*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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11.1.7.6   Ressourcen

Vorbemerkungen

Unzweifelhaft ist der Zusammenhang zwischen Globalisierung und Umwelt vielschichtig und kann nicht mit knappen Formulierungen erfasst werden. Je nach Ausgestaltung der wirtschaftlichen Aktivität, der innerstaatlichen Rechts- und Wirtschaftsordnung und des völkerrechtlichen Rahmens können sich für die Umwelt positive und negative Aspekte ergeben. Der Mehrheitsbericht betont auch hier wieder die Risiken stärker als die Chancen. Nach Auffassung der CDU/CSU-Gruppe kann im Rahmen einer fortschreitenden Globalisierung aber eine Vielzahl von Problemen besser gelöst werden als ohne sie. Dazu gehört die im Bericht andiskutierte Frage der Ernährung ebenso wie die ausführlich angesprochene Wasser-Problematik – einschließlich der Chancen, die Privatisierungsansätze hier bieten.

Zu einzelnen Abschnitten und Handlungsempfehlungen

Zur Empfehlung 7.15 „Klima“

Die Mehrheit der Kommission fordert die Einbeziehung des internationalen Flugverkehrs in die weiteren Verhandlungen zur Fortentwicklung der Klimarahmenkonvention. Dem ist zuzustimmen, weil kein sachlicher Grund für die Ausklammerung dieses – von der Höhe der Emissionen her bedeutsamen – Sektors zu erkennen ist. In der ICAO sind nach dem bisherigen Verlauf der Beratungen keine Fortschritte zugunsten der Akzeptanz eines Reduktionskonzepts er erwarten. Darüber hinaus indes unterstützt die Mehrheit der Kommission in diesem Zusammenhang das Konzept der Einführung neuer Abgaben im Sinne eines Entgelts für die Nutzung von Gemeinschaftsgütern. Diesen Vorschlag kann nicht zugestimmt werden. Er steht nicht im Einklang mit den international vereinbarten Grundlagen der UNFCCC, die solche Abgaben gerade nicht vorsieht. Die Idee der Einführung solch global ausgerichteter Steuern ist in keiner Weise ausgereift und ihre Vereinbarkeit mit einer freiheitlich fundierten internationalen Wirtschaftsordnung nicht erwiesen. Im übrigen wird sich ein solches Konzept neuer Abgaben international nicht durchsetzen lassen. Aus diesen Gründen kann dieser Teil der Empfehlung 7.15 nicht mitgetragen werden.

Zum Abschnitt „Wasser“

Grundsätzliches zur Beteiligung privater Unternehmen

Durch seine zentrale Rolle als Lebensmittel hat Wasser eine besondere Qualität und hohe Bedeutung. Dies gilt zu allererst – wie für andere Lebensmittel auch – für die Einhaltung der hygienischen Standards und ist durch eine entsprechende staatliche Kontrolle zu gewährleisten. Staatliche Aufsicht ist neben der Sicherung der Qualitätsstandards noch an anderer Stelle von wesentlicher Bedeutung: Da Wasser am günstigsten über ein weitverzweigtes Leitungssystem dargereicht wird, muss die sinnvollere stärkere Einbindung privater Unternehmen, sei es durch eine Konzessionierung des Betriebs, sei es durch vollständige Privatisierung, durch eine entsprechende Preisaufsicht und Leistungskontrolle begleitet werden, um einen Missbrauch durch eine marktbeherrschende Stellung zu verhindern.

Der CDU/CSU-Arbeitsgruppe erscheint aber eine stärkere Beteiligung privater Unternehmen an der Errichtung, dem Eigentum und dem Betrieb der Wasserversorgung    und Abwasserentsorgung zweckmäßig. Das gilt für die Allgemeinheit in wasserreichen, wie –armen Regionen, in Industrie-, wie auch in Schwellenländern. Dafür sprechen sowohl ökologische als auch ökonomische Gründe. Private Unternehmen rechnen mit Preisen und mit Kosten. Ihr Ziel ist die Erwirtschaftung einer angemessenen Rendite auf das investierte Kapital. Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen müssen nicht nur existieren, sondern auch durchgesetzt werden, um zu verhindern, dass es hierbei zum Missbrauch der wasserversorgungswirtschaftlichen Monopolstellung kommt.

Der mehrfache Hinweis im auf die häufig schwache Rechts- und Zivilgesellschaft in vielen Ländern, die einer derartigen Kontrolle entgegen steht, ist als Argument gegen eine stärkere Privatisierung der Wasserversorgung ungeeignet. Denn es wird verkannt, dass in vielen Ländern (in denen nur 30% – bis 60% der Bevölkerung Zugang zu einer leitungsgebundenen, gesundheitlich unbedenklichen Wasserversorgung haben) die Wasserwirtschaft bereits in privater Hand liegt – und zwar in den Händen lokaler Geschäftsleute, die – gemessen an den Kosten – exorbitante Gewinne durch die flaschengebundene Wasserversorgung machen. Dabei sind es in der Regel die ärmeren Bevölkerungsschichten, die hierzu keine Alternative haben. Für sie beträgt der Wasserpreis ein Vielfaches des Preises in der leitungsgebundenen Versorgung.

