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wol
Abfragemöglichkeiten erweitern
Europol-Informationssystem
Inneres. Mit einem Gesetzentwurf will die Bundesregierung das
Protokoll zur Änderung des Europol-Übereinkommens und des
Europol-Gesetzes in deutsches Recht umsetzen (16/30). Die
Änderungen umfassen auch neu eingefügte Artikel. Danach
sollen neben den bereits im Europol-Übereinkommen genannten
Stellen und Personen auch weitere, von den EU-Mitgliedstaaten
bezeichnete Behörden das Europol-Informationssystem abfragen
können. Dabei soll der Zugriff auf Stellen beschränkt
werden, deren Aufgabe die Straftatenbekämpfung ist. Im Rahmen
des vorgesehenen Verfahrens soll dabei der zuständigen
Behörde von Europol lediglich mitgeteilt werden, ob zu einem
angefragten Sachverhalt Informationen im Europol-Informationssystem
enthalten sind.
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