will, die Mittel, die er zusätzlich in der GA hat, insgesamt für Agrarumweltmaßnahmen zur Verfügung stellt.

Nach Artikel 104 a Absatz 3 GG ist eine Modulation ohne die Bundesländer möglich. Der Bund trägt dann aber die Verwaltungskosten und auch das Anlastungsrisiko.
Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass der Zeitpunkt nicht richtig ist. Man sollte sich überlegen, ob man nicht zu anderen Maßnahmen kommt. Die Erste Säule ist in der Diskussion und wird in der Diskussion bleiben, insbesondere, wenn wir zu derart hohen Zahlungen, wie sie Abg. Deß dargestellt hat, Stellung nehmen müssen. Deshalb sieht die Modulation diese Degression vor. Es ist eine Degression bezogen auf drei Parameter. Man muss sicherlich in dieser Richtung etwas tun. Auf der anderen Seite wird es immer schwerer - wohlwissend, dass dies ein Ausgleich für reduzierte Preise ist - die Dinge nach außen verständlich zu machen. Über 97 % der Bevölkerung haben nichts mit der Landwirtschaft zu tun. Folglich braucht man andere Instrumente. Nur können diese Instrumente nicht darin bestehen, dass wir umschichten und dazu noch weiter bezahlen, dass wir umschichten in sehr teure Verwaltungsverfahren und dass wir umschichten in der Art und Weise, dass bei den Landwirten nichts ankommt. Insoweit müssen es bei der Umschichtung Maßnahmen sein, die auch bei den Landwirten einkommenswirksam sind.

Wir haben es in Baden-Württemberg verstanden, in den vergangenen 50 Jahren einen Strukturwandel von 3 bis 4 % pro Jahr sozial abzufedern durch eine Politik für die Landwirte und den ländlichen Raum. Diesen Prozess wollen wir schlichtweg nicht überhitzen. Er wird weiterlaufen und wir werden weiterhin einen Strukturwandel von 3 bis 4 % pro Jahr haben, aber er muss sozial abgefedert vonstatten gehen. Wir dürfen keine Maßnahmen durchführen, die dieses Gleichgewicht zerstören.

Man sollte sich lieber überlegen, was man ab 2006 macht. Wenn wir im Februar 2002 nicht in den Begleitausschuss für die Änderung der Maßnahmen in den Entwicklungsplänen und des Rahmenplanes in Brüssel kommen, werden wir 2003 die Mittelverwendung nicht in Angriff nehmen können. Wir haben in Brüssel nur einmal pro Jahr die Möglichkeit, die Maßnahme- und Entwicklungspläne zu ändern. Sie sollen im März 2002 vorliegen, damit wir dann im Jahre 2003 beginnen können. Aber wie Sie gerade gehört haben, haben wir erst Eckpunkte beschlossen und noch keine verbindlichen Regelungen. Der Rahmenplan muss aber stehen und verabschiedet sein. Alle 16 Maßnahmen und Entwicklungspläne müssen geändert sein. Man darf nicht das Jahr 2003 als Termin sehen, sondern man muss den Februar 2002 sehen, damit man 2003 etwas anbieten kann.

Ralf Hägele: Wir befürworten alle Ansätze zur Unterstützung der Tierhaltungsbetriebe. Bei der Kofinanzierung habe ich die Befürchtung, dass der Abstand zwischen den etwas reicheren und den etwas ärmeren Bundesländern nicht ausgeglichen und sogar größer wird.

MDg Manfred Buchta: Wenn das Modulationsgesetz ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz werden sollte, wird es sicherlich ein Gesetz ohne Freibetrag werden und ein Gesetz, das den Ländern nicht mehr garantiert, dass das Modulationsaufkommen auch im Land eingesetzt wird. Wenn der Bund alleine ein Gesetz verabschiedet, muss er 75,1 % der Kosten übernehmen. Deshalb wird sich am Geld entscheiden, ob eine Mehrheit der Länder dies mitträgt oder nicht. Für Länder, die finanzschwach sind, stellt sich die Frage, ob man 40 % oder nur 24,9 % oder weniger aufbringt.

Ich möchte noch etwas zur Bürokratie sage. Ich war einige Jahre Zahlstellenleiter. Es ist nicht so, wie es Herr St Griese dargestellt hat. Die Inanspruchnahme des Freibetrages muss in jedem Bescheid nachvollzogen werden. Es muss in jedem Bescheid entschieden werden, wieviel des Freibetrages in Anspruch genommen wird, und zwar bei jeder Prämie, egal ob Flächen- oder Tierprämie. Ich muss auch kontomäßig in der Zahlstelle nachvollziehen, wo der Freibetrag geblieben ist. Ich muss für jeden Betrieb - in Rheinland-Pfalz sind dies 20.000 bis 30.000 - Freibetragskonten einrichten, um zu belegen, wie der Freibetrag in Anspruch genommen wurde. Dies ist ein enormer Verwaltungsaufwand. Diesen zu leisten ist keine Frage der heutigen Technik. Aber es ist ein enormer Aufwand, der dahintersteckt.

In Rheinland-Pfalz bleibt die Wettbewerbsfähigkeit das Ziel Nr. 1. Wir richten unsere Maßnahmen so aus, dass zunächst einmal alles, was der Wettbewerbsfähigkeit dient, vorrangig weiterbetrieben wird. Da wir bereits ein gutes Umweltprogramm haben, müssen wir uns neue Programme überlegen. Rheinland-Pfalz moduliert nach den jetzigen ausgehandelten Bedingungen 1,3 Mio. DM im Jahr von insgesamt 215 Mio. DM Flächen- und Tierprämien, die in das Land fließen. In dieser Relation wird deutlich, dass man das ganze nicht überbewerten soll.


Der Vorsitzende: Dies liegt wahrscheinlich an den Freibeträgen, die sie haben werden.

MRg Manfred Buchta: Wir haben kleinstrukturierte Betriebe und 80 % der Betriebe liegen mit ihren Prämien unter den 10.000 Euro. Also sind lediglich 20 % der Betriebe betroffen.

Der Vorsitzende: Dann modulieren Sie nur 0,5 %.

MDg Manfred Buchta: Das ist richtig.

Gerrit Steel: Bei dem mid-term review werden viele Optionen untersucht. Wir legen sehr viel Wert darauf, mit Modulationspartnern Fragen, wie man z. B. das Modulationsgeld am besten anwendet, zu besprechen. Wir würden es natürlich begrüßen, wenn Deutschland als Modulationspartner dabei wäre.

Werner Kleinhanß: Zur Frage der Mittelverwendung möchte ich mich zunächst selbst korrigieren. Ich habe in der Tat Frage drei anders beantwortet als sich die Ist-Situation darstellt. Bezüglich der Maßnahmen hinsichtlich Vorruhestand, Ausgleichszulage, Aufforstung und Agrarumweltmaßnahmen möchte ich den ersten drei keine so hohe Priorität wie den Agrarumweltmaßnahmen zuordnen. Herr Griese hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, tierbezogene Agrarumweltmaßnahmen auszuweiten. Faktum ist, dass die Agrarumweltprogramme überwiegend flächenbezogen sind. In Brüssel ist in dieser Richtung vieles verhandelbar, zumindest im Rahmen des mid-term review. Im Bereich tierbezogene Maßnahmen müssten langfristige und tragfähige Konzepte erstellt werden. Ich habe mich von dem französischen Vorgehen leiten lassen, die die Mittel in größere, umfassendere Programme einbringen und die spezielle Programme für Rinder und für Milchvieh haltende Betriebe haben. Dies ist in Deutschland im Rahmen der GAK auch möglich. Die Programme müssten dann entsprechend weiter gefasst und in Brüssel umgesetzt werden.

Ich halte nichts von der Herausnahme bestimmter Produktbereiche von den Prämienkürzungen. Wenn man kürzt, dann muss man alle Bereiche kürzen. Man kann nicht wegen der wirtschaftlich ungünstigen Situation für Rinderhalter, insbesondere auf Grund der BSE-Krise, diesen Bereich ausnehmen. Das hat Wettbewerbsverzerrungen zwischen Rinderhaltern und anderen zur Folge.

Die Erste Säule ist so, wie sie bisher besteht, nicht mehr tragfähig. Die alte Agrarpolitik muss im Hinblick auf gesellschaftliche Leistungen funktionell stärker ausgestaltet werden. Dazu gehören die Landwirtschaft im ländlichen Raum, aber auch die Wettbewerbsfähigkeit.

Wenn man die Modulation national umsetzt, wird man nicht sofort eine bessere Wettbewerbsfähigkeit haben. Stärkere Umweltorientierung z. B. wird längerfristig zur Stärkung der Wettbewerbsposition beitragen, aber kurzfristig wird die Modulation nicht zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Im agrarpolitischen Kontext spielt die Wettbewerbsfähigkeit eine ganz entscheidende Funktion. Sie darf nicht vernachlässigt werden, zumal wir immer mehr versuchen, unsere Märkte in die Weltmärkte zu integrieren. Dazu sind wir von der WTO her auch verpflichtet. Ich teile die Meinung der Thüringer Kollegen nicht, dass Getreide auf dem großen Weltmarkt entsorgt werden muss. Getreide ist gerade der Bereich, der auf dem Weltmarkt die beste Wettbewerbsfähigkeit neben den Schweinen hat.

Bezüglich der Verteilungseffekte sind die Marktfruchtbaubetriebe nach unseren Berechnungen stärker betroffen. Diese bekommen die meisten Direktzahlungen. Futterbau- und Veredelungsbetriebe sind weniger betroffen, da sie keine Direktzahlungen erhalten. Die Erfahrungen zeigen, dass Verteilungseffekte entstehen.

Adalbert Kienle: Der lateinische Spruch ?carpe diem? (nutze den Tag), den Herr St Griese angeführt hat, ist ganz anders zu verstehen. ?Carpe diem? heißt nämlich: ?genieße den Tag?.

Abg. Weisheit hat die Frage gestellt, ob man auf den Freibetrag von 10.000 Euro nicht verzichten kann. Denken Sie aber bitte in Deutschland an die große Zahl der Kleinstbetriebe und der Nebenerwerbsbetriebe. Überlegen Sie, ob Sie das Vorhaben,


diese Kleinbetriebe in die Modulation einzubeziehen, in Ihrer Partei durchsetzen können. Der DBV befürwortet ausdrücklich einen Freibetrag. Ich glaube nicht, Herr Weisheit, dass Sie die Modulation mit den Maßnahmen richtig verstanden haben. Zum Beispiel ist das Vermarkten, was Sie angesprochen haben, definitiv nicht vorgesehen für die Verwendung von Modulationsmitteln. Das Anlastungsthema ist letztlich für die Länder ein großes Problem.

Auch Frau Höfken hat mich indirekt öfter angesprochen. Ich meine, dass wir uns keine Verweigerung vorhalten lassen müssen. Ich erinnere an das Beispiel, was Herr Hauck vorgerechnet hat. Beim Landwirt wird definitiv das Geld genommen, aber nur ein Teil kommt wieder zurück. Dies ist die einzig richtige Rechnung. Deswegen sind wir auch so skeptisch, dies alles durchzuführen, bevor man überhaupt in Europa ausführlich darüber diskutiert hat. Auch Kommissar Fischler sagt über die Modulation, dass man darüber noch einmal richtig nachdenken muss. Es gibt einfach so viele Schwachstellen, an denen es nicht funktioniert. Bevor diese Fragen nicht ausreichend beantwortet sind, hat alles keinen Wert. Die Modulation bringt nichts für die integrierte Entwicklung für die ländlichen Räume und für die Arbeitsplatzentwicklung. Die Modulation ist eine Abkehr von dem integrierten Ansatz.

Ich möchte noch einmal wiederholen, dass Pionierleistungen, die bisher vollbracht worden sind, durch die Einführung der Modulation regelrecht abgestraft werden.

Wir erinnern uns sehr gut, wie lange wir uns vor der Einführung zum Umschalten von der Markt- und Preisstütze hin zu direkten Einkommenszahlungen gewehrt haben. Wir befinden uns jetzt noch im Prozess der Umsetzung, aber global stellt die Politik dieses wieder in Frage. Dies ist im Sinne von Verlässlichkeit und Treu und Glauben eine Katastrophe. Die meisten Junglandwirte lehnen die Modulation ab.

Wir haben in Deutschland in der Ersten Säule ca. 5 Mrd. Euro, in der Zweiten Säule 2,5 Mrd. Euro. Dies sind neben EU-Geldern auch Landesmittel. Die Darstellung, dass die Zweite Säule geringer ist als die Erste, trifft für Deutschland nicht zu. Vielleicht trifft dies für andere Länder zu. Im Vereinigten Königreich sind in der Vergangenheit keine Mittel für die Zweite Säule ausgegeben worden. Agrarumweltprogramme wurden nicht wahrgenommen. Hier ist ein gewaltiger Unterschied zwischen der Handhabung in den verschiedenen Mitgliedstaaten.

Sekr. agri. Arnd Spahn: Ich verweise noch einmal auf unsere schriftliche Stellungnahme, wo wir insbesondere auf die Maßnahmen eingegangen sind, die möglich sind und auch angewendet werden. Die Anwendung der Modulation ist weitgehender, als dies im Gesetz belegt ist. Dies hat die Anwendung in Frankreich gezeigt. Die beschriebenen Maßnahmen beziehen sich zum einen auf den Vorruhestand, der zu hundert Prozent aus den Mitteln der Modulation finanziert werden kann. Im Bereich der Umweltstandards und der benachteiligten Gebiete liegen die zwei weiteren beschriebenen Maßnahmen. Für den Vorruhestand möchte ich noch einmal deutlich sagen, dass es hier bei einer flächenweiten Ausdehnung darum gehen wird, einen angemessenen Beitrag zur Entlastung des landwirtschaftlichen Arbeitsmarktes und zur Verringerung des Facharbeitermangels in der deutschen Landwirtschaft zu leisten. Der landwirtschaftliche Arbeitsmarkt ist auf diese Maßnahme im Besonderen angewiesen, insbesondere, da die durchschnittlichen und realen Einkommen weder ausreichend noch anreizend genug sind, um bestehende und künftige Probleme bei der Anwerbung von jungen Leuten für den Sektor zu mindern. Der Generationenwechsel ist überfällig.

In Bezug auf die Betriebe möchte ich noch einmal klarstellen, dass ich mit meinen Aussagen vorhin Betriebe in Frankreich und nicht in Deutschland gemeint habe. Frankreich sammelt hier ein Volumen in Höhe von 330 Mio. DM und dies nicht zu Lasten der Betriebe. Ich bezweifele deswegen Angaben, die hier gemacht worden sind, dass durch die Modulation das Betriebseinkommen gesenkt wird. Es gibt bereits bestehende Erfahrungen mit dem Instrument. Der französische Agrarattaché, der hier im Raum sitzt, könnte dies entsprechend darstellen. Die Anwendung dieses Instruments führt nämlich zur Steigerung in den Betrieben.

