11.1.7.7
Global Governance
Vorbemerkung
Der Berichtssteil
„Global
Governance“ konnte in der Kommission sehr weitgehend im
Konsens formuliert und verabschiedet werden. Das heißt
natürlich nicht, dass er genauso aussehen würde, wenn ihn
die CDU/CSU-Gruppe allein abgefasst hätte. Dieser Teil ist das
Ergebnis intensiver, in Teilen durchaus kontroverser Diskussion.
Dies hat gelegentlich zu Aussagen geführt, die von genereller
Skepsis, manchmal auch von Ablehnung der Mehrheitsfraktionen
SPD/Grüne gegenüber der Globalisierung getragen sind,
ohne dass sie – weil Erwartungen an die Zukunft betreffend
– als nachweislich falsch bezeichnet werden könnten. Die
CDU/CSU-Arbeitsgruppe hat an diesen Stellen versucht, ihre –
was die Chancen der Globalisierung angeht – positivere Sicht
einzubringen. So ist auf dem Kompromissweg ein Berichtsteil
entstanden, in dem manchmal noch die Dialektik der Diskussion
durchscheint.
Diese offene
Annäherung mit dem Ergebnis eines Kompromisses war jedoch in
zwei Punkten nicht möglich:
Zur
Handlungsempfehlung 10-6 „Demokratisierung internationaler
Institutionen“
In dieser
Empfehlung fordern die Mehrheitsfraktionen die Neuverteilung der
Stimmrechte bei den Bretton Woods- Institutionen (IWF und Weltbank)
mit dem Ziel einer Nord-Süd-Parität. Eine solche
Stimm-Parität ginge nach unserer Auffassung jedoch nicht nur
eindeutig zu weit, was die sachgerechte Risiko-Zuordnung bei
Entscheidungen über finanzielle Stützungs- und
Hilfsmaßnamen angeht, sie wäre im Ergebnis sogar
kontraproduktiv, weil die Funktionstüchtigkeit beider
Institutionen vor allem zu Lasten der Entwicklungsländer in
Frage gestellt wäre.
IWF und Weltbank
bewegen zur Stabilisierung der Währungssysteme bzw. mit dem
Ziel wirtschaftlicher Hilfestellung in der Dritten Welt beachtliche
Kapitalvolumina. Die Stimmrechte in beiden Organisationen spiegeln
derzeit das jeweilige finanzielle Engagement ihrer als
Geberländer fungierenden Mitglieder wieder. Das kann bei
Finanzierungsinstituten auch nicht anders sein. Würden in den
beiden Organisationen nicht mehr die Geberländer, d.h. die Träger des
Finanzierungsrisikos, das Sagen haben, sondern z.B. bei der
Konditionierung der Finanzhilfen schon innerorganisatorisch auf den
jeweiligen Konsens mit den Nehmerländern angewiesen sein,
wäre das drastische oder gar totale Herunterfahren der
Kapitalisierung seitens bisher dazu bereiten Mitglieder die wohl
direkte Folge, zu Lasten der weltweiten Währungsordnung und
der weniger entwickelten Volkswirtschaften.
Die Ablehnung
dieser Mehrheitsempfehlung ist jedoch nicht als eine Position zu
sehen, die auf schlichte Fortschreibung des Status quo bei
IWF und Weltbank hinzielt. Die CDU/CSU-Arbeitsgruppe empfiehlt
vielmehr, Öffentlichkeit und Transparenz bei beiden
Institutionen zu erhöhen, ggf. auch NGO einen
Konsultativstatus einzuräumen.
Zur
Handlungsempfehlung 10-11 „Stärkung des
Völkerrechts“
Dieser Empfehlung
der Mehrheitsfraktionen stimmen wir nur teilweise zu.
Wir können
nicht den Vorschlag mittragen, ein Fakultativ protokoll zum
Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte („Sozialpakt“) einzuführen, das
die Untersuchung und quasi-richterliche Entscheidung von
Individualbeschwerden durch einen Sachverständigenausschuss
ermöglicht. Der noch relativ junge Sozialpakt ist seinerzeit
unter dem auch von Deutschland mitgetