11.1.7.6 Ressourcen
Vorbemerkungen
Unzweifelhaft ist
der Zusammenhang zwischen Globalisierung und Umwelt vielschichtig
und kann nicht mit knappen Formulierungen erfasst werden. Je nach
Ausgestaltung der wirtschaftlichen Aktivität, der
innerstaatlichen Rechts- und Wirtschaftsordnung und des
völkerrechtlichen Rahmens können sich für die Umwelt
positive und negative Aspekte ergeben. Der Mehrheitsbericht betont
auch hier wieder die Risiken stärker als die Chancen. Nach
Auffassung der CDU/CSU-Gruppe kann im Rahmen einer fortschreitenden
Globalisierung aber eine Vielzahl von Problemen besser gelöst
werden als ohne sie. Dazu gehört die im Bericht andiskutierte
Frage der Ernährung ebenso wie die ausführlich
angesprochene Wasser-Problematik – einschließlich der
Chancen, die Privatisierungsansätze hier bieten.
Zu
einzelnen Abschnitten und Handlungsempfehlungen
Zur
Empfehlung 7.15 „Klima“
Die Mehrheit der
Kommission fordert die Einbeziehung des internationalen
Flugverkehrs in die weiteren Verhandlungen zur Fortentwicklung der
Klimarahmenkonvention. Dem ist zuzustimmen, weil kein sachlicher
Grund für die Ausklammerung dieses – von der Höhe
der Emissionen her bedeutsamen – Sektors zu erkennen ist. In
der ICAO sind nach dem bisherigen Verlauf der Beratungen keine
Fortschritte zugunsten der Akzeptanz eines Reduktionskonzepts er
erwarten. Darüber hinaus indes unterstützt die Mehrheit
der Kommission in diesem Zusammenhang das Konzept der
Einführung neuer Abgaben im Sinne eines Entgelts für die
Nutzung von Gemeinschaftsgütern. Diesen Vorschlag kann nicht
zugestimmt werden. Er steht nicht im Einklang mit den international
vereinbarten Grundlagen der UNFCCC, die solche Abgaben gerade nicht
vorsieht. Die Idee der Einführung solch global ausgerichteter
Steuern ist in keiner Weise ausgereift und ihre Vereinbarkeit mit
einer freiheitlich fundierten internationalen Wirtschaftsordnung
nicht erwiesen. Im übrigen wird sich ein solches Konzept neuer
Abgaben international nicht durchsetzen lassen. Aus diesen
Gründen kann dieser Teil der Empfehlung 7.15 nicht mitgetragen
werden.
Zum
Abschnitt „Wasser“
Grundsätzliches zur Beteiligung privater Unternehmen
Durch seine
zentrale Rolle als Lebensmittel hat Wasser eine besondere
Qualität und hohe Bedeutung. Dies gilt zu allererst –
wie für andere Lebensmittel auch – für die
Einhaltung der hygienischen Standards und ist durch eine
entsprechende staatliche Kontrolle zu gewährleisten.
Staatliche Aufsicht ist neben der Sicherung der
Qualitätsstandards noch an anderer Stelle von wesentlicher
Bedeutung: Da Wasser am günstigsten über ein
weitverzweigtes Leitungssystem dargereicht wird, muss die
sinnvollere stärkere Einbindung privater Unternehmen, sei es
durch eine Konzessionierung des Betriebs, sei es durch
vollständige Privatisierung, durch eine entsprechende
Preisaufsicht und Leistungskontrolle begleitet werden, um einen
Missbrauch durch eine marktbeherrschende Stellung zu
verhindern.
Der
CDU/CSU-Arbeitsgruppe erscheint aber eine stärkere Beteiligung
privater Unternehmen an der Errichtung, dem Eigentum und dem
Betrieb der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zweckmäßig. Das
gilt für die Allgemeinheit in wasserreichen, wie –armen
Regionen, in Industrie-, wie auch in Schwellenländern.
Dafür sprechen sowohl ökologische als auch
ökonomische Gründe. Private Unternehmen rechnen mit
Preisen und mit Kosten. Ihr Ziel ist die Erwirtschaftung einer
angemessenen Rendite auf das investierte Kapital.
Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen müssen nicht nur
existieren, sondern auch durchgesetzt werden, um zu verhindern,
dass es hierbei zum Missbrauch der
wasserversorgungswirtschaftlichen Monopolstellung kommt.
Der mehrfache
Hinweis im auf die häufig schwache Rechts- und
Zivilgesellschaft in vielen Ländern, die einer derartigen
Kontrolle entgegen steht, ist als Argument gegen eine stärkere
Privatisierung der Wasserversorgung ungeeignet. Denn es wird
verkannt, dass in vielen Ländern (in denen nur 30% – bis
60% der Bevölkerung Zugang zu einer leitungsgebundenen,
gesundheitlich unbedenklichen Wasserversorgung haben) die
Wasserwirtschaft bereits in privater Hand liegt – und
zwar in den Händen lokaler Geschäftsleute, die
– gemessen an den Kosten – exorbitante Gewinne durch
die flaschengebundene Wasserversorgung machen. Dabei sind es in der
Regel die ärmeren Bevölkerungsschichten, die hierzu keine
Alternative haben. Für sie beträgt der Wasserpreis ein
Vielfaches des Preises in der leitungsgebundenen Versorgung.
