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14. Wahlperiode
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Aufgaben und Arbeit

Förderung von Bildung und Forschung sind die zentralen Arbeitsbereiche des Bildungs- und Forschungsausschusses des deutschen Bundestages. Diese Arbeitsbereiche entsprechen weitgehend den Zuständigkeitsbereichen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Bundesregierung

Grundsätzlich berät der Ausschuss Vorlagen-Anträge, Gesetzentwürfe und Unterrichtungen, die ihm vom Bundestag überwiesen werden. Das beratungsergebnis des Ausschusses wird dem Bundestag als Beschlussempfehlung und Bericht übermittelt, denen der Bundestag in der Regel mit oder ohne Debatte zustimmt.

Schwerpunkte der Ausschussberatung in der 14. Wahlperiode werden voraussichtlich sein:

Da Bildungs- und Forschungspolitik auch Arbeitsfelder der Europäischen Union sind, befasst sich der Ausschuss mit den Programmen und Gesetzentwürfen der Europäischen Union und legt ggf. hierzu dem Bundestag Beschlussempfehlungen vor.

Der Bildungs- und Forschungsausschuss ist auch für die Beratungseinrichtung Technikfolgenabschätzung (TAB) beim Deutschen Bundestag zuständig. TA-Studien können von anderen Bundestagsausschüssen und den Fraktionen des Bundestages beim Bildungs- und Forschungsausschuss beantragt werden. Der Ausschuss beauftragt nach Überprüfung der vorliegenden aktuellen Studien und der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen der Beratungseinrichtung das "Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB)" mit der Bearbeitung des Themas und der Anfertigung eines Berichts. Die vom Ausschuss abgenommenen Berichte und Studien des TAB werden in die Beratung des Bundestages eingebracht und von dort in der Regel wieder in die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen, soweit diese an der jeweiligen Thematik interessiert sind.

Der Ausschuss ist über folgende E-Mail-Adresse erreichbar: Klaus.Schmoelling@bundestag.de [mail]  |  

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv14/a19/a19_a
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