Ausschüsse
16. Wahlperiode
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
Konstituierende Sitzung, Vorsitzender Thomas Strobl
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Schiedsrichter im parlamentarischen Betrieb
Er ist der Ausschuss für die inneren Angelegenheiten des Parlamentes und hat drei Hauptaufgaben. Nach jeder Bundestagswahl prüft der so genannte "1. Ausschuss" Einsprüche gegen den Ablauf der Wahl. Zweitens wacht er über die Immunität der Abgeordneten, die sie vor ungerechtfertigter Strafverfolgung schützen und die Funktionsfähigkeit und das Ansehen des Parlaments wahren soll. Schließlich ist der Ausschuss eine Art Schiedsrichter im parlamentarischen Betrieb. Er ist für die Auslegung und für die Änderung der Geschäftsordnung zuständig. Bei Konflikten im Plenum und in den Ausschüssen erarbeitet er Lösungen.
- Mitglieder
- Aufgaben und Arbeit
- Tagesordnungen
- Sekretariat
- Immunitätsrecht
- Stasi- Überprüfung, Richtlinien
- Stasi - Überprüfung, Absprache
- Bilanz der 15. Wahlperiode
Quelle:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a01/