Umwelt. Der Bundestag hat am 25. November mit den Stimmen von SPD und Bündnis90/Die Grünen gegen das Votum der CDU/CSU-Fraktion bei Enthaltung der FDP die Neugestaltung des Umweltinformationsgesetzes (15/3406, 15/3680) in der vom Umweltausschuss beschlossenen Fassung (15/4243) angenommen. Damit werden die Anforderungen der EU-Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen in deutsches Recht umgesetzt.
Im Grundsatz sind nun alle Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes zur Herausgabe der ihnen zur Verfügung stehenden Umweltinformationen verpflichtet. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Fristen zur Bereitstellung von Umweltinformationen zu verkürzen und die Bundesverwaltung stärker als bisher dazu zu verpflichten, Umweltinformationen zu verbreiten.
Die bisher aus dem EU-Recht resultierenden Auskunftspflichten der Landesbehörden und bestimmter privater Stellen werden im Landesrecht geregelt. Im Gesetz wird der Begriff "informationspflichtige Stellen" auf natürliche oder juristische Personen des Privatrechts ausgeweitet, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen. Damit erstreckt sich die Informationspflicht auf natürliche und juristische Personen, die sich mit Umweltfragen befassen, umweltbezogene Daseinsvorsorge treiben und dabei der Kontrolle und Aufsicht des Bundes unterliegen. wol