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Abgeordnete stellen Fragen

Dr. Hermann Kues, CDU/CSU, beantwortet von der Regierungsbank Fragen der Abgeordneten
Fragen der Abgeordneten werden von der Regierungsbank beantwortet
© DBT
Lupe



In der Plenarsitzung stehen heute Mitglieder der Regierung den Abgeordneten zu aktuellen Fragen Rede und Antwort. Nach der Befragung der Regierung, für die 35 Minuten geplant sind, steht die so genannte Fragestunde auf dem Programm. Hier antworten meist Parlamentarische Staatssekretäre oder Staatsminister stellvertretend für den verantwortlichen Minister auf vorab schriftlich eingereichte Fragen von Abgeordneten.

Befragung der Regierung

In Sitzungswochen können Abgeordnete mittwochs nach der Kabinettssitzung über die in der Bundesregierung besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen von aktuellem Interesse im Rahmen der Verantwortlichkeit der Regierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten.

Fragestunde

Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf er jede Frage in zwei Unterfragen unterteilen und während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/fragestd_18/
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