Die Art und Weise, wie ein nationales Modell der Modulation aufgebaut wird, entscheidet, ob in einem erheblichen Maße zusätzliche Verwaltungskosten entstehen oder möglichst gering gehalten werden. Unabhängig davon hätten wir mit der Aufnahme der Modulation in Deutschland ein viertes nationales Modell und würden unabhängig von der Form, wie das Modell gewählt wird, eine großartige Bereicherung für die europäische Diskussion zur Frage der Einführung der obligatorischen Modulation erhalten.

Im Bereich der Umwelt-, der Sicherheits- und Qualitätsstandards möchte ich nochmal die Möglichkeiten beschreiben, die insbesondere auch in Frankreich angewendet werden. Dies sind Maßnahmen zur Verbesserung und Umstellung der Erzeugung, Steigerung der Qualität, Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Umwelt, der Hygienebedingungen und der Tierschutzstandards. Diese Maßnahmen können mit der jetzigen Regelung der Modulation, also mit der VO 1259, entsprechend getätigt werden. Dies sind im großen Umfang keine investiven Maßnahmen, aber Maßnahmen, die auch dazu beitragen werden, die neuen Anforderungen, die über die Aufnahme der Arbeit der Europäischen Lebensmittelbehörde an die Betriebe herangeführt werden, auch entsprechend aktiv umsetzen zu können. Es ist sehr spannend, insbesondere in Portugal, mitzubekommen, wie eine Verknüpfung der künftigen Anforderungen auf der EU-Ebene im Bereich der Hygiene- und Sicherheitsstandards mit der Frage der Anwendung des Instruments der Modulation verbunden wird. Es gibt dort gute Ansätze und ich freue mich, wenn in Deutschland ein Beitrag gewählt wird, der diesen Ansatz möglichst zukunftsorientiert aufgreifen wird, unabhängig davon, dass niemand möchte, dass mit diesem Instrument nun ein krasser Einschnitt in den Bereich der Ersten Säule geleistet wird. Ganz im Gegenteil geht man mit dem Einstieg von nur 2 % mit diesem Modell daran, erst einmal etwas auszuprobieren, um dann die entsprechenden Wirkungen zu erhalten und zu überlegen, ob es sachgerecht ist oder ob man entsprechende Modifikationen vornehmen muss.

Die möglichen Maßnahmen können auch intensiv für regionale Situationen, wie z. B. in Frankreich geschehen, genutzt werden. Die regionalen Situationen sind je nach Bundesland unterschiedlich. Ich erinnere an die Diskussionsbeiträge des Landes Rheinland-Pfalz zu der Frage ?Integration des Bundeslandes? bei der Diskussion über BSE und der Verbindung der landwirtschaftlichen Betriebe zu den Schlachthöfen, die im Rahmen der Hygiene- und Sicherheitsstandards dazu geführt haben, dass sich das Bundesland an dieser Frage nicht hat beteiligen können. Es liegt also besonders in Rheinland-Pfalz ein ganz konkretes Beispiel vor, die Modulation anzuwenden, um ein strukturelles Problem, das man aus den laufenden Ausgaben der GAK nicht finanzieren kann, entsprechend aufgreifen zu können. Es könnten unterschiedliche Modelle genutzt werden, um nationale Probleme zu verbessern. Sollte der Bedarf nicht ausreichend formuliert worden sein, um die Probleme und die Maßnahmen, derer man bedarf, darzustellen, kann ich Ihnen zusagen, dass die Arbeitnehmer in Deutschland gerne einen umfangreichen Katalog zur Lösung von ihnen bekannten Problemen offerieren würden, der dann entsprechend alternativ für eine solche Liste genutzt werden könnte. Ich möchte noch einmal betonen, dass im Bereich der benachteiligten Regionen, insbesondere der Mittelgebirgslandschaften, bezüglich des Vorruhestandes ein erheblicher Nachholbedarf besteht. Gerade im Bereich des Vorruhestandes ist der Nachholbedarf so groß, dass der landwirtschaftliche Arbeitsmarkt sich zur Zeit in Deutschland der Nutzung dieses Instrumentes, seinen wirksamen Beitrag zur Senkung der Arbeitslosigkeit zu leisten, verweigert.

Dr. Volkhard Wille: Agrarumweltprogramme werden in den verschiedenen Ländern unterschiedlich angewendet. Dies allein ist aber kein Hinweis auf unterschiedliche politische Anstrengungen. Denn es gibt auch sehr viele unterschiedliche naturräumliche Bedingungen, die sich in vielen anderen Bereichen der Landwirtschaft niederschlagen. Des weiteren gibt es große Differenzen, was die Inhalte angeht, mit denen verschiedene Agrarumweltmaßnahmen verknüpft sind. Dies muss man bei der Differenzierung mit in Betracht ziehen.

Zum Punkt der Zeitschiene möchte ich sagen, dass sich Umweltverbände häufig den Vorwurf anhören müssen, dass sie vieles verzögern. Der zeitliche Ablauf zur Einführung der Modulation ist aber mehr als großzügig. Ursprünglich war sie sogar ein Jahr vorher geplant. Auf Grund eines politischen Kompromisses hat man nun das Jahr 2003 vorgesehen. Ich kann also eine zu hohe Geschwindigkeit hier nicht erkennen.

Das Prinzip der Modulation wird von uns begrüßt, auch wenn es bis jetzt nur in einem sehr geringen Maße genutzt wird. Die Möglichkeiten der Modulation sind auf 20 % begrenzt. Wenn man nun aber die Modulation auf Grund der zu hohen Verwaltungskosten schlecht findet, dann wäre die logische Konsequenz, dass man mehr modulieren müsste, damit sich der Aufwand lohnt.

Man kann einerseits mit dem System der bisherigen Agrarpolitik argumentieren oder, wie der NABU es auch tut, versuchen, die gesamtgesellschaftliche Situation zu sehen und auch die Diskussion um die Agrarwende und damit zu anderen Schlüssen kommen. Ursprünglich waren die Ausgleichszahlungen für die Beschlüsse der Agenda 2000 vorgesehen. Mit zunehmendem Abstand verlieren aus unserer Sicht die Berechtigungen solcher Ausgleichszahlungen die gesellschaftliche Legitimation. Im Bericht der Niederlande ?Zukunft der Landwirtschaft? wird auch auf dieses Problem hingewiesen. Ausgleichszahlungen werden für einen kurzfristigen Politikwechsel eingeplant, aber es lässt sich daraus kein Anspruch auf alle Ewigkeit erheben. Die Agrarpolitik und die Finanzen müssen so gestaltet werden, dass sie gesellschaftlich ein hohes Maß an Legitimation haben und durch dieses höhere Maß auch eine Risikosicherheit haben.

Abg. Ulrike Höfken: Ein Problembereich ist noch nicht angesprochen worden, nämlich die Frage der Freibeträge und die Frage, inwieweit hier Mittel aus den Haupterwerbsbetrieben den Nebenerwerbsbetrieben zugute kommen. Man muss sich der Frage stellen, ob dies ein sinnvoller Weg ist. Die Frage richtet sich an Herrn Buchta und an Herrn Griese, die auch in ihren Bundesländern davon betroffen sind.

Aus der Diskussion ergibt sich für mich, was die Verwaltungskostendiskussion anbetrifft, die Konsequenz, dass es, wie Herr Wille auch bereits angesprochen hat, nicht geraten ist, irgendwelche Ausnahmen überhaupt einzubeziehen. Dies betrifft die Freibeträge, die Rinderhalter und alle möglichen anderen Betriebsgruppen. Da die Verwaltungskosten dann zu hoch sind, macht das alles keinen Sinn mehr.

