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Rezeptfreie Arzneien für Jugendliche
erstatten
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Herausnahme rezeptfreier
Medikamente aus dem Leis-tungskatalog der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) für Patienten ab dem zwölften
Lebensjahr soll teilweise rückgängig gemacht werden. In
einem Gesetzentwurf (15/5318) plädiert die CDU/CSU-Fraktion
dafür, diese Arzneimittel für alle Kinder und
Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wieder
erstattungsfähig zu machen. Zurzeit ist dies nur möglich,
wenn bei den Patienten Entwicklungsstörungen vorliegen. Die
Union beruft sich auf Ergebnisse einer öffentlichen
Anhörung des Gesundheitsausschusses zu den Folgen der
Gesundheitsreform: Die Experten hätten festgestellt, dass die
Neuregelung zu medizinischer Unterversorgung von Jugendlichen
geführt habe.
Nach Angaben der Fraktion leiden etwa eine Million Jugendliche
an Allergien, Neurodermitis, Rheuma und anderen chronischen
Erkrankungen. Bei Inhalationsallergien oder Neurodermitis
gehöre die Behandlung mit nichtverschreibungspflichtigen
Arzneimitteln zum Therapiestandard. Da diese Medikamente von den
gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr erstattet würden,
verzichteten einkommensschwache Eltern oft auf eine Behandlung
ihrer Kinder. Dies habe zur Folge, dass die Erkrankungen eine
schwere Verlaufsform nehmen und sich bis hin zu einer
Dauerschädigung entwickeln können.
Die Finanzierung dieser Änderung ist nach Ansicht der
Unionsfraktion durch die bereits erzielten Einsparungen infolge der
Gesundheitsreform zu decken. Diese seien um etwa 400 Millionen Euro
höher als erwartet. Die Mehrausgaben im Falle einer
Änderung des Gesetzes in Sinne der Antragsteller seien von den
Krankenkassen mit 50 bis 100 Millionen Euro beziffert worden. Sie
wären angesichts der erwähnten Einsparungen nicht
beitragsrelevant, so die Union.
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