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15. Wahlperiode
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Petitionsausschuss, Kurzfassung des Jahresberichtes 1999 / I

1. Allgemeine Bemerkungen über die Ausschussarbeit

1. Anzahl und Schwerpunkte der Eingaben

Im Jahr 1999 gingen beim Petitionsausschuss 18.176 Eingaben ein. Gegenüber dem Vorjahr mit 16.994 Petitionen ist eine Zunahme der Neueingänge um 1.182 Petitionen, in Prozentzahlen ausgedrückt um 6,50 v. H. zu verzeichnen.

Die Gesamtzahl der abschließend behandelten Petitionen betrug im Jahre 1999 15.853 gegenüber 21.237 im Jahre 1998.

Betrachtet man die Verteilung der Petitionen auf die einzelnen Bundesministerien, so fällt auf, dass nach wie vor das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) mit 5.777 Petitionen das Ressort mit den bei weitem meisten Eingaben darstellt. Gemessen am Gesamtvolumen der eingegangenen Petitionen entfallen über 34,63 v. H. der Eingaben auf das BMA. Mit einem jeweils etwa gleich hohen prozentualen Anteil am Gesamtaufkommen der Eingänge sind das Bundesministerium des Inneren (BMI) mit 2.225 Petitionen und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit 1.765 zu erwähnen.

Die Zahl der Sammelpetitionen, also der Petitionen, die mit einer Unterschriftenliste eingereicht werden, beträgt im Jahr 1999 1.388 Eingaben gegenüber 1.143 im Jahr 1998. Die Anzahl der hierdurch eingereichten Unterschriften ist von 66.685 auf über 813.987 deutlich angestiegen.

Angestiegen ist auch wieder die Zahl der Massenpetitionen, also Eingaben in größerer Zahl mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt (z. B. Postkartenaktionen). Bei Massen- und Sammelpetitionen dominierten die Themenbereiche Krieg im Kosovo, Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe im Asylverfahren, gesetzlicher Ladenschluss, Fragen der Rentenversicherung und wie bisher die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts.

Die Anzahl der Bitten zur Gesetzgebung ist im Verhältnis zu den Beschwerden, also den Eingaben, die sich gegen das konkrete Handeln einer Behörde richten, ebenfalls leicht angestiegen und beläuft sich auf 7.521 Legislativpetitionen im Jahre 1999. Die Anzahl der Beschwerden beträgt 10.529 Petitionen im Jahre 1999 gegenüber 10.808 im Jahre 1998. Der Ruf der Petenten nach Bewirkung von Gesetzesänderungen ist nach wie vor deutlich zu vernehmen.

Das Land mit den wenigsten Eingaben ist erneut Bayern mit 117, wohingegen Hessen in den alten Bundesländern mit 179 Eingaben pro eine Million der Bevölkerung die zahlreichsten aufweist. In den neuen Bundesländern ist Thüringen mit 504 Petitionen, gerechnet auf eine Million Bürgerinnen und Bürger, das Land mit den vergleichsweise zahlreichsten, Sachsen-Anhalt mit 332 Petitionen, gerechnet auf eine Million Bürgerinnen und Bürger, das Land mit den vergleichsweise wenigsten Eingaben. Nach wie vor ist die Bevölkerung von Berlin insgesamt diejenige, die von dem Petitionsrecht am häufigsten Gebrauch macht. Hier wurden 579 Eingaben auf eine Million Berlinerinnen und Berliner gezählt.

1.2 Neuere Entwicklungen in der Arbeit des Ausschusses

1.2.1 Anerkennung frauenspezifischer Asylgründe

Das Thema "Anerkennung frauenspezifischer Asylgründe" griffen auch im Berichtszeitraum zahlreiche Flüchtlingsinitiativen und Frauenverbände unter anderem auch in einer Massenpetition auf.

1.2.2 Förderung des sozialen Ehrenamtes

Auch die Forderung, das soziale Ehrenamt stärker zu fördern, wurde erneut wiederholt an den Petitionsausschuss herangetragen. Die Fraktionen des Deutschen Bundestages haben noch im Jahre 1999 reagiert und zur Frage der Förderung des Ehrenamtes eine Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag eingerichtet, die zwischenzeitlich ihre Arbeit aufgenommen hat.

1.3 Sitzungen des Petitionsausschusses

Im Jahr 1999 fanden 16 Sitzungen des Petitionsausschusses statt.

Der Ausschuss legte im Jahre 1999 dem Deutschen Bundestag 98 Sammelübersichten mit Beschlussempfehlungen zur Erledigung der Petitionen vor.

1.4 Feier anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages

Einen Höhepunkt besonderer Art stellte im Jahre 1999 die Feier des 50-jährigen Bestehens des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages dar, die am 27. Oktober in einer Feierstunde auf Einladung des Bundestagspräsidenten im Reichstagsgebäude begangen wurde. Eingebettet in die musikalische Umrahmung des Kammerorchesters des Stabsmusikkorps der Bundeswehr haben der Präsident des Deutschen Bundestages Thierse, Frau Professor Dr. Süssmuth und Herr Dr. Vogel das Wirken des Petitionsausschusses in eindrucksvollen Worten gewürdigt.

