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Kommission soll für sichere Anlagen
sorgen
Unfälle mit Gefahrstoffen
Umwelt. Mit einem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die
europäische Richtlinie zur Beherrschung von Gefahren bei
schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen in deutsches
Recht umsetzen (15/5220). Gleichzeitig sollen damit die rechtlichen
Voraussetzungen geschaffen werden, um die Gremien "Technischer
Ausschuss für Anlagensicherheit" (TAA) und
"Störfall-Kommission" (SFK) zu einer "Kommission für
Anlagensicherheit" (KAS) zusammenzulegen. Die Zusammenlegung des
TAA und der SFK macht es dabei erforderlich, vorab das
Bundesimmissionsschutzgesetz zu ändern.
Die neuen Regelungen beziehen sich insgesamt auf konkurrierende
Gesetzgebungskompetenzen des Bundes in den Bereichen Recht der
Wirtschaft, Arbeitsschutz sowie Luftreinhaltung und
Lärmbekämpfung. Die Wahrnehmung dieser konkurrierenden
Gesetzgebungskompetenz durch den Bund ist zur Herstellung
gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
erforderlich, heißt es in der Begründung.
Bundeseinheitliche Anforderungen
Der Bund sei zu einer entsprechenden Gesetzgebung befugt, wenn
sich die Lebensverhältnisse in den Ländern der
Bundesrepublik soweit auseinander entwi-ckelten, dass das
Sozialgefüge beeinträchtigt ist oder sich eine derartige
Entwicklung konkret abzeichnet. Die Anforderungen an die Sicherheit
seien dabei nicht von regionalen oder örtlichen Besonderheiten
geprägt. Vielmehr könne die Bundesregierung einen
gleichwertigen Schutz der Bevölkerung vor Gefahren nur
erreichen, wenn die Anforderungen bundesweit einheitlich festgelegt
werden.
Zu den Kosten wird gesagt, Bund, Länder und Kommunen
würden durch das Gesetz, mit dem die so genannte
Seveso-II-Änderungsrichtlinie in nationales Recht
überführt werden soll, nicht zusätzlich finanziell
belastet. Der Bundestag hat den Entwurf am 14. April zur Beratung
an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
überwiesen.
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