Themen der Woche -
Rückblick
Abgeordnete stellen Fragen
In der Plenarsitzung stehen heute Mitglieder
der Regierung den Abgeordneten zu aktuellen Fragen Rede und
Antwort. Nach der Befragung der Regierung, für die 35 Minuten
geplant sind, steht die so genannte Fragestunde auf dem Programm.
Hier antworten meist Parlamentarische Staatssekretäre oder
Staatsminister stellvertretend für den verantwortlichen
Minister auf vorab schriftlich eingereichte Fragen von
Abgeordneten.
Befragung der Regierung
In Sitzungswochen können Abgeordnete mittwochs nach der Kabinettssitzung über die in der Bundesregierung besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen von aktuellem Interesse im Rahmen der Verantwortlichkeit der Regierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten.
Fragestunde
Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf er jede Frage in zwei Unterfragen unterteilen und während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Befragung der Regierung
In Sitzungswochen können Abgeordnete mittwochs nach der Kabinettssitzung über die in der Bundesregierung besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen von aktuellem Interesse im Rahmen der Verantwortlichkeit der Regierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten.
Fragestunde
Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf er jede Frage in zwei Unterfragen unterteilen und während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/fragestd_18/