Zum Zweiten ergibt sich, dass die Einstiegssumme zu gering ist. Es würde sinnvoller sein, mit einem höheren Modulationsgrad einzusteigen, um hier zu vernünftigeren Ergebnissen zu kommen.

Es wurde gesagt, dass die Erste Säule zu hoch angesetzt ist und dass sich daraus Verringerungen ergeben. Ich möchte auf die Gefahr hinweisen, dass dann gekürzt wird ohne eine Verwendungsmöglichkeit. Dies ist nicht in meinem Sinne.

Abg. Heidemarie Wright: In den verschiedenen Bundesländern gibt es Unterschiede und jeder hat nur seinen eigenen Bereich im Kopf. Ich bedauere, dass die Unzufriedenheit in der Landwirtschaft in Bayern und Baden-Württemberg, wo die Förderbeträge sehr hoch sind. Wenn jetzt festgestellt wird, dass dort kein weiterer Bedarf vorhanden ist, dann möchte ich auf den Bedarf im Bereich der Vorruhestandsregelung hinweisen. Herr Hauck, können Sie sich vorstellen, dass wir in den Südländern, in denen man kleine Strukturen hat und eine Notwendigkeit zum Strukturwandel gegeben ist, positive Akzente setzen können?

Herr St Griese, Sie haben neun neue Modellbausteine angeführt und einige Beispiele dazu ausgeführt. Gibt es Möglichkeiten in der Nutzung neuer Energien in dem Bereich Landwirtschaft? Die Landwirtschaft produziert neue Energien, nutzt sie aber nicht in dem Maße, sondern bringt sie auf den Markt. Können wir in diesem Bereich etwas an Fördermöglichkeiten erwarten?

Zur Degression möchte ich z. B. Herrn Steel fragen, wie die Degression in anderen Ländern behandelt wird. Degression ist meiner Meinung nach notwendig.

Abg. Albert Deß: Herr Spahn, Sie haben so euphorisch von Frankreich berichtet. Ich habe von französischen Kollegen gehört, dass in Frankreich ein heilloses Durcheinander herrscht, was das ganze Programm anbelangt. Die Anträge werden lange Zeit nicht bearbeitet. Aus der Praxis wird somit etwas ganz anderes berichtet, als hier offiziell erzählt wird. Man muss also klären, warum hier so verschiedene Meinungen vorliegen. Im Übrigen sind die 350 Mio. DM, die Frankreich für 28 Mio. Hektar ausgibt, weniger als das, was Bayern im Umweltbereich ausgibt. Die Wirkung ist also sehr bescheiden gegenüber dem, was man bereits auf Länderebene in bestimmten Bundesländern gemacht hat, wenn die richtigen Leute an der Regierung sind.

Herr Dr. Wille, kennen Sie die Untersuchungsergebnisse der holländischen Universität Wageningen, wie sich Agrarumweltmaßnahmen auf das Verhalten von Tieren auswirken? Es gab auch einen interessanten Artikel in der Zeitschrift ?Die Zeit? vom 25. Oktober 2001, Nr. 45, mit der Überschrift ?Tierische Ignoranten, auch die Viecher müssen sich am Umweltschutz beteiligen?. Diese wollen aber nicht. Von 260 Tierarten haben 65 die Agrarumweltmaßnahmen nicht positiv gesehen. Lediglich 103 Tierarten haben diese Maßnahmen positiv gesehen. Ich möchte dazu ein Beispiel aus meiner eigenen Landwirtschaft bringen. Die Kiebitze fliegen nicht in die stillgelegten Flächen hinein, sondern immer in den Acker, wo Getreide und Raps angebaut wird. Dort fühlen sie sich wohler, weil die Umwelt der Umwelt überlassen wird. Es wäre interessant zu erfahren, ob Programme geplant sind, wie Tiere die Umweltmaßnahmen besser annehmen.

Frau Wright, die Unzufriedenheit der bayerischen Bauern war so groß, dass 1998 bei 90 % Wahlbeteiligung, 86 % CSU und 6 % FDP gewählt haben, so dass für rot-grün nicht mehr viel übrig geblieben ist.

Der Vorsitzende: Es ist klar, dass die hohen Direktzahlungen so nicht mehr durchzustehen sind. Man muss aber auch sehen, wie das zustande gekommen ist und dass die blue-box-Maßnahmen auch nicht der Friedenspflicht unterliegen. Die blue-box müsste in der WTO nicht verhandelt werden, aber sie wird sicherlich verhandelt werden. Aber irgendwo müssen die Bauern ihr Geld verdienen. In einigen Bereichen gibt es auch regionale Schwierigkeiten. Wenn man die durchschnittliche Belastung, die man bei Rindern hat, auf alle Bauern verteilen würde, hätte man nicht die Probleme. Dies sind regionale Belastungen. Es sind Bereiche und Regionen, die kaputtgehen.

Der Verwaltungsaufwand wäre bei 10 % Modulation genauso groß wie bei 2 %. Ich möchte, dass dazu in der anschließenden Debatte noch etwas gesagt wird.

Modulation führt zumindestens dazu, dass mehr Geld in die Landwirtschaft hineinkommen kann. Warum haben sich die Länder und insbesondere Nordrhein-Westfalen geweigert, dass man auf 10 % der Modulation kommt? Die Antwort hätte ich gern von St Dr. Griese.

Müsste man nicht darüber nachdenken, dass die Modulationsmittel in die Gemeinschaftsaufgabe fließen? Wenn es mehr Anträge gibt als man Modulationsmittel in die Maßnahmen stecken kann, könnte man umschichten. In der Gemeinschaftsaufgabe ist es so, dass sie 1 Euro nur einmal ausgeben können. Umschichten heißt dann, dass man von anderen Programmen etwas wegnehmen müsste. In Schleswig-Holstein spielte das keine Rolle, weil dort sowieso 10 % zurückgegeben worden sind. Aber in Nordrhein-Westfalen, wo viel ausgegeben worden ist, muss dann zurückgeschraubt und gesagt werden, zu welchen Lasten in der Gemeinschaftsaufgabe die Ausgaben gehen würden.

In Rheinland-Pfalz beträgt die Modulation 0,5 %. In Bayern und Baden-Württemberg werden es auch keine 2 % sein. In den neuen Bundesländern ist die Kofinanzierung nicht so hoch, weil die Kofinanzierungsanteile nicht so hoch sind, obwohl dort der Modulationsanteil wahrscheinlich den höchsten Anteil beinhaltet. Herr Kleinhanß, sagen Sie mir bitte, wie viel wir überhaupt modulieren? Wie ist die saisonale Gewichtung der Modulation und welche Ungleichgewichte gibt es in der Modulation?

Wenn Sie, Herr Wille, die Modulation auch in diesem kleinen Betrag so gelobt haben, dann loben Sie an sich die Maßnahmen, die damit gemacht worden sind. Wo war der NABU bei den Ungleichgewichten der Finanzierung, z. B. der Umweltprogramme der Landwirtschaft ohne Modulation? Warum hat der NABU Baden-Württemberg und Bayern keinen goldenen ?NABU-Strauch? verliehen und den Niedersachsen z. B. einen ?roten Frosch?? Dies ist alles nicht konsequent.

In der Bundesrepublik Deutschland bestanden Vorruhestandsmöglichkeiten. Diese sind völlig ohne Modulation finanziert worden. Warum Herr Spahn, setzen Sie so auf die Modulation, um diese Dinge zu finanzieren, wohlwissend, dass die Konkurrenz von Modulationsmitteln ausgesprochen groß sein wird? Warum besteht die Forderung nicht auch ohne Modulation? Es gibt keine Schwierigkeiten, dies national zu finanzieren oder zumindest national zu begründen.

