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PPP
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Auswahlverfahren

Jede Austauschorganisation führt ihr eigenes Vorauswahlverfahren durch. Die Auswahl orientiert sich am gesamten Persönlichkeitsbild, der Motivation und der Eignung der Bewerber/innen für einen einjährigen USA-Aufenthalt. Von den Bewerber/innen werden in jedem Fall gute staatsbürgerliche Kenntnisse und gute englische Sprachkenntnisse erwartet.

Anschließend legen die Austauschorganisationen den am Programm beteiligten Abgeordneten eine Liste mit den am besten geeigneten Bewerber/innen vor. Die/der Abgeordnete nominiert aus dieser Liste die/den Stipendiatin/Stipendiaten.

Bitte beachten Sie, dass weder die Bewerbung zum PPP noch die Teilnahme am Vorauswahlverfahren zu einem Rechtsanspruch auf ein Stipendium führen.

Die Nominierung steht unter dem Vorbehalt ärztlich festgestellter gesundheitlicher Eignung. Die Austauschorganisationen können die Vorlage von ärztlichen Attesten verlangen.

Die Nominierung steht auch unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Ausreise die Teilnahmevoraussetzungen tatsächlich erfüllt werden (Versetzung, Schulnotenniveau, erfolgreicher Berufsabschluss).

Die Nominierung der Berufstätigen steht unter dem Vorbehalt, dass Wehr- oder Zivildienst nicht in die Zeit des Auslandsaufenthaltes fallen.

Das PPP wird parlamentarisch begleitet von den Berichterstattern für Internationale Austauschprogramme in der Kommission des Ältestenrates für Innere Angelegenheiten.

Hauptberichterstatter:
Wolfgang Börnsen (Bönstrup), MdB

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Deutscher Bundestag
- Verwaltung -
Referat PB 4
Tel.: 030 227-39336


Quelle: http://www.bundestag.de/dialog/16129/161294
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