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224/2005
Stand: 09.11.2005
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Den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durch Reform entlasten

Auswärtiges/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Eine Verfahrensreform soll den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von "offensichtlich unzulässigen Beschwerden" entlasten und ihm die Möglichkeit geben, sich zukünftig auf die Fälle zu konzentrieren, die wichtige Problem im Bereich der Menschenrechte aufwerfen. Dazu hat der Europarat einen Beschluss getroffen, der nun als völkerrechtlicher Vertrag der Ratifikation durch den Bundestag bedarf. Zu dem Thema hat die Regierung einen Gesetzentwurf ( 16/42) eingebracht. Sie argumentiert, durch die ständig steigende Anzahl von Individualbeschwerden sei der Gerichtshof überlastet. Die Verfahrensreform sei dazu gedacht, für Entlastung zu sorgen und damit dessen langfristige Funktionsfähigkeit zu sichern. Die Reform soll dem Gerichtshof ermöglichen, zukünftig weniger Zeit für "offensichtlich unzulässige Beschwerden" aufzuwenden. Das Gleiche gelte für Beschwerden, die Rechtsfragen betreffen, die bereits Gegenstand einer "gefestigten Rechtssprechung" sind. Auch die Einführung einer neuen Zulässigkeitsvoraussetzung solle dazu dienen, den Gerichtshof zu entlasten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_224/04
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