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sas
Alkoholmissbrauch bekämpfen
Seeschifffahrt
Verkehr und Bauwesen. Die Promillegrenze für die gesamte
Schiffsbesatzung während der Dienstzeit auf deutschen
Schifffahrtsstraßen und weltweit von 0,8 auf 0,5 Promille zu
senken, um den Alkoholmissbrauch in der Seeschifffahrt zu
bekämpfen, ist ein Anliegen der Koalitionsfraktionen und der
Union, dem die Mehrheit des Verkehrsausschusses am 13. April
zustimmte. So wurde ein Antrag der Koalitionsfraktionen (15/4942)
in geänderter Fassung beschlossen, dem die Union beigetreten
war. Ihre eigene Initiative (15/4383) zog sie damit
zurück.
Nach dem Willen der Abgeordneten sollte die geltende Rechtslage
dahingehend geändert werden, dass die Promillegrenze bei der
Beförderung von gefährlichen Gütern auf
Seeschifffahrtsstraßen auf null herabgesetzt wird. Dieser
Forderung schlossen sich die Liberalen nicht an. Ihren
Ausführungen zufolge ist eine solche Regelung nicht
sachgerecht, da man ein Besatzungsmitglied nicht bei einem
festgestellten Wert von 0,1 Promille "festsetzen" könne. Die
FDP verurteilte eine solche Vorgehensweise als Sanktion und machte
sich in ihrem abgelehnten Antrag (15/3725) für eine
Änderung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes (SUG)
stark. Die Liberalen bezogen sich auf Klagen von Seeamtsvertretern,
mit der Verabschiedung des SUG im Jahr 2002 habe man ihnen die
Möglichkeit des Sofort-Vollzugs beim Patententzug genommen.
Die SPD lehnte die von den Liberalen vorgeschlagene "massive"
Änderung des SUG ab und verwies darauf, dass man den von der
FDP angeregten Patententzug bei Alkoholmissbrauch am Schiffsteuer
nicht durch das SUG zu regeln beabsichtige, sondern einen anderen
Weg wähle. Außerdem lege man im geänderten Antrag
auch einen starken Akzent auf die Prävention bei
Gesundheitszeugnissen und wolle die Untersuchungen in der
Seeschifffahrt erweitern.
"Es muss zu mehr Sicherheitsbewusstsein und Disziplin auf den
Meeren kommen", begründete auch die Union die geforderte
Verschärfung der Promillegrenze. Der Alkoholmissbrauch sei in
den vergangenen zehn Jahren stetig gestiegen; allein in den Jahren
zwischen 2001 und 2003 seien mit 126 festgestellten erhöhten
Alkoholwerten bei Kontrollen in der Seeschifffahrt fast dreimal so
viele Fälle festgestellt worden, wie in den drei Jahren zuvor.
Dies verdeutliche den großen Handlungsbedarf. Die Havarie der
ENA 2 im Juni vergangenen Jahres sei nicht nur das aktuellste
Beispiel für Alkoholmissbrauch am Ruder, sondern auch "ein
Skandal für sich". Damals seien 960 Tonnen Schwefelsäure
in die Elbe ausgelaufen. In dem gemeinsamen Antrag hatte sich die
Union mit ihrer Forderung nach einem Register für
Wiederholungsfälle durchgesetzt. "Natürlich muss es hier
um Sanktionen gehen", widersprachen Bündnis 90/Die Grünen
der FDP. Da es sich um ein hohes Gefährdungspotenzial handele,
müsse ein eindeutiges politisches Signal ausgesandt werden.
Letztlich vollziehe man als Gesetzgeber das, was Reedereien ohnehin
mit ihrer Besatzung schon vertraglich fixierten: keinen Alkohol im
Dienst.
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