|
![](../../../layout_images/leer.gif) |
vom
Basis zur Erhebung von Daten schaffen
Dienstleistungssektor
Wirtschaft und Arbeit. Die Bundesregierung plant, eine neue
Rechtsgrundlage für statistische Erhebungen im
Dienstleistungssektor zu schaffen. In ihrem Gesetzentwurf über
konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten
Dienstleistungsbereichen (16/36) heißt es, diese
Rechtsgrundlage müsse befristet sein oder jederzeit ausgesetzt
werden können, um die Unternehmen sofort zu entlasten, wenn
aufgrund von in der Verwaltung bereits vorhandenen Daten auf die
Erhebungen verzichtet werden kann.
Für die Jahre ab 2006 sei geplant, solche Verwaltungsdaten
zu nutzen, wobei diese allerdings auf ihre Eignung
überprüft werden müssten. Da sich das Ergebnis der
Tests für die betroffenen Dienstleistungsbereiche
verzögern werde, sei eine Verwendung von Verwaltungsdaten vom
kommenden Jahr an nicht gesichert. Das geplante Gesetz soll bis zum
14. Februar 2009 in Kraft bleiben und sich auf bestimmte
Dienstleistungsbereiche beziehen.
Zurück zur
Übersicht
|