Eines der größten Hindernisse, die private, global agierende Wasserversorgungsunternehmen wie z.B. Thames Water in Entwicklungs- und Schwellenländern zu überwinden haben, ist deshalb der Widerstand lokaler Lieferanten von flaschengebundenem Wasser, die den Verlust ertragreicher Monopolstellungen fürchten.

Die technisch immer anspruchsvollere Wasserversorgung vor allem in den entstehenden „Megacities“ Südamerikas und Asiens wird aber auch in qualitativer Hinsicht von privaten Unternehmen besser als von den bisherigen öffentlichen Betreibern gewährleistet. Erwiesenermaßen hat sich die Wasserqualität in den Versorgungsgebieten durch die Konzessionierung an Private i.d.R. deutlich verbessert. Soweit erforderlich haben die privaten Konzessionäre sich zu langfristigen Investitionen in erheblicher Höhe verpflichtet. Es dürfte deshalb ohne weiteres einsichtig sein, dass das investierte Kapital zurückzuzahlen und zu verzinsen ist. Die hierfür erforderlichen Preisanhebungen dienen dabei auch dem verantwortungsvolleren und sparsameren Umgang mit der Ressource Wasser – ein inzwischen unumstrittenes Prinzip.

Die Einschaltung privater Unternehmen in den Betrieb der Wasserversorgung dient auch in einer weiteren Hinsicht dem sparsamen Umgang mit der knappen Ressource Wasser. In Rechnung gestellt werden kann nur das Wasser, das beim Kunden aus dem Wasserhahn fließt. Sickerverluste durch undichte, alte Leitungssysteme können bis zu 30 % oder 40 % betragen. Die Reduzierung dieser Verluste ist im wirtschaftlichen Interesse der Wasserversorgungsunternehmen und dient dem Erhalt der Süßwasserressourcen auch und vor allem in den Regionen im Süden der Welt, die durch hohes Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum sowie Agglomerationsbildung gekennzeichnet sind.

Einbeziehung privater Unternehmen in der Wasserversorgung fördern

Auch in den wasserreichen und hoch entwickelten Volkswirtschaften des Nordens gibt es gute Gründe für eine stärkere Einbindung privater Unternehmen in die Wasserversorgung. Der Investitionsbedarf für die Aufrechterhaltung des hohen Standards der Wasserversorgung und Abwasser­ entsorgung wird allein in Deutschland bis 2005 auf rund 38Mrd. Euro geschätzt. In Deutschland betreiben gegenwärtig ca. 6600 überwiegend kommunale Unternehmen die Wasserversorgung, eine im internationalen Vergleich äußerst kleinteilige Struktur. Auf eine Million Einwohner entfallen in Deutschland rund 88 Wasserversorgungsunternehmen. In den Niederlanden beträgt die Kennzahl 4,4 und in Italien 2,3. Es spricht vieles dafür, dass durch eine Konsolidierung und Zusammenfassung zu weniger und größeren Einheiten Kosten gespart und das erforderliche Inves­ titionsvolumen erheblich zurückgeführt werden können. Grundsätzlich ist dies auch unter Beibehaltung der bisherigen öffentlichen Struktur möglich.

Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich die traditionell auf Eigenständigkeit bedachten Kommunen leichter tun, ihre Wasserversorgung als Teil einer größeren privat geführten Einheit zu begreifen, die außerdem dann den verbleibenden Rest der Finanzierung übernehmen muss. Eine Privatisierung der Wasserversorgung kann zudem auch so ausgestaltet werden, dass sie, z. B. über Konzessionsgebühren, dem kommunalen Haushalt zusätzliche Einnahmen bringen, mit denen dringliche Projekte, z. B. im sozialen Bereich, aber auch im seit Jahren vernachlässigten investiven Bereichen, finanziert werden können. Aus Sicht der Minderheit ist es vernünftig, die Regelung der Wasserversorgung auch privat zuzulassen und nicht einseitig die öffentliche Wasserversorgung weltweit einzufordern.

Zur Handlungsempfehlung 7.16

Anerkennung des Rechts auf Grundversorgung mit sauberem Wasser

Wasser ist kein öffentliches Gut. Der volkswirtschaftliche Begriff des „öffentlichen Gutes“ ist eindeutig definiert und besetzt. Dass Wasser ein unersetzbares Lebensmittel ist, bedeutet nicht, dass es auch ein öffentliches Gut ist. Die im späteren gezogenen Schlussfolgerungen sind folglich nicht zutreffend und volkswirtschaftlich unsinnig.

