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bob
Grüne wollen Migrantinnen besser vor
Zwangsheirat schützen
Änderungen beim Aufenthaltsrecht
vorgeschlagen
Recht. Um Frauen vor Heiratsverschleppungen zu schützen,
fordern Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf,
die aufenthaltsrechtliche Situation von in Deutschland lebenden
Migrantinnen zu schützen. Dies geht aus einem Antrag (16/61)
der Fraktion hervor.. Migrantinnen, die 16 Jahre alt werden und die
seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis sind,
sollten daher nicht mehr nur auf eigenen Antrag hin, sondern schon
von Amts wegen eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Damit dieser
unbefristete Aufenthaltstitel nicht dann ausläuft, wenn sich
die betreffende Person - beispielsweise wegen einer
Zwangsverheiratung - länger als sechs Monate im Ausland
aufhält, sollte das Aufenthaltsgesetz dahingehend
geändert werden, dass eine solche Niederlassungserlaubnis auch
bei einem längeren Auslandsaufenthalt nicht erlischt.
Nachgezogenen Ehegattinnen sollte im Falle einer Zwangsverheiratung
ein eigenständiges Aufenthaltsrecht regelmäßig auch
innerhalb der ersten 24 Monate in Deutschland erteilt werden
können.
Wie die Bündnisgrünen erläutern, werde diese
Härtefallregelung heute bereits angewandt, wenn Migrantinnen
von ihren Partnern physische oder psychische Gewalt erfahren. Sie
sollte auf den Fall der Zwangsverheiratung erweitert werden. Ferner
sollte die derzeit geltende Frist, die zur Verfügung steht, um
die Aufhebung einer durch Drohung erzwungenen Ehe zu beantragen,
von einem Jahr auf drei Jahre verlängert werden. Die
Bundesregierung wird aufgefordert, eine bundesweite Studie zum
Ausmaß von Zwangsverheiratung und so genannten Ehrverbrechen
in Auftrag zu geben.
Wie die Fraktion weiter ausführt, hat schon die
Ausgestaltung des Tatbestands "Zwangsheirat" als besonders schwerer
Fall der Nötigung durch die rot-grüne Regierungskoalition
deutlich gemacht, dass es sich dabei um strafwürdiges Unrecht
handelt. Von diesem neuen Straftatbestand gehe ein klares Signal
aus, dass der Staat diese Menschenrechtsverletzung "in keinster
Weise" akzeptiert, sondern im Gegenteil dagegen vorgehen will.
Es sei zu prüfen, ob die neue Strafvorschrift ausreicht, um
die Zwangsverheiratungen in Deutschland erfolgreich zu
bekämpfen oder ob weitergehende strafrechtliche Maßnahmen
die Opfer besser schützen und deshalb notwendig sind. Ferner
schlagen die Bündnisgrünen einen "Aktionsplan
Zwangsverheiratung bekämpfen" vor, bei dem Bund und
Länder gemeinsam die Rechte der Opfer stärken.
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