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224/2005
Stand: 09.11.2005
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Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen verbessern

Umwelt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Mit einem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die im Jahr 2004 beschlossene zweite Änderung des Espoo-Übereinkommens von 1991 über eine Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen umsetzen ( 16/43). Damit sollen die Voraussetzungen zu Änderungen und Ergänzungen im Sinne einer Harmonisierung des Übereinkommens mit anderen internationalen Übereinkünften und EU-Vorgaben erreicht werden. Angestrebt ist dabei auch die Umsetzung des noch nicht in Kraft getretenen Protokolls von 2003 über die strategische Umweltprüfung sowie des Übereinkommens von 1998 über den Zugang zu Informationen, über die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren sowie über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Laut Regierung kann mit der Ratifikation der zweiten Änderung des Espoo-Abkommens die aktive Rolle Deutschlands auf internationaler Ebene bestätigt werden. Die deutsche Unterstützung der zweiten Änderung ermögliche es, die damit verbundenen Mitgestaltungsrechte im internationalen Bereich sachgerecht wahrzunehmen und auch bei weiteren Entwicklungen entscheidende Impulse zu setzen, heißt es in der Begründung zum EU-Vertragsgesetz.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_224/05
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