Das bedeutet natürlich nicht, dass die CDU/CSU-Arbeitsgruppe nicht auch der Meinung ist, jedem Menschen auf der Welt müsse der Zugang zu Wasser in ausreichender Menge und Qualität offen stehen.

Zur Handlungsempfehlung 7.18

Effizienz und Qualität bei der Wasserversorgung steigern

Die hierzu gemachten Ausführungen im Mehrheitsbericht sind leider knapp. Die Wasserrahmenrichtlinie bietet zweifellos einen Ansatzpunkt für mehr Qualität und Effizienz in der Wasserversorgung. Sie sieht u.a. auch das Prinzip der kostendeckenden Preise vor und ermöglicht darüber, Lenkungsfunktionen zu entfalten. Der Leitge    danke der für Industrieländer konzipierten Wasserrahmenrichtlinie ist für die Lösung der lokalen Wasserprobleme anderer Länder jedoch vielfach schlicht ungeeignet.

Gründe für eine unzureichende Effizienz und Qualität der Wasserwirtschaft in vielen Entwicklungsländern ist meist die Schwäche der staatlichen und kommunalen Institutionen. Hinzu kommen ein Mangel an Investitionskapital und falsche Verbrauchsanreize durch nicht-kostendeckende Preise. Die Einbeziehung privater Unternehmen kann knappes Kapital mobilisieren und die Rolle des Staates auf die in der Marktwirtschaft vorgesehene Funktion zurückführen, den (durchaus strengen) ordnungsrechtlichen Rahmen für privates Handeln vorzugeben.

Zur Handlungsempfehlung 7.21

Kosten betriebswirtschaftlich ermitteln und Preise armutsgerecht gestalten

Gegen „armutsgerechte Preise“ ist natürlich nichts einzuwenden, solange explizit festgelegt ist, wer die ggf. notwendige Quersubventionierung zu tragen bereit ist (öff. Hand aus Steuermitteln oder Weiterwälzung auf andere Verbrauchergruppen). Denn wenn ein Unterschied zwischen der Höhe der betriebswirtschaftlich ermittelten Kosten und den armutsgerechten Preisen besteht, muss die Differenz von jemandem getragen werden.

Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass bei einer Subventionierung eines Teils des Verbrauches grundsätzlich die Gefahr von Verschwendung und Mitnahmeeffekten durch nichtbedürftige Nutzergruppen entsteht.

Bevor pauschal „armutsgerechte“ Preise der netzgebundenen Wasserversorgung gefordert werden, ist zudem zu prüfen, ob durch den Anschluss an das öffentliche Wassernetz die bisherige Kostenbelastung (bzw. Zeitaufwand) einer alternativen Wasserbeschaffung (z.B. bei mobilen Trinkwasserhändlern) nicht sogar deutlich gesenkt werden kann. Die für eine solche Netzerweiterung notwendigen Investitionen sollten dann über kostenorientierte Preise auch weitergegeben werden.

Zur Empfehlung 7.20 „World Commission on Dams“

Die Arbeit der World Commission on Dams mit ihrer Akzentuierung der Willensbildung mit Hilfe nichtstaatlicher Stellen findet zu Recht Lob und Anerkennung. Gleichzeitig zeichnet sich aber in der Praxis staatlicher und internationaler Entscheidungsträger ab, dass die Leitlinien dieser Kommission nicht so umfassend und eindeutig sind, dass damit alle Entscheidungslagen erfasst werden. Von einer Festlegung für jeden Einzelfall kann deshalb nicht ausgegangen werden. Die Leitlinien dieser Kommission müssen deshalb den Charakter eines allgemeinen Rahmens behalten, der von den staatlichen Entscheidungsträgern im Einzelfall überprüft, konkretisiert und verändert werden kann.

Zur Empfehlung 7.23 und 7.24 „Ausbau der ‚International Environmental Governance’“

Die bisherigen Vorbereitungen für den Johannisburg-Gipfel lassen in keiner Weise erkennen, dass der im Zwischenbericht der Enquete-Kommission geforderten Umgestaltung von UNEP die erforderliche klare Priorität eingeräumt wird.

Der Appell der Enquete-Kommission im Zwischenbericht ist bisher ohne die erforderliche Antwort auf Seiten der Bundesregierung geblieben. Wesentliche Impulse der Bundesregierung für zielführende internationale Erörterungen sind nicht erkennbar geworden; somit ist die Bundesrepublik Deutschland zurückgefallen unter die Position, die sie 1997 eingenommen hatte.

Im Lichte der Dringlichkeit der institutionellen Reform, die für die notwendigen sachlichen Fortschritte auf einer Reihe von Feldern geboten ist, wird die Bundesregierung hiermit erneut dringlich aufgefordert, eine eigene Initiative zu entwickeln und damit die Voraussetzungen zur Erreichung dieses Reformziels zu schaffen.




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