Eines der
größten Hindernisse, die private, global agierende
Wasserversorgungsunternehmen wie z.B. Thames Water in Entwicklungs-
und Schwellenländern zu überwinden haben, ist deshalb der
Widerstand lokaler Lieferanten von flaschengebundenem Wasser, die
den Verlust ertragreicher Monopolstellungen fürchten.
Die technisch
immer anspruchsvollere Wasserversorgung vor allem in den
entstehenden „Megacities“ Südamerikas und Asiens
wird aber auch in qualitativer Hinsicht von privaten
Unternehmen besser als von den bisherigen öffentlichen
Betreibern gewährleistet. Erwiesenermaßen hat sich die
Wasserqualität in den Versorgungsgebieten durch die
Konzessionierung an Private i.d.R. deutlich verbessert. Soweit
erforderlich haben die privaten Konzessionäre sich zu
langfristigen Investitionen in erheblicher Höhe verpflichtet.
Es dürfte deshalb ohne weiteres einsichtig sein, dass das
investierte Kapital zurückzuzahlen und zu verzinsen ist. Die
hierfür erforderlichen Preisanhebungen dienen dabei auch dem
verantwortungsvolleren und sparsameren Umgang mit der Ressource
Wasser – ein inzwischen unumstrittenes Prinzip.
Die Einschaltung
privater Unternehmen in den Betrieb der Wasserversorgung dient auch
in einer weiteren Hinsicht dem sparsamen Umgang mit der knappen
Ressource Wasser. In Rechnung gestellt werden kann nur das Wasser,
das beim Kunden aus dem Wasserhahn fließt. Sickerverluste
durch undichte, alte Leitungssysteme können bis zu 30 % oder
40 % betragen. Die Reduzierung dieser Verluste ist im
wirtschaftlichen Interesse der Wasserversorgungsunternehmen
und dient dem Erhalt der Süßwasserressourcen auch und vor
allem in den Regionen im Süden der Welt, die durch hohes
Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum sowie
Agglomerationsbildung gekennzeichnet sind.
Einbeziehung privater Unternehmen in der Wasserversorgung
fördern
Auch in den
wasserreichen und hoch entwickelten Volkswirtschaften des Nordens
gibt es gute Gründe für eine stärkere Einbindung
privater Unternehmen in die Wasserversorgung. Der
Investitionsbedarf für die Aufrechterhaltung des hohen
Standards der Wasserversorgung und Abwasser entsorgung wird
allein in Deutschland bis 2005 auf rund 38Mrd. Euro geschätzt.
In Deutschland betreiben gegenwärtig ca. 6600 überwiegend
kommunale Unternehmen die Wasserversorgung, eine im internationalen
Vergleich äußerst kleinteilige Struktur. Auf eine Million
Einwohner entfallen in Deutschland rund 88
Wasserversorgungsunternehmen. In den Niederlanden beträgt die
Kennzahl 4,4 und in Italien 2,3. Es spricht vieles dafür, dass
durch eine Konsolidierung und Zusammenfassung zu weniger und
größeren Einheiten Kosten gespart und das erforderliche
Inves titionsvolumen erheblich zurückgeführt werden
können. Grundsätzlich ist dies auch unter Beibehaltung
der bisherigen öffentlichen Struktur möglich.
Es ist aber nicht
auszuschließen, dass sich die traditionell auf
Eigenständigkeit bedachten Kommunen leichter tun, ihre
Wasserversorgung als Teil einer größeren privat
geführten Einheit zu begreifen, die außerdem dann den
verbleibenden Rest der Finanzierung übernehmen muss. Eine
Privatisierung der Wasserversorgung kann zudem auch so ausgestaltet
werden, dass sie, z. B. über Konzessionsgebühren, dem
kommunalen Haushalt zusätzliche Einnahmen bringen, mit denen
dringliche Projekte, z. B. im sozialen Bereich, aber auch im seit
Jahren vernachlässigten investiven Bereichen, finanziert
werden können. Aus Sicht der Minderheit ist es
vernünftig, die Regelung der Wasserversorgung auch privat
zuzulassen und nicht einseitig die öffentliche
Wasserversorgung weltweit einzufordern.
Zur
Handlungsempfehlung 7.16
Anerkennung des Rechts auf Grundversorgung mit sauberem Wasser
Wasser ist kein
öffentliches Gut. Der volkswirtschaftliche Begriff des
„öffentlichen Gutes“ ist eindeutig definiert und
besetzt. Dass Wasser ein unersetzbares Lebensmittel ist, bedeutet
nicht, dass es auch ein öffentliches Gut ist. Die im
späteren gezogenen Schlussfolgerungen sind folglich nicht
zutreffend und volkswirtschaftlich unsinnig.
