*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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10.4        Herausforderungen für das Parlament

10.4.1     Parlamente und Globalisierung

Nationale Parlamente sind gegenüber den Regierungen hinsichtlich ihrer Möglichkeiten zur Beeinflussung von Globalisierung und Global Governance im Nachteil. Durch die Verlagerung politischer Entscheidungsprozesse auf die Ebene der internationalen Politik können sich Regierungen teilweise von der parlamentarischen Kontrolle und somit von einem wesentlichen Bestandteil des demokratischen Systems lösen. Internationale Vereinbarungen kommen oft im Rahmen von nur mangelhaft transparenten Verhandlungen zustande. Parlamente können sich meist erst dann mit internationalen Abkommen ernsthaft befassen, wenn die Verträge bereits von Regierungsseite unterschrieben und nicht mehr verhandelbar sind (s. Kasten 10-8).Die Abkommen sind darüber hinaus zu vertretbaren politischen Kosten kaum revidierbar. Das    Parlament wird auf diese Weise durch – in den USA so genannte – Fast track-Verfahren67 zum „Exekutor“ internationaler Beschlüsse und sein Gewicht wird im Zuge der Globalisierung durch die de facto Stärkung der Exekutive vermindert. Gleichzeitig wird es von den Bürgerinnen und Bürgern für die Folgen dieser Vereinbarungen verantwortlich gemacht, da die Parlamente diese Beschlüsse zu ratifizieren und in nationales Recht um zu setzen haben.

Zudem dominieren beschleunigte ökonomische Prozesse mit globaler Reichweite gegenüber der notwendigen Langsamkeit nationalstaatlicher und demokratisch legitimierter Politik. Ökonomische Prozesse greifen also unter Umständen „viel schneller und stärker in das Schicksal der Menschen ein als im Parlament erstrittene Entscheidungen“ (Thierse 2001). Das bedeutet eine Aushöhlung der von den nationalen Parlamenten wahrgenommenen Volkssouveränität und stellt insofern ein erhebliches demokratisches Problem dar.

Vielfach wird darauf hingewiesen, dass die Diskrepanz zwischen nationaler und internationaler Politik unvermeidlich ist, weil sich die dem Nationalstaat eigenen majoritären, über Parteienkonkurrenz vermittelten Formen der Demokratie nicht einfach auf die Ebene jenseits des Staates übertragen lassen. Um so bedeutsamer ist es aber, sich damit zu beschäftigen, welche aktive Rolle Parlamente und Regierungen bei der Herausbildung einer Global Governance übernehmen müssen, um durch veränderte Organisations- und Arbeitsformen den veränderten Rahmenbedingungen und den neuen Anforderungen politischer Steuerung Rechnung zu tragen.



67 „Fast track“-Gesetzgebung bedeutet, dass das Parlament über Gesetzesvorschläge nur insgesamt entscheiden kann und nicht nachträglich bestimmte „Package deals“ (Verhandlungspakete) aufschnüren bzw. zusätzliche Forderungen als Preis für die Verabschiedung eines Gesetzes stellen kann.

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