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Bedingungen für den Betrieb
europäischer Mautsysteme regeln
Bundesregierung legt Gesetzentwurf
vor
Verkehr und Bauwesen. Die Bundesregierung will den Betrieb
elektronischer Mautsysteme regeln und hat dazu den Entwurf eines
Mautsystemgesetzes (16/32) vorgelegt. Dabei geht es um die
Übernahme von Vorgaben der Europäischen Kommission.
Diese zielen darauf ab, die elektronischen Mautsysteme in der EU
so auszugestalten, dass die Verwendung unterschiedlicher Techniken
und Spezifikationen in den einzelnen Mitgliedstaaten verhindert
wird. Die Mautsysteme sollten das reibungslose Funktionieren des
Binnenmarktes nicht behindern, weil dies den Zielen der
europäischen Verkehrspolitik schaden könnte, so die
Regierung.
Die Europäische Union schreibt in ihrer
"Interoperabilitätsrichtlinie" unter anderem vor, dass alle
elektronischen Mautsysteme, die ab 1. Januar 2007 in Betrieb
genommen werden, nur die Techniken Satellitenortung, Mobilfunk nach
der GSM/GPRS-Norm oder Mikrowellentechnik (5,8 Gigahertz) verwenden
dürfen. Ein europäischer elektronischer Mautdienst soll
es ermöglichen, dass die Nutzer aufgrund eines einzigen
Vertrages mit einem Betreiber oder aufgrund eines
öffentlich-rechtlichen Nutzungsverhältnisses Zugang zu
allen europäischen Mautsystemen erhalten.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, soll den Nutzern ein
Gerät zur Verfügung gestellt werden, das mit den drei
Techniken kommunizieren kann, die in den genannten Mautsystemen als
einzige verwendet werden dürfen. Der Gesetzentwurf der
Regierung bezieht sich ausschließlich auf die Art und Weise
der Mauterhebung. Die Festlegungen der Mauterhebung, die
mautpflichtigen Strecken und Fahrzeuge sowie die
Gebührenhöhe bleiben nach Regierungsangaben
unberührt.
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