Adalbert Kienle: Die Modulation kann man nicht damit begründen, dass die relativen Kosten der Bürokratie damit gesenkt werden könnten. Je höher der Modulationsgrundsatz, desto geringer ist die Bürokratie.

Man ging ursprünglich von einer Kürzung bis zu 20 % aus. So ist man in die politische Diskussion eingestiegen.

Es ist unstrittig, dass zumindest Teile der Politik und der Öffentlichkeit davon ausgehen, erst einmal mit 2 % einzusteigen, um dann eine perspektivische Entwicklung zu haben. Dort hat man dann einen Spielraum bis 20 %. Dies zeigt, dass die Diskussion über Ausnahmen und Freibeträge schon sehr früh stattfinden muss.

In der Tat gab es in früheren Jahren eine Vorruhestandsregelung. Sie war außerordentlich erfolgreich. Aber sie war auch sehr teuer. Wenn der Vorruhestand jetzt aus Mitteln der Modulation finanziert würde, also aus Geldern der aktiven Landwirte, dann wird die Verpflichtung, die bislang der Gesellschaft und der Staat den Bauern gegenüber hatte, verlassen.

Ich habe mich über die Frage des Abg. Deß an den NABU gefreut. Zu unterschiedlichen Zeiten wird auch unterschiedlich diskutiert. Dies ist auch dem DBV aufgefallen.

Die Diskussion über die Direktzahlungen wird auf lange Sicht nicht nur in Deutschland, sondern auch in der WTO aufkommen. Wer so tut, als könnte man die blue-box-Diskussion mit einer 2-%-Modulation aus der Welt schaffen, der geht davon aus, dass andere, die er anspricht, vom Thema nichts verstehen.

Dr. Volkhard Wille: Die Landesprogramme sind von dem NABU sehr intensiv bewertet worden, sowohl positiv als auch negativ. In Nordrhein-Westfalen haben wir dafür gekämpft, bestimmte Ausgleichszahlungen zu erhalten. Die Situation in den einzelnen Bundesländern ist sehr unterschiedlich. In der Vergangenheit waren es Bausteine der jeweiligen Landesnaturschutzpolitik. Bei der Modulation geht es heute um eine grundlegende Weichenstellung bezüglich der EU-Agrarpolitik. Dort sind andere Maßstäbe angebracht.

Wir haben eine fundamental unterschiedliche Situation in den einzelnen Räumen. Wir sehen die Erfolge in Süddeutschland und auch in anderen Bundesländern. Wir müssen aber auch sehen, dass z. B. in einer Mittelgebirgslandschaft die Landwirtschaft ganz anders strukturiert ist. Dort entwickelt sich eine umweltgerechte und multifunktionale Landwirtschaft fast von alleine. An anderen Stellen stellt sich diese Frage sehr viel schärfer. In Westniedersachsen ergibt sich eine ganz andere Problemstellung. Dort besteht für die Landespolitik eine ganz andere Herausforderung. Die Bundesländer bieten Programme an, diese werden aber nicht wahrgenommen. In anderen Bundesländern werden Programme von ähnlichem Zuschnitt sehr intensiv wahrgenommen, weil die ökonomischen Rahmenbedingungen anders sind. Es ist nicht nur ein Problem der Landespolitik, sondern auch der Rahmenbedingungen.

Die neue Studie der Universität Wageningen geht im Moment durch die Presse, weil sie gut in die politische Diskussion passt. In dieser Studie sind 74 Vergleichsflächen mit Vertragsnaturschutz, Agrarumweltprogrammen und ohne Agrarumweltprogramme auf den Erfolg aus biologischer Hinsicht vergleichen worden. Es ist fraglich, ob der Vertragsnaturschutz geeignet ist, bestimmte Naturschutzziele zu erreichen. Die Erhöhung des Vertragsnaturschutzes im Hinblick auf andere Instrumente des Naturschutzes muss ins rechte Licht gerückt werden. Es sind einzelne Flächen, die sich in einer intensiv genutzten Landschaft befinden. Man kann nicht kleinräumig ein Naturschutzziel erreichen. Wenn man z. B. ein Feuchtwiesenschutzgebiet entwickeln will, braucht man ein mehrere hundert Hektar großes Areal. Wenn man aber nur Vertragsnaturschutz anbietet und eine Fläche davon extensiviert, dann werden die Ziele nicht erreicht. Vertragsnaturschutz dauert in der Regel nur fünf Jahre. Wenn sie in den Intensivregionen in Holland anfangen, nur eine Fläche mit einem 5-Jahres-Programm zu extensivieren, dann haben sie auf Grund der hohen Überdüngung in den Niederlanden erst einmal Negativeffekte. Es dauert eine ganze Zeit, bis dies herausgewachsen ist und sich die Tier- und Pflanzenwelt einstellt, die der Naturschutz will. Es ist auch ein Problem, wie man Vertragsnaturschutz gestaltet. Bestimmte strukturelle notwendige Veränderungen in Schutzgebieten werden mit dem Vertragsnaturschutz nicht erreicht. Sie sind aber notwendig, um den biologischen Erfolg zu haben.

Aus dieser Studie kann man die Schlüsse ziehen, dass man einen Mix von drei verschiedenen Naturschutzinstrumenten braucht. Dazu gehören der Vertragsnaturschutz, das Ordnungsrecht und der Grunderwerb für Kernflächen. Man braucht eine Reform und Weiterentwicklung des Vertragsnaturschutzes, insbesondere, was die Laufzeit angeht. Mit Kurzzeitprogrammen wird man in biologischen Systemen nichts erreichen. Wenn man es schafft, in einem Gebiet längerfristig zu extensivieren, dann treten die gewünschten Erfolge ein. Dies ist untersucht worden. Der Vertragsnaturschutz muss auch noch mit anderen Maßnahmen kombiniert werden. Alleine bringt er keine Erfolge.

Arnd Spahn: Im Bereich der Agrarumweltprogramme ist es völlig falsch zu sagen, dass die Landwirtschaft größter Artenvernichter usw. ist. Wer die Fläche bearbeitet und verwaltet, hat natürlich auch den größten Einfluss auf die Fläche. Die Diskussionsgrundlage ist verlogen. Wer die Natur und die Fläche nutzt, hat auch Wirkungen auf die Fläche. Man muss auch die eingewanderten und durch die Landwirtschaft erst vorhandenen Arten aufzählen.

Zur Situation in Frankreich könnte ich die Meinungen der vier Mitorganisationen des EFFAT in Frankreich widergeben. Viel besser könnte dies aber der Agrarattaché, der die gesamte Situation in Frankreich darstellen könnte.

Der Vorsitzende: Es ist nicht üblich, in einer öffentlichen Anhörung die Sachverständigenrunde zu erweitern. Herr Ferret könnte, wenn er will, schriftlich antworten, und dies könnte dann ins Protokoll aufgenommen werden.

Arnd Spahn: Zur Frage der Freibeträge muss man noch einmal deutlich machen, dass das zur Zeit favorisierte deutsche System ein tief ausgestaffeltes Modulationssystem ist, im Gegensatz zum britischen Modell, das im Kern kein Modulations-, sondern ein Degressionssystem ist. Es produziert in der jetzt gewählten Form entsprechende Mitteltransfers vom Haupterwerb zum Nebenerwerb. Ob dies in Anbe- tracht der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe sinnvoll ist, muss in den Bundesländern diskutiert werden. Ich führe in Brüssel die Diskussion, von den Freibeträgen wegzukommen. Jeder kommt in die Kürzungen der Transferleistungen mit hinein, hat dann allerdings die Möglichkeit, von den daraus abgeleiteten Maßnahmen zu partizipieren. Wenn nur einige einzahlen, können nicht alle davon profitieren. Wenn es zu einer obligatorischen Modulation kommt, muss man zu entsprechenden Regelungen kommen, die alle einbeziehen. Alle müssten als Solidargemeinschaft arbeiten.

