|
![](../../../layout_images/leer.gif) |
vom
Größter Teil muss verwertet werden
Verpackungsabfälle
Umwelt. Spätestens bis Ende 2008 müssen von allen
Verpackungsabfällen mindestens 65 Prozent des Abfallgewichts
verwertet und mindestens 55 Prozent stofflich verwertet werden.
Dies sieht die Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der
Verpackungsverordnung (16/66) vor. Grundlage der Verordnung ist die
geänderte EU-Richtlinie über Verpackungen und
Verpackungsabfälle. Die Mindestzielvorgaben für die
stoffliche Verwertung lauten für Glas, Papier und Karton 60
Gewichtsprozent, für Metalle 50 Gewichtsprozent, für
Kunststoffe 22,5 Gewichtsprozent und für Holz 15
Gewichtsprozent. Die Regierung weist darauf hin, dass die Vorgaben
der EU-Richtlinie für sämtliche Materialarten in
Deutschland bereits heute erfüllt werden. Sie verzichtet in
der Verordnung darauf, neben einer Verwertung auch die Verbrennung
in Anlagen mit Energierückgewinnung auf die Quoten
anzurechnen. Damit gehe man über die Anforderung der
Richtlinie hinaus. Für Industrie, Handel und Verbraucher
erwartet die Regierung keine Mehrkosten, da die Verwertungsquoten
bereits heute erfüllt würden. Der Bundesrat hat
vorgeschlagen, die Verordnung in einigen Punkten zu ändern. Er
hat darüber hinaus die Regierung aufgefordert, bei der EU eine
Richtlinienänderung zu erreichen, damit Blumentöpfe
künftig als "Gegenstände" und nicht mehr als "Verpackung"
gelten. Schließlich plädiert die Länderkammer
dafür, in die Verordnung aufzunehmen, dass
Verpackungsabfälle in Anlagen mit Energierückgewinnung
verbrannt werden können.
Zurück zur
Übersicht
|