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Was macht eigentlich ... ?

Erzählen - Abgeordnete mit besonderen Aufgaben

Kuppel des Reichstagsgebäudes.
Kuppel des Reichstagsgebäudes.

... ein Bundestagspräsident, eine Ausschussvorsitzende, ein Parlamentarischer Geschäftsführer, eine Fraktionsvorsitzende - und was der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages? GLASKLAR hat Personen mit besonderen Aufgaben und Ämtern im Parlament besucht und nachgefragt.

In den Nachrichten hört man, dass eine Fraktionsvorsitzende die Regierung auffordert, bei dieser oder jener Frage ihre Politik zu ändern – in der Zeitung ist zu lesen, dass der Bundestagspräsident zu einem Thema eine öffentliche Diskussion anregt. Wie hängen solche Meldungen eigentlich mit den Aufgaben und Ämtern zusammen, die deroder diejenige im Bundestag übernommen hat?

Ob in Betrieben, Parteien oder Vereinen, überall, wo Menschen gemeinsame Ziele verfolgen und komplizierte Probleme lösen, sind besondere Aufgaben zu vergeben. Das gilt auch für den Bundestag mit seinen – in der laufenden Wahlperiode – 614 Abgeordneten, fünf Fraktionen und 22 ständigen Ausschüssen.

Der Deutsche Bundestag hat in unserer Demokratie zentrale Funktionen, die sinnvolle Arbeitsteilung und gute Abstimmung erfordern: Als Gesetzgeber schafft der Bundestag Bundesrecht und kann mit 2/3 Mehrheit die Verfassung ändern. Bei der Gesetzgebung wirkt auch der Bundesrat mit. Der Bundestag übt die parlamentarische Kontrolle über die Regierung aus. Und er ist das „Forum der Nation“, der Ort, wo politische Streitfragen ausgetragen werden.

Die Abgeordneten wählen einen Bundestagspräsidenten und Vizepräsidenten, die gemeinsam das Bundestagspräsidium bilden. Den Bundestagspräsidenten stellt traditionell die stärkste Fraktion. Nach der Geschäftsordnung des Bundestages steht jeder Fraktion mindestens ein Vizepräsident zu. Der Bundestagspräsident ist weder der Vorgesetzte der Abgeordneten noch für ihre Entscheidungen verantwortlich. Protokollarisch ist er nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat.

Die Fraktionen sind die Orte der Meinungsbildung im Parlament. Nach dem Motto „gemeinsam sind wir stark“ schließen sich Abgeordnete derselben Partei zusammen. Gemeinsam mit Gleichgesinnten kommen die politischen Anliegen des Einzelnen besser zur Geltung. Bei der Organisation der Fraktionsarbeit werden die Fraktionsvorsitzenden von den Parlamentarischen Geschäftsführern ihrer Fraktion unterstützt.

Der Großteil der Gesetzgebungsarbeit spielt sich in den Ausschüssen ab, denn hier werden die Beschlüsse des Bundestages vorbereitet. In jeden Ausschuss entsenden die Fraktionen Mitglieder entsprechend den Kräfteverhältnissen im Bundestag. Die Ausschussmitglieder beraten die Gesetzentwürfe, die in den Bundestag eingebracht wurden. Die Ausschussvorsitzenden bereiten die Ausschusssitzungen vor und leiten sie. Welche Fraktion welchen Vorsitz erhält, wird am Beginn einer Wahlperiode durch ein Rechenverfahren ermittelt oder von den Fraktionen ausgehandelt.

Der Bundestag entscheidet über Stärke, Bewaffnung und Einsätze der Bundeswehr. Deswegen wird sie auch als Parlamentsarmee bezeichnet. Bei der Kontrolle der Streitkräfte unterstützt das Parlament der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages. Jede Soldatin und jeder Soldat kann sich mit Beschwerden direkt an ihn wenden. Der Wehrbeauftragte ist kein Abgeordneter. Er ist ein Hilfsorgan für die parlamentarische Kontrolle der Bundeswehr. Das Amt des Wehrbeauftragten wurde 1956 durch eine Grundgesetzänderung geschaffen.


DER BUNDESTAGSPRÄSIDENT: Norbert Lammert
DIE FRAKTIONSVORSITZENDE: Renate Künast
DIE AUSSCHUSSVORSITZENDE: Martina Bunge
DER PARLAMENTARISCHE GESCHÄFTSFÜHRER: Jörg van Essen
DER WEHRBEAUFTRAGTE: Reinhold Robbe

Text und Protokolle: Nicole Alexander


Erschienen am 10.04.2006

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