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Aufgaben und Arbeit
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Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss ist mit 42 Mitgliedern einer der größten aller 23 ständigen Ausschüsse. Seine Hauptaufgabe besteht darin, den von der Bundesregierung jährlich vorzulegenden Entwurf des Bundeshaushalts federführend zu beraten.

Der Ausschuss setzt zu diesem Zweck für jeden Einzelplan des Haushalts (entspricht weitgehend den Geschäftsbereichen der Ministerien) Ausschussmitglieder von jeder Fraktion als Berichterstatter ein. Diese beschäftigen sich nach Vorlage des Haushaltsentwurfs intensiv mit den finanziellen Vorstellungen des jeweiligen Ministeriums. Vor der Beratung im Ausschuss führen die Berichterstatter mit den Fachministern und deren Verwaltungsspitzen sogenannte Berichterstattergespräche, deren Ergebnisse die wesentliche Grundlage für die Beratungen im Ausschuss darstellen. Der Ausschuss legt seinerseits dann zu jedem Einzelplan dem Plenum des Deutschen Bundestages eine seperate Beschlussempfehlung vor.

Zentrale Beratungsgegenstände in der zweiten Jahreshälfte 1999 sind der Bundeshaushalt 2000 und das Haushaltssanierungsgesetz.

Zudem hat der Haushaltsausschuss bei Finanzvorlagen, in der Regel Gesetzentwürfen, deren Vereinbarkeit mit dem laufenden und künftigen Haushalt zu prüfen (§96 BTagGO).

Neben Finanzierungsfragen der internationalen Organisationen befasst sich der Haushaltsausschuss des weiteren mit der Veräußerung oder mit dem Erwerb von Grundstücken des Bundes.
Der Haushaltsausschuss kann dadurch Einfluss auf die konkrete Verwendung von Haushaltsmitteln nehmen, indem er bei der Aufstellung des jährlichen Bundeshaushalts qualifizierte Sperren ausbringt, die bewirken, dass diese Mittel erst nach Zustimmung des Haushaltsausschusses ausgegeben werden dürfen.

Vierteljährlich nimmt der Haushaltsausschuss die Berichte der Bundesregierung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie jährlich den Finanzplan zur Beratung entgegen.

Zu besonders wichtigen Themenbereichen holt der Ausschuss in öffentlichen Anhörungen Stellungnahmen von Experten ein, zu denen u.a. Wissenschaftler und Vertreter wirtschaftlich und gesellschaftlich betroffener Gruppen gehören.

Zur Entflechtung seiner eigenen Arbeit hat der Haushaltsausschuss zwei UnterAusschüsse eingesetzt:

Der Rechnungsprüfungsausschuss [HTML]  |  hat dabei bereits die organisatorischen Strukturen eines ständigen Ausschusses erreicht. Ihm gehören 15 Mitglieder an, die zugleich auch Mitglieder des Haushaltsausschusses sind. ist der Hauptausschuss vor allem für die Bewilligung der Mittel zuständig, so vollzieht der Rechnungsprüfungsausschuss den Vollzug der Ausgaben nach, prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes und bereitet die Entlastung der Bundesregierung durch das Plenum des Deutschen Bundestages auf der Grundlage der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes vor.

Ein weiterer Unterausschuss wurde zu Fragen der Europäischen Union eingesetzt. Dieser führt die Vorberatung der dem Ausschuss überwiesenen Europa-Vorlagen der Gemeinschaftsorgane (Rat, Europaparlament und Kommission) durch. Durch die wachsende Anzahl dieser Vorlagen nimmt auch das Arbeitsvolumen dieses Unterausschusses ständig zu. Zur Arbeit des Unterausschusses gehören auch Treffen mit Mitgliedern des Europäischen Rechnungshofes, Abgeordneten des Europäischen Parlaments und den EU-Kommissaren.

Nach parlamentarischem Brauch kommt der Vorsitz im Haushaltsausschuss immer einem Mitglied der Opposition zu. Hierin spiegelt sich sehr stark die hervorgehobene Kontrollaufgabe des Ausschusses gegenüber der Bundesregierung wider.

Die E-Mail-Adresse des Haushaltsausschusses ist tanja.salz@bundestag.de [E-Mail]  |  

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv14/a8/a8_a
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