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wol
Länder wollen Betriebe entlasten
Datenschutz
Inneres. Der Bundesrat will, dass es bei der Verarbeitung von
personenbezogenen Daten mehr Ausnahmen von der Meldepflicht gibt.
Er hat dazu einen Gesetzentwurf (16/31) vorgelegt, durch den
erreicht werden soll, dass eine Meldepflicht und die Bestellung
eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten erst erforderlich wird,
wenn mehr als 19 Arbeitnehmer mit der Datenverarbeitung befasst
sind. Um das Recht zu vereinfachen, soll nach dem Willen der
Länder auch auf die bisherige Unterscheidung zwischen
automatisierter Verarbeitung und einer Datenerhebung und -nutzung
"auf andere Weise" verzichtet werden. Schließlich sollen
interne und externe Datenschutzbeauftragte die gleichen Aufgaben,
Rechte und Pflichten haben. Nach Auffassung des Bundesrates
verpflichtet die zunehmende Automation des Zahlungswesens durch
täglichen Einsatz von EC- oder Kreditkarten bei Tankstellen,
Warenhäusern sowie die Nutzung von Datenverarbeitungsanlagen
in Arztpraxen, Apotheken, Rechtsanwalts- und
Steuerberatungskanzleien immer mehr Klein- und Kleinstbetriebe, den
Einsatz automatisierter Datenverarbeitung zu melden und einen
betrieblichen Datenschutzbeauftragten einzusetzen. Nach bisher
geltendem Recht sieht das Bundesdatenschutzgesetz aber Ausnahmen
von der Meldepflicht bei Verarbeitung personenbezogener Daten nur
dann vor, wenn mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung solcher
Daten für eigene Zwecke höchstens vier Arbeitnehmer
beschäftigt sind und eine Einwilligung der Betroffenen
vorliegt.
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