Verteidigung. Der Bundestag hat am 24. November Regelungen getroffen, um die Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr durchzusetzen. Ziel müsse es sein, bestehende Diskriminierungen wegen des Geschlechts zu beseitigen und künftige zu verhindern. Das Parlament beschloss mit der breiten Mehrheit von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen auf Empfehlung des Verteidigungsausschusses (15/4255) einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/3918).
Das Gesetz legt konkret fest, dass Soldatinnen dann als unterrepräsentiert anzusehen sind, wenn ihr Anteil in den einzelnen Bereichen aller Laufbahnen mit Ausnahme des Sanitätsdienstes unter 15 Prozent liegt. Die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte werde laut Bundesregierung dadurch nicht beeinträchtigt, weil das Gesetz im Spannungs- und Verteidigungsfall ruhe, um die Auftragserfüllung durch die Streitkräfte nicht zu gefährden. Das Gesetz bezieht die neu geschaffene Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung als ein Mittel zur Durchsetzung der Gleichstellungsziele ein. Ferner sind erstmals Gleichstellungspläne in militärischen Dienststellen zu erstellen.
Der Bundestag verkürzte auf Empfehlung des Verteidigungsausschusses bestimmte Fristen im Gesetz. So soll das Parlament nicht nach fünf Jahren darüber beraten, ob die Quoten dem Ziel der Förderung der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten angemessen Rechnung tragen, sondern bereits nach zwei Jahren. Die Frist, nach der das Parlament entscheiden soll, ob zur Förderung der Gleichstellung eine Änderung der festgesetzten Quoten notwendig ist, wird von zehn auf fünf Jahre herabgesetzt. Schließlich wird die Frist, nach der die Regierung dem Bundestag einen Bericht über die Situation der Soldatinnen vorlegen soll, von vier auf zwei Jahre halbiert.
Die CDU/CSU wollte ursprünglich eine starre Quotierung des Frauenanteils in der Bundeswehr vermeiden. Stattdessen hätte bis zum Erreichen der Quote die Unterrepräsentanz des Anteils der Soldatinnen an den Geburtsjahrgängen des jeweiligen Bereiches definiert werden sollen. Ferner hätte das Beurteilungssys-tem von Soldatinnen und Soldaten überprüft werden müssen. Ziel sollte eine stärkere Leistungsdifferenzierung sein, um bei gleicher Qualifikation weniger auf Quotierung zurückgreifen zu müssen. Ein entsprechender Antrag (15/3717) wurde mit der Mehrheit der Koalition bei Zustimmung der FDP abgelehnt. Das Gleiche gilt für einen Antrag der Union (15/3049), der zum Ziel hatte, die Akzeptanz von Frauen in der Bundeswehr weiter zu erhöhen und Rahmenbedingungen für mehr "Familienfreundlichkeit" in den Streitkräften zu schaffen.
Die FDP, die sich als einzige Fraktion gegen das von der Regierung vorgelegte Gesetz ausgesprochen hatte, forderte in einem Antrag (15/3960) ihrerseits, Frauen im Qualitätswettbewerb mit ihren männlichen Kollegen angemessen zu berücksichtigen. Es seien keine Quoten festzulegen, sondern vielmehr transparente, im Nachhinein überprüfbare strategische Vorgaben zu machen, die dazu anspornten, die Anstrengungen im Bereich der Personalwerbung zu vergrößern. Der Antrag wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. bob