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16. Wahlperiode
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Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Konstituierung des Ausschusses: Auschussvorsitzender Thomas Strobl
Konstituierende Sitzung, Vorsitzender Thomas Strobl
© DBT

Schiedsrichter im parlamentarischen Betrieb

Er ist der Ausschuss für die inneren Angelegenheiten des Parlamentes und hat drei Hauptaufgaben. Nach jeder Bundestagswahl prüft der so genannte "1. Ausschuss" Einsprüche gegen den Ablauf der Wahl.  Zweitens wacht er über die Immunität der Abgeordneten, die sie vor ungerechtfertigter Strafverfolgung schützen und die Funktionsfähigkeit und das Ansehen des Parlaments wahren soll. Schließlich ist  der Ausschuss eine Art Schiedsrichter im parlamentarischen Betrieb. Er ist für die Auslegung und für  die Änderung der Geschäftsordnung zuständig. Bei Konflikten im Plenum und in den Ausschüssen erarbeitet  er Lösungen.


Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a01/
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