hib-Meldung
224/2005
Stand: 09.11.2005
Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen verbessern
16/43). Damit sollen die Voraussetzungen zu
Änderungen und Ergänzungen im Sinne einer Harmonisierung
des Übereinkommens mit anderen internationalen
Übereinkünften und EU-Vorgaben erreicht werden.
Angestrebt ist dabei auch die Umsetzung des noch nicht in Kraft
getretenen Protokolls von 2003 über die strategische
Umweltprüfung sowie des Übereinkommens von 1998 über
den Zugang zu Informationen, über die Beteiligung der
Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren sowie über den
Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Laut Regierung kann
mit der Ratifikation der zweiten Änderung des Espoo-Abkommens
die aktive Rolle Deutschlands auf internationaler Ebene
bestätigt werden. Die deutsche Unterstützung der zweiten
Änderung ermögliche es, die damit verbundenen
Mitgestaltungsrechte im internationalen Bereich sachgerecht
wahrzunehmen und auch bei weiteren Entwicklungen entscheidende
Impulse zu setzen, heißt es in der Begründung zum
EU-Vertragsgesetz.
Berlin: (hib/WOL) Mit einem Gesetzentwurf will die Bundesregierung
die im Jahr 2004 beschlossene zweite Änderung des
Espoo-Übereinkommens von 1991 über eine
Umweltverträglichkeitsprüfung im
grenzüberschreitenden Rahmen umsetzen (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_224/05