hib-Meldung
224/2005
Stand: 09.11.2005
Den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durch Reform entlasten
16/42) eingebracht. Sie argumentiert, durch die
ständig steigende Anzahl von Individualbeschwerden sei der
Gerichtshof überlastet. Die Verfahrensreform sei dazu gedacht,
für Entlastung zu sorgen und damit dessen langfristige
Funktionsfähigkeit zu sichern. Die Reform soll dem Gerichtshof
ermöglichen, zukünftig weniger Zeit für
"offensichtlich unzulässige Beschwerden" aufzuwenden. Das
Gleiche gelte für Beschwerden, die Rechtsfragen betreffen, die
bereits Gegenstand einer "gefestigten Rechtssprechung" sind. Auch
die Einführung einer neuen Zulässigkeitsvoraussetzung
solle dazu dienen, den Gerichtshof zu entlasten.
Berlin: (hib/BOB) Eine Verfahrensreform soll den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte von "offensichtlich
unzulässigen Beschwerden" entlasten und ihm die
Möglichkeit geben, sich zukünftig auf die Fälle zu
konzentrieren, die wichtige Problem im Bereich der Menschenrechte
aufwerfen. Dazu hat der Europarat einen Beschluss getroffen, der
nun als völkerrechtlicher Vertrag der Ratifikation durch den
Bundestag bedarf. Zu dem Thema hat die Regierung einen
Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_224/04