Das bedeutet
natürlich nicht, dass die CDU/CSU-Arbeitsgruppe nicht auch der
Meinung ist, jedem Menschen auf der Welt müsse der Zugang zu
Wasser in ausreichender Menge und Qualität offen stehen.
Zur Handlungsempfehlung 7.18
Effizienz und Qualität bei der
Wasserversorgung steigern
Die hierzu
gemachten Ausführungen im Mehrheitsbericht sind leider knapp.
Die Wasserrahmenrichtlinie bietet zweifellos einen Ansatzpunkt
für mehr Qualität und Effizienz in der Wasserversorgung.
Sie sieht u.a. auch das Prinzip der kostendeckenden Preise vor und
ermöglicht darüber, Lenkungsfunktionen zu entfalten. Der
Leitge danke der für
Industrieländer konzipierten Wasserrahmenrichtlinie ist
für die Lösung der lokalen Wasserprobleme anderer
Länder jedoch vielfach schlicht ungeeignet.
Gründe
für eine unzureichende Effizienz und Qualität der
Wasserwirtschaft in vielen Entwicklungsländern ist meist die
Schwäche der staatlichen und kommunalen Institutionen. Hinzu
kommen ein Mangel an Investitionskapital und falsche
Verbrauchsanreize durch nicht-kostendeckende Preise. Die
Einbeziehung privater Unternehmen kann knappes Kapital mobilisieren
und die Rolle des Staates auf die in der Marktwirtschaft
vorgesehene Funktion zurückführen, den (durchaus
strengen) ordnungsrechtlichen Rahmen für privates Handeln
vorzugeben.
Zur
Handlungsempfehlung 7.21
Kosten
betriebswirtschaftlich ermitteln und Preise armutsgerecht
gestalten
Gegen
„armutsgerechte Preise“ ist natürlich nichts
einzuwenden, solange explizit festgelegt ist, wer die ggf.
notwendige Quersubventionierung zu tragen bereit ist (öff.
Hand aus Steuermitteln oder Weiterwälzung auf andere
Verbrauchergruppen). Denn wenn ein Unterschied zwischen der
Höhe der betriebswirtschaftlich ermittelten Kosten und den
armutsgerechten Preisen besteht, muss die Differenz von jemandem
getragen werden.
Es ist allerdings
darauf hinzuweisen, dass bei einer Subventionierung eines Teils des
Verbrauches grundsätzlich die Gefahr von Verschwendung und
Mitnahmeeffekten durch nichtbedürftige Nutzergruppen
entsteht.
Bevor pauschal
„armutsgerechte“ Preise der netzgebundenen
Wasserversorgung gefordert werden, ist zudem zu prüfen, ob
durch den Anschluss an das öffentliche Wassernetz die
bisherige Kostenbelastung (bzw. Zeitaufwand) einer alternativen
Wasserbeschaffung (z.B. bei mobilen Trinkwasserhändlern) nicht
sogar deutlich gesenkt werden kann. Die für eine solche
Netzerweiterung notwendigen Investitionen sollten dann über
kostenorientierte Preise auch weitergegeben werden.
Zur
Empfehlung 7.20 „World Commission on Dams“
Die Arbeit der
World Commission on Dams mit ihrer Akzentuierung der Willensbildung
mit Hilfe nichtstaatlicher Stellen findet zu Recht Lob und
Anerkennung. Gleichzeitig zeichnet sich aber in der Praxis
staatlicher und internationaler Entscheidungsträger ab, dass
die Leitlinien dieser Kommission nicht so umfassend und eindeutig
sind, dass damit alle Entscheidungslagen erfasst werden. Von einer
Festlegung für jeden Einzelfall kann deshalb nicht ausgegangen
werden. Die Leitlinien dieser Kommission müssen deshalb den
Charakter eines allgemeinen Rahmens behalten, der von den
staatlichen Entscheidungsträgern im Einzelfall
überprüft, konkretisiert und verändert werden
kann.
Zur
Empfehlung 7.23 und 7.24 „Ausbau der ‚International
Environmental Governance’“
Die bisherigen
Vorbereitungen für den Johannisburg-Gipfel lassen in keiner
Weise erkennen, dass der im Zwischenbericht der Enquete-Kommission
geforderten Umgestaltung von UNEP die erforderliche klare
Priorität eingeräumt wird.
Der Appell der
Enquete-Kommission im Zwischenbericht ist bisher ohne die
erforderliche Antwort auf Seiten der Bundesregierung geblieben.
Wesentliche Impulse der Bundesregierung für zielführende
internationale Erörterungen sind nicht erkennbar geworden;
somit ist die Bundesrepublik Deutschland zurückgefallen unter
die Position, die sie 1997 eingenommen hatte.
Im Lichte der
Dringlichkeit der institutionellen Reform, die für die
notwendigen sachlichen Fortschritte auf einer Reihe von Feldern
geboten ist, wird die Bundesregierung hiermit erneut dringlich
aufgefordert, eine eigene Initiative zu entwickeln und damit die
Voraussetzungen zur Erreichung dieses Reformziels zu schaffen.
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