1.5 Ausübung der Befugnisse

Im Berichtszeitraum machte der Ausschuss insgesamt elf mal von den ihm nach dem Gesetz nach Art. 45c des Grundgesetzes eingeräumten Befugnissen Gebrauch (Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages), indem er Befragungen von Regierungsvertreterinnen und -vertretern durchführte.

1.6 Überweisung an die Bundesregierung zur Berücksichtigung oder Erwägung

Im Rahmen der Möglichkeiten, die nach den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses (vgl. Anlage 10, 7.14.f) zur Erledigung einer Petition in Betracht kommen, sind die Berücksichtigungs- und Erwägungsbeschlüsse von besonderer Bedeutung. Ein Beschluss, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, ist ein Ersuchen des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung, dem Anliegen des Petenten zu entsprechen. Lautet der Beschluss, die Petition der Bundesregierung zur Erwägung zu überweisen, so handelt es sich hierbei um ein Ersuchen des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung, das Anliegen des Petenten noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen.

Im Jahre 1999 überwies der Deutsche Bundestag 8 Petitionen der Bundesregierung zur Berücksichtigung und 39 zur Erwägung. Von den 1998 zur Berücksichtigung oder zur Erwägung überwiesenen Petitionen wurden während des Berichtszeitraums 2 Berücksichtigungsfälle und 6 Erwägungsfälle positiv erledigt.

Im Übrigen entsprach die Bundesregierung im Berichtsjahr 1999 in keinem Berücksichtigungsfall und in 5 Erwägungsfällen nicht dem Anliegen.

Am Ende des Berichtsjahres waren unter Einbeziehung der Fälle aus der Zeit vor dem 1. Januar 1999 insgesamt 8 Berücksichtigungs- und 50 Erwägungsfälle noch nicht erledigt.

Insgesamt ist somit festzustellen, dass die Bundesregierung im Berichtszeitraum in einem Berücksichtigungsbeschluss und 15 Erwägungsbeschlüssen nicht dem Votum des Petitionsausschusses gefolgt ist.

Es ist festzustellen, dass die Bundesregierung im Interesse einer gedeihlichen Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag bemüht ist, die ihr gebotenen Mittel und Möglichkeiten einzusetzen, um ihr zur Berücksichtigung oder Erwägung überwiesenen Petitionen soweit als möglich nachzukommen.

1.7 Zusammenarbeit mit den Petitionsausschüssen der Länder

Im Mai 1999 trafen sich die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Deutschen Bundestages und der Länderparlamente zu einer Tagung in Düsseldorf, an der auch die Bürgerbeauftragten der Länder Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, sowie als Gast der Präsident des Europäischen Ombudsmann-Instituts teilnahmen. Die Schwerpunkte der Beratungen lagen diesmal in den Bereichen des Ausländer- und Asylrechts, des Petitionsrechts und Vertriebenenzuwendungsgesetzes. Schließlich fand ein Erfahrungsaustausch über die Behandlung von Eingaben durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und die Landesvolksvertretungen statt. In diesem Zusammenhang wurde auch erörtert, wie die einzelnen Gremien den Einsatz neuer Medien angehen und mit Petitionen umgehen, die per Internet bzw. E-Mail an sie gerichtet werden. Zu letzterer Frage kam man überein, die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Einführung digitaler Signaturen zu beobachten und sich gegenseitig auf dem Laufenden zu halten.

1.8 Zusammenarbeit auf internationaler Ebene

Ungebrochen ist auf internationaler Ebene das Interesse an der Arbeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. Zusammentreffen mit Delegationen des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments, der Nationalversammlung von Aserbaidschan und dem Königreich Kambodscha standen auf dem Programm. Darüber hinaus begegnete die Vorsitzende des Petitionsausschusses dem Europäischen Bürgerbeauftragten, dem Ombudsmann des ungarischen Parlaments und nahm an einem Seminar des französischen Ombussmanns in Paris teil.

Als Mitglied im Vorstand des Europäischen Ombudsmann-Instituts (EOI) nahm die Vorsitzende an den Vorstandssitzungen teil, die im Frühjahr 1999 in Innsbruck/Österreich und in Basel/Schweiz stattfanden.

1.9 Öffentlichkeitsarbeit

Im März und im September 1999 veranstaltete der Petitionsausschuss Pressekonferenzen, um über aktuelle Fragen des Petitionswesens und seine Tätigkeit zu berichten. Besonderes Medieninteresse fand das 50-jährige Jubiläum des Petitionsausschusses im Oktober des Jahres. Im Berichtszeitraum erschien eine Neuauflage der Informationsbroschüre "Stichwort Petitionen" und die Dokumentation der Festreden anläßlich des 50-jährigen Jubiläums des Petitionsausschusses.

Darüber hinaus wurden die im Internet über den Petitionsausschuss eingestellten Informationen überarbeitet und der Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit im Jahre 1998 sowie die Beratung in der 63. Sitzung des Deutschen Bundestages in das Internet-Angebot des Hauses eingestellt.

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv15/a02/jahresberichte/jahresbericht_1999/petitionen_uebersicht_1
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