ARBEITS UND SOZIALMINISTERIUM Zuschuß an Bundesanstalt für Arbeit bleibt bei 11 Milliarden DM(hh) Für das Budget des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung sind im Haushaltsjahr 1999 Gesamtausgaben von 172,41 Milliarden DM veranschlagt. Das sind 873,86 Millionen DM weniger als im Regierungsentwurf vorgesehen. Der Vorjahresansatz belief sich auf 150,38 Milliarden DM. Dem stehen Gesamteinnahmen von 2,19 Milliarden DM (1998: 2,11 Milliarden DM) gegenüber. Im Vergleich zum Regierungsentwurf ist dies ein Minus von 30 Millionen DM. Die Verpflichtungsermächtigungen dieses Einzelplans sind mit 2,15 Milliarden DM (1,77 Milliarden DM) ausgewiesen. Im Saldo bedeutet dies ein Anstieg um 100 Millionen DM gegenüber den Regierungsplänen. Wie in den Vorjahren wird auch in diesem Jahr der größte Anteil der Mittel für die Zuweisungen und Zuschüsse benötigt. Dafür stehen nun 170,72 Milliarden DM zur Verfügung. Die Ausgaben für Investitionen sind mit 1,33 Milliarden DM veranschlagt und die Mittel für das Personal mit 244,81 Millionen DM. Die sächliche Verwaltung wird mit 120,6 Millionen DM ausgerüstet. Die größten Summen dieses Etats fließen in die Kapitel Sozialversicherung und Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch sowie Kriegsopferversorgung und fürsorge. Bei den Sozialversicherungen nahmen die Haushälter einige Änderungen vor. So setzten sie den Rotstift an bei den Erstattungen für Aufwendungen aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung (Absenkung von 1,88 Milliarden DM auf 1,75 Milliarden DM), bei den Kosten der Nachversicherung nach dem Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen (von 20 Millionen DM auf 17 Millionen DM) und bei den Fremdrenten in der Unfallversicherung (von 88 Millionen DM auf 68 Millionen DM). Weitere Kürzungen gab es bei den Aufwendungen des Bundes für die Gesetzliche Unfallversicherung, die von 350 Millionen DM auf 320 Millionen DM zurückgefahren wurde, und bei der Erstattung von Aufwendungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherungen in den neuen Ländern. Der dortige Ansatz wurde von 2,9 Milliarden DM auf 2,7 Milliarden DM reduziert. Die Mittel für die Erstattung von Invalidenrenten und Aufwendungen für Pflichtbeitragszeiten bei Erwerbsunfähigkeit in den neuen Ländern sind nun mit 270 Millionen DM ausgewiesen. Die Regierung hatte 310 Millionen DM veranschlagt. Die Erstattung von Aufwendungen der Rentenversicherung für Kriegsbeschädigtenrenten in Ostdeutschland wurde von 5 Millionen DM auf 2 Millionen DM reduziert. Gekürzt wurde ferner der Zuschuß des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten in den neuen Ländern (von 15,07 Milliarden DM auf 14,45 Milliarden DM) und die Beteiligung des Bundes in der Knappschaftlichen Rentenversicherung (von 14,23 Milliarden DM auf 14,05 Milliarden DM). Eine Aufstockung des Plafonds gab es bei der Erstattung von einigungsbedingten Leistungen an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten. Die Regierung kann dort über 2,9 Milliarden DM verfügen, hatte selbst aber nur 2,5 Milliarden DM veranschlagt. Unverändert blieb der Ansatz für den Zuschuß des Bundes an die Bundesanstalt für Arbeit (BA). Diese kann mit 11 Milliarden DM rechnen. Ebenfalls unangetastet blieb der Ansatz der Bundesregierung für die Arbeitslosenhilfe. Dafür sind weiterhin 28 Milliarden DM vorgesehen. Den Rotstift setzten die Haushälter allerdings bei der Arbeitnehmerhilfe an, die von 25 Millionen DM auf 10 Millionen DM zurückgefahren wurde. Für Vergütungen und Löhne für Aushilfskräfte, deren Arbeitsverträge auf längstens 18 Monate befristet sind, wurden für den Behindertenbeauftragten der Bundesregierung 100.000 DM ausgewiesen (zusätzlicher Ansatz), für die Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherungen 378.000 DM (reduziert von 528.000 DM) und für die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung 231.000 DM (neuer Ansatz). Darüber hinaus wurden die Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit der Ausländerbeauftragten von 120.000 DM auf 1,62 Millionen DM erhöht. Einen deutlichen Aufwuchs erfuhr der Ansatz für die Erstattung von Kosten der Kriegsopferfürsorge. Die Regierung hatte 200 Millionen DM veranschlagt, kann nun aber 300 Millionen DM ausgeben.
Zum Einzelplan 11 brachte die Opposition insgesamt 8 Änderungs bzw. Entschließungsanträge ein. Keiner davon wurde angenommen. Die CDU/CSUFraktion hat in ihren Anträgen ( 14/927, 14/932, 14/933, 14/935, 14/947) unter anderem verlangt, die Arbeitslosenhilfe um 2 Milliarden DM auf 30 Milliarden DM aufzustocken. Gleichzeitig sollte der Zuschuß an die Arbeitsanstalt von 11 Milliarden DM auf 3,2 Milliarden DM gesenkt werden. Darüber hinaus forderte die Union für nichtinvestive Strukturanpassungsmaßnahmen zusätzlich 200 Millionen DM bereitzustellen. Zudem sollte der Bundestag die Regierung auffordern, die Regelungen zur Scheinselbständigkeit und die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse "unverzüglich" zurückzunehmen. Letzteres forderten auch die Freien Demokraten in einem ihrer Anträge ( 14/911). Ferner verlangten sie in ihrem zweiten Antrag ( 14/919) den Zuschuß an die BA auf 5 Milliarden DM zurückzufahren. Die PDS wollte mit ihrem Antrag ( 14/968) die Arbeitnehmerhilfe von 25 Millionen DM auf 7 Millionen DM und die Zuschüsse zur Vermittlung von Beziehern von Arbeitslosenhilfe von 37 Millionen DM auf 8 Millionen DM absenken. Der Ansatz für die Förderung von Maßnahmen zur Erprobung zusätzlicher Wege in der Arbeitsmarktpolitik sollte um 47 Millionen DM erhöht werden ( 14/300 – Epl 11, 14/611, 14/624, 14/622, 14/623) |