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wol
Verbesserungen in Grenzgebieten erreichen
Umweltverträglichkeitsprüfung
Umwelt. Mit einem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die
Änderung über eine
Umweltverträglichkeitsprüfung im
grenzüberschreitenden Rahmen umsetzen (16/43). Damit sollen
die Voraussetzungen zu Änderungen und Ergänzungen im
Sinne einer Harmonisierung des Übereinkommens mit anderen
internationalen Übereinkünften und EU-Vorgaben erreicht
werden. Angestrebt ist dabei auch die Umsetzung des noch nicht in
Kraft getretenen Protokolls von 2003 über die strategische
Umweltprüfung sowie des Übereinkommens von 1998 über
den Zugang zu Informationen, über die Beteiligung der
Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren sowie über den
Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Laut Regierung kann
mit der Ratifikation die aktive Rolle Deutschlands auf
internationaler Ebene bestätigt werden. Die deutsche
Unterstützung würde es ermöglichen, die damit
verbundenen Mitgestaltungsrechte im internationalen Bereich
sachgerecht wahrzunehmen.
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