Wenn ich die Argumentation der Bauerngelder zum Vorruhestand auf die deutsche landwirtschaftliche Sozialversicherung übertrage, dann kommen wir in andere Argumentationszwänge hinein. Es kann nicht Sinn und Zweck sein, dass im Rahmen der Vorruhestandsregelung Fehler, die ausschließlich im Sektor selber produziert worden sind, nun auch noch durch öffentliche Gelder finanziert werden. Denn die Entwicklung der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer ist eine Betriebsentscheidung, die auf Grund betrieblicher Situationen entstanden ist. Es ist eine betriebliche Entscheidung, ob hier Familienmitarbeiter, Fremdarbeiter oder Facharbeiter eingesetzt werden. Die Folgen daraus müssen in den Betrieben gelöst werden. Entweder ist der Einzelbetrieb in der Lage, über eine betriebliche Vorruhestandsregelung diese Probleme zu lösen. Dies kann aber auf Grund der Betriebsstruktur nicht möglich sein. Also muss es über die Summe der Betriebe gelöst werden. Dies kann über das Instrument der Modulation finanziert werden, muss aber nicht. Man kann nicht Vorruhestand und Agrarumweltmaßnahmen regeln. Es müssen Schwerpunkte gesetzt werden. Ich bin dafür, dass wir in Deutschland wieder eine Vorruhestandsregelung bekommen. Die damalige Durchführung des Vorruhestandsgesetzes hat sehr positive Effekte gehabt. Sie hat den überfälligen Generationenwechsel im Bereich der Arbeitnehmer massiv unterstützt und dazu geführt, dass in den Bereichen, in denen Vorruhestand angewendet wurde, ein erheblicher Transfer im Bereich der Facharbeiter stattgefunden hat. Es ist eine wesentliche Entlastung des landwirtschaftlichen Arbeitsmarktes erfolgt. Mit Auslaufen des Vorruhestandsgesetzes haben wir die Situation, dass der landwirtschaftliche Arbeitsmarkt im Bereich der Facharbeiter seinen Beitrag für die allgemeine Entlastung des Arbeitsmarktes nicht mehr ausreichend leistet. Hier erfolgen geringere Beiträge zur Entlastung des Arbeitsmarktes. Eine Vorruhestandsregelung muss wieder eingeführt werden.

Prof. Kleinhanß: Rindermastbetriebe sind bei intensiver Mast von der Modulation betroffen. Viele Rindermastbetriebe, vor allem in Bayern, überschreiten die Freibetragsgrenze. Aber die Krise der Rindermäster kommt u. a. durch das Auftreten von BSE und dem Tiermehlverbot zustande.

Die Zahl der Prämienbelastung, nach der Sie Herr Vorsitzender gefragt haben, habe ich nicht parat.

Der Vorsitzende: Mir kommt es darauf an zu wissen, wie viele Mittel aus nationalen Haushalten aufgewendet werden müssen.

Prof. Kleinhanß: Zu dieser Frage müsste man vielleicht die Ländervertreter befragen. Bei den Betrieben, die betroffen sind, ist es nur ein sehr geringer Betrag von 10 DM pro ha.
Gerrit Steel: Ich gebe Herrn Kienle fast recht. In Großbritannien spielten Umweltprogramme eine niedrigere Rolle. Bis 1997 betrugen die britischen Ausgaben für die ländliche Entwicklung und Agrarumweltprogramme ein Prozent des Agrarhaushaltes einschließlich der GAP-Zahlungen. Bis 2006 wird dieser Anteil wegen einer Kombination aus der Agenda 2000, der kofinanzierten Modulation und einigen staatlichen Beihilfen auf 15 % steigen. Aber wir sind nicht völlig inaktiv auf diesem Gebiet gewesen. Es gibt einen Streit zwischen uns und den Niederlanden über die Frage, wer als erste die umweltempfindlichen Regionen eingeführt hat. Die niedrigen Ausgaben vor der Agenda 2000 erklären, warum Großbritannien bei der Verabschiedung der Agenda 2000 so wenig Finanzmittel für die Zweite Säule zuerkannt bekam. Großbritannien hat nur 3,5 % gegenüber Frankreich -17 % - erhalten.

Herr Kienle hat behauptet, dass es, wenn man sehr viel für diese Dinge in Deutschland tut, keinen Bedarf mehr für die Modulation gibt. Ich stimme mit ihm nicht überein. Es geht nicht darum, wieviel man schon hat, sondern darum, wie sich die Erste Säule langfristig entwickeln wird. Wir sehen die Modulation als ein hilfreiches Symbol, als ein Zeichen für die Landwirte, dass sich etwas ändert. Deshalb war es wichtig für uns, die Modulation nach der Agenda 2000 einzuführen. Wir sehen es als eine Gelegenheit, zu demonstrieren, dass in der Frage, welche Güter des Gemeinwohls die EG von den Landwirten kaufen möchte, ein Umdenken dahingehend stattfindet, dass der Landwirt nicht mehr exklusiv als Lieferant von Nahrungsmitteln angesehen wird, sondern seine allgemeinere Rolle in der ländlichen Gemeinschaft anerkannt wird, und dass mehr und mehr die Erfüllung wirtschaftlicher und sozialer umweltpolitischer Ziele im Zentrum steht.

Das Wort Degression ist oft angesprochen worden. Bei diesem Wort sehe ich einen Erklärungsbedarf über die Terminologie. Ich habe selber über zeitliche Degressivität gesprochen. Natürlich ist das nicht dasselbe wie Degression. Es ist die Frage, ob man die Modulation universal einführt oder z. B. mit Freibeträgen gestaffelte Zahlungen vornimmt, d. h. eine diskriminierte Modulation oder eine progressive Modulation. Wenn das System nicht funktioniert, kann nicht die Modulation das System verbessern. Das System der Zahlungen von der Ersten Säule müsste verändert werden.

Es ist nicht der Fall, dass die Queen viele Zuschüsse erhält. Es gibt mehrere Betriebe, die Zahlungen erhalten. Wenn man ein differenziertes System einführt, dann schafft man einen Anlass, eine Ermunterung für die Landwirte.

MDg Manfred Buchta: Der Freibetrag privilegiert die Nebenerwerbsbetriebe. Jedenfalls im Land Rheinland-Pfalz fallen Nebenerwerbs- und Zuerwerbsbetriebe nicht unter die Modulation. Über allem steht das geringe Modulationsaufkommen von 1,3 Mio. DM. Es werden keine Verschiebungen in den Betriebsformen eintreten.

Ich kann dem nicht zustimmen, wenn man sagt, dass, wenn die Verwaltungskosten so hoch sind, man dann den Modulationssatz erhöhen muss. Wenn ein System zu teuer ist, muss man darüber nachdenken und muss es abschaffen.

Wenn es zutrifft, dass alles nicht mehr bezahlbar ist, und dass der Verwaltungsaufwand zu hoch ist, dann gehen wir doch den direkten Weg. Dann schichten wir den EU-Haushalt aus der Säule I in die Säule II um. Dann sind auch die politischen Verantwortlichkeiten ganz klar. Dann benötigt man nicht den Weg über komplizierte Modulationswege, zumal die Modulation auch ein Eingriff in die Planungskompetenzen der Länder ist. Nach den entsprechenden EU-Verordnungen gibt es mehrjährige Entwicklungspläne der Länder. Dort ist genau ausgerechnet, wie in sechs bis sieben Jahren die Mittel eingesetzt werden. Die Entwicklungspläne sind so, dass die prioritären Maßnahmen enthalten sind und jetzt kommt die Modulation, die ein Anreizsystem ist, Gelder zu binden. Alle Länder versuchen jetzt, diese Gelder zu binden, einfach, um die Gelder zu belegen. Das muss uns als Steuerbürger nachdenklich stimmen.

Ralph Hägele: Die Freibeträge bringen uns nichts. Der Beitrag zum Deutschen Bauernverband ist größer als das, was wir an Freibeträgen bekommen.

Wir in Deutschland können uns nicht mit der Queen vergleichen. In Rheinland-Pfalz gibt es 400 Eigentümer und 200 Beschäftigte. Es kommt also darauf an, ob eine Abschneidegrenze eingeführt wird oder nicht. Wir sind natürlich flexibel, Betriebe aufzusplitten und neue Betriebe zu gründen. Degression lehnen wir ab. Wir müssen etwas für die ländlichen Räume tun. Wir wollen eine Einkommensquelle nachhaltig für unsere Landwirte sichern. In unserer Region haben wir tausende Kiebitze, hunderte Rotmelane und tausende von Graugänsen. Wir wollen aber auch zukünftig nachhaltig etwas tun. Die nachfolgenden Generationen brauchen Konzepte.

MDg Joachim Hauck: Laut Zusammenstellung des BMVEL gibt es im Bund 36,3 Mio. DM Kofinanzierungsmittel und in den Ländern 24,4 Mio. DM. Dies sind zusammen 61 Mio. DM, bei Kürzungsmitteln von 105,1 Mio. DM. So war die Hochrechnung für das Jahr 2003.

Wir halten die Vorruhestandsregelung in diesem Zusammenhang nicht für eine sinnvolle Maßnahme. Es würde zu Verschiebungen zwischen den Bundesländern kommen, wenn man es nur auf die Arbeitnehmer konzentrieren würde. Diese Verschiebungen sind so nicht akzeptabel. Man hat diese Möglichkeit verneint, weil sie noch schlechter als die Agrarumweltmaßnahmen abgeschnitten hat.

Agrarumweltmaßnahmen gibt es nicht erst seit der Agenda 2000. Bereits im Jahre 1992 ist mit der Verordnung 2078 ein Agrarumweltmaßnahmenpaket eingeführt worden. Jedes Jahr hat man von dort, wo zusätzliche Mittel verausgabt worden sind, Gelder erhalten. Dies ist mit Grundlage für die Mittel, die jetzt in der Zweiten Säule zur Verfügung stehen. Die Maßnahme ist immer als eine Ergänzung zum reinen Preisausgleich gesehen worden. Das Thema Nahrungsmittelversorgung und Sicherheit kommt nie zur Sprache. Auch dies ist noch für unsere Gesellschaft etwas wert. Dieses Thema muss weiter behandelt werden. Agrarpolitik muss das Thema Nahrungsmittelversorgung und sonstige gesellschaftliche Leistungen beinhalten. Diese Leistungen in der Landwirtschaft sind zu entlohnen.

Zum Thema Unzufriedenheit der Bauern kommt es darauf an, ob man mit den Bauern einzeln diskutiert oder in einem Kollektiv. Es kann nicht sein, dass man den Landwirt moduliert, der pro Jahr zwei Kühe zur Schlachtung bringt, nur dafür, dass er ein Stück Grünland hält und die Kulturlandschaft erhält. Die Probleme, die Nebenerwerbsbetriebe haben, werden durch die Modulation nicht geändert.

Die Freibetragsregelung ist auch eine soziale Maßnahme. Artikel 4 der Verordnung 1259 nennt drei Kriterien für einen Freibetrag. Bei der Mittelverwendung wird Frankreich vorteilhaft dargestellt. Aber wenn es um Freibeträge geht, diskutieren wir über Großbritannien. Dies ist verwunderlich.

Auch wir werden nachher unsere Mittel der Modulation in der GA im Maßnahmen- und Entwicklungsplan ausweisen. Für jeden Euro Modulationsmittel müssen wir in einer eigenen Haushaltslinie nachweisen, wofür er verwendet worden ist. Im Länderhaushalt muss jeder Euro Modulationsmittel /Kürzungsmittel/ Kofinanzierung in der Verausgabung nachvollzogen werden können, wo er angekommen ist, für welchen Betrieb und für welche Maßnahme. Der EU müssen wir gegenüber nachweisen, dass wir die Modulationsmittel nur für neue Begünstigte oder für neue Maßnahmen eingesetzt haben. Intern müssen die Modulationsmittel genau ausgewiesen werden. Dies macht einen großen Verwaltungsaufwand aus.

St Dr. Thomas Griese: Wir halten es für wichtig, dass das Modulationsregelwerk auf alle Betriebe gleichermaßen angewandt wird. Alles andere würde zusätzlichen Aufwand machen, um zu differenzieren, ob es ein Haupt- oder Nebenerwerbsbetrieb ist. Alle müssten sowohl von der Aufkommensseite her, als auch von der Verwendungsseite gleichermaßen zahlen, damit alle die Möglichkeit haben, entsprechende Modulationsbausteine in Anspruch zu nehmen.

Es muss aber zu einem Freibetrag kommen. Dies ist auch unter sozialen Gesichtspunkten eine sehr wesentliche Frage. Denn der Freibetrag ist aus der Überlegung geboren, dass diejenigen, die im Verhältnis mehr tragen können, auch eher eine Kürzung hinnehmen können als diejenigen, die das nicht haben.

Die erneuerbaren Energien in das Maßnahmenpaket aufzunehmen, geht nur über Umwege. Denkbar wäre der Weg über Agrarumweltmaßnahmen. Wenn die Gülle zunächst in der Bio-Gasanlage behandelt und damit Bio-Gas erzeugt wird, ist dies auch ein Beitrag zur umweltfreundlichen Produktion, weil der Gärrückstand mit weniger Geruchsbelästigungen auszubringen ist. Man könnte auch im Maßnahmenpaket Aufforstung darüber nachdenken, wenn man die Aufforstung daran koppelt, dass die Biomasse Holz dann auch für energetische Zwecke genutzt wird. Solche Dinge wären vorstellbar.

Der Vorsitzende: Sie dürfen aber keine Doppelförderung haben.

St Dr. Giese: Das ist klar. Ich müsste eine Kumulation solcher Fördermittel ausschließen. Perspektivisch halte ich es für möglich, das Maßnahmenpaket insgesamt zu erweitern, um damit durch die Vordertür energetische Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.

Herr Carstensen, Sie hatten gefragt, ob es wirklich etwas bringt, wenn man dies alles in die Gemeinschaftsaufgabe packt und damit die gegenseitige Deckungsfähigkeit hat, weil man den Euro nur einmal ausgeben kann. Letzteres stimmt natürlich, aber ich gewinne ein sehr viel höheres Maß an Flexibilität. In jedem Jahr haben wir innerhalb des großen Maßnahmenspektrums Gemeinschaftsaufgabe große Schwankungen gehabt. In diesem Jahr sind nicht besonders viele Investitionsanträge im Bereich Neubau von Rinderställen gekommen. In anderen Jahren ist dies anders gewesen. Ob ein Flurbereinigungsverfahren oder eine Dorferneuerungsmaßnahme in diesem oder im nächsten Jahr gemacht wird, kann ich dann entscheiden. Indem ich dies in den Gesamtplafonds Gemeinschaftsaufgabe hineinbringe, gewinne ich die Flexibilität, die nötig ist, zumal man nicht wissen kann, wie viele Landwirte eine bestimmte Agrarumweltmaßnahme beantragen werden. Die Förderbausteine sind Angebote, die beantragt werden können.

Der Vorsitzende: Dies widerspricht dem, was Herr Hauck eben mit der eigenen Abrechnung gesagt hat.

St Dr. Griese: Natürlich muss ich am Ende den Verwendungsnachweis erbringen. Wenn man die Modulationsbausteine anbietet, wird es wahrscheinlich mehr Anträge geben, als man speziell aus Modulationsmitteln bedienen kann. Insofern muss man den überschießenden Teil aus der Gemeinschaftsaufgabe mit finanzieren. Am Ende jedes Jahres müssen die Mittel abgerechnet werden. Die EU erlaubt im Rahmen der Modulation, dass man einen bis zu dreijährigen Ausgleichszeitraum möglich macht. Auch das würde die Verwaltung sehr erleichtern, weil man dann nicht mehr das strikte Jährlichkeitsprinzip hat.

In Nordrhein-Westfalen betrachten wir die Modulation als das einzige Instrument. Normale Agrarumweltmaßnahmen, die wir bis zum Jahre 2006 geplant haben, werden am Ende etwa 100 Mio. DM pro Jahr bedeuten, die wir ausgeben, ganz unabhängig von der Modulation. Diese 100 Mio. DM kommen aus EU-, Bundes- und Landesmitteln. Der Modulationsumfang in Nordrhein-Westfalen beträgt etwa 8 Mio. DM. Im Verhältnis 100 Mio. zu 8 Mio. sieht man, dass wir nicht plötzlich mit der Modulation Agrarumweltmaßnahmen beginnen und dass die Modulation der allein selig machende Teil wäre. Aber die Modulation ist eine sinnvolle Erweiterung. Mit dem Instrument Modulation müssen wir Erfahrungen gewinnen. Es ist besser, jetzt behutsam einzusteigen, als in ein oder zwei Jahren sozusagen abrupt einzusteigen.

Den Freibetrag halte ich für sehr wichtig. Im Meinungsbildungsprozess in Deutschland hat es eine präjudizierende Wirkung für die Frage, ob später auf europäischer Ebene ein Freibetrag eingeführt werden wird oder nicht. Es gibt die englische und die französische Variante. Deutschland muss sich jetzt positionieren. Wenn sich Deutschland jetzt nicht positioniert, ist es eine Vorentscheidung gegen den Freibetrag. Wenn wir jetzt kluge Programmbausteine präsentieren, dann gestalten wir auch die europäische Diskussion, wie die Europäische Kommission und die EU nach dem mid-term review entsprechende Verwendungsmöglichkeiten zulassen werden. Wir gestalten jetzt die Weiterentwicklung der Verordnung 1259. Der Einstieg muss aber sehr vorsichtig gemacht werden. Wenn wir jetzt sofort eine sehr hohe Modulation machen würden, dann wäre es fraglich, ob alles gleich funktionieren würde. Auch auf Seiten der Landwirte wird es erstmal ein vorsichtiges Herantasten geben. Das war bei den Agrarumweltprogrammen 1992 auch so. Jahr für Jahr hat man sich herangetastet, um Erfahrungen zu machen und diese dann auszubauen.

Dr. Breitbarth: Der Eigentümer wird den Anteil an den Direktzahlungen immer als Verpächter bekommen. Unabhängig von der Betriebskonstruktion haben auch die Betriebe in den neuen Bundesländern, die große Flächenausstattung haben, enorm viele Eigentümer. Wenn man also über die zeitliche Variante der Degression hinaus nachdenkt, dann muss man diejenigen berücksichtigen, die von dem Ertrag der Fläche leben müssen.

Die Freibetragsregelung betrachten wir als eine wesentliche Legitimation der Modulation überhaupt. Wenn die Mitgliedstaaten modulieren wollen, muss eines von den drei Kriterien der Verordnung eingetreten sein.

Wenn man den Vorruhestand der Arbeitnehmer aus der Modulation finanzieren will, habe ich Bedenken. Ausdrücklich lässt die Modulation die Verwendung in der Vorruhestandsregelung zu. Aber Rechtsgrundlage ist die Verordnung und die kennt die Vorruhestandsregelung nur für Betriebsinhaber.

Der Vorsitzende: Dies ist nicht korrekt.

Dr. Breitbarth: Dann ist dies unsere Lesart. Wir haben die Anpassungshilfe für ältere Arbeitnehmer. Dies fällt auch nicht leicht zu finanzieren. Der Gesetzentwurf sieht die Vorruhestandsregelung nicht vor.

Zur Frage der Einbindung der Verwendungsmittel in die Gemeinschaftsaufgabe möchte ich sagen, dass die Verwendung in die Gemeinschaftsaufgabe gehört. Die Flexibilität, die damit erreicht werden könnte, halte ich für sehr begrenzt, weil die Rechtstexte der EU ganz klar sagen, dass es nicht zulässig ist, in einem Jahr eine Maßnahme aus den Modulationsmitteln zu finanzieren und in einem anderen Jahr nicht. Das ist ganz stringent anzumelden, welche Maßnahmen mit den Modulationsmitteln finanziert werden sollen. Wenn sie finanziert werden, müssen sie durchgängig finanziert werden.

Auch wenn die Modulation über weite Strecken als Geldbeschaffungsmittel für die Stärkung von Agrarumweltmaßnahmen gesehen wurde, ist es nicht so, dass die Bundesregierung Modulationsmittel braucht, um den ökologischen Landbau zu stärken. Denn diese Maßnahme ist nicht in das Modulationspaket eingebunden worden. Es liegt schon zur Genehmigung in Brüssel vor. Es sieht zwar nicht so aus, dass sich die Kommission damit befassen wird und diese Maßnahme genehmigt, aber der ökologische Landbau ist zumindest nicht im Modulationspaket enthalten.

Losgelöst von der Modulation haben wir bei der Genehmigung der Agrarumweltmaßnahmen eine Maßnahme eingereicht, die eine gezielte Förderung für den Anbau von Energiepflanzen vorsah. Dies hat die Kommission als nicht von der Verordnung gedeckt abgelehnt.

Die Werbung für die Modulation mit der Aussage, dass zusätzliche Finanzmittel für die Landwirte bereitgestellt würden, passt nicht zusammen mit der Aussage, dass die Säule I nicht erhalten werden kann. Das gegenwärtige Rechtsgeschäft heißt: wenn Modulation, dann muss hinzugefügt werden. Die Kommission hat die Termininologie verwendet, dass sie zusätzliche Gemeinschaftshilfen gewährt. Die Landwirte haben dieses Geld eigentlich schon verplant, weil sie darauf vertrauen, dass sie es aus den Direktzahlungen bekommen. Jetzt nehmen wir es ihnen weg, tun etwas dazu und geben ihnen es für zusätzliche Leistungen wieder.

Thüringen hat kein Problem mit dem Platzieren des Getreides am Weltmarkt.

Der Vorsitzende: Das hat Herr Kleinhanß auch nicht gesagt.

Modulation ist eine Systemveränderung, die in der Landwirtschaft passiert. Wir werden das Modultionsgesetz am Mittwoch im Ausschuss beraten und entscheiden. Am Freitag wird dann die zweite und dritte Lesung im Bundestag stattfinden.

Ich bedanke mich für die vielfältigen Informationen.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv14/a10/a10_sitz_81
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