Blickpunkt
Mai 05/1999
VERFASUNGSGERICHT Weniger Ausgaben für Investitionen
(hh) Nur geringe Änderungen gegenüber dem Haushaltsplan 1998 weist der Etatentwurf 1999 für das Bundesverfassungsgericht auf. Um 1,21 Millionen DM reduziert werden konnte der Ausgabenansatz, im wesentlichen, weil man die Investitionen von 4,11 Millionen DM auf 2,83 Millionen DM zurückführte. Die Personalausgaben betragen 21,8 Millionen DM (21,49 Millionen DM) und die sächlichen Verwaltungsausgaben 3,8 Millionen DM (3,71 Millionen DM). ( 14/300 Epl. 19, 14/622, 14/623, 14/624). |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9905/9905028b