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bob
Regierung will Vorschriften streichen
Justizwesen
Recht. Die Regierung will Bundesrecht im
Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums bereinigen. In
einem Gesetzentwurf (16/47) erläutert sie, diese Bereinigung
sei ein "Beitrag zu einer zeitgemäßen, effektiven und
übersichtlichen Rechtsordnung". Darin seien Vorschriften, die
unnötige Bürokratie auslösen und damit Bürger,
Unternehmen und die Verwaltung mit Zeit und Kosten belasten, fehl
am Platz. Sie müssten auch schon deshalb beseitigt werden, um
dem Eindruck vorzubeugen, dass sie für die Bewertung heutiger
Sachverhalte maßgeblich wären. Das Bundesrecht enthalte
eine Vielzahl von Vorschriften, die heute keine praktische Wirkung
mehr entfalten. Es existierten zudem zahlreiche Vorschriften, die
noch aus dem Reichsrecht stammten. Der Bundesrat begrüßt
das Anliegen und erklärt sich zur Mitarbeit bereit. Er stellt
aber mit Bedauern fest, dass die Beteiligung der Länder durch
die Regierung der Bedeutung und Komplexität des Vorhabens
nicht angemessen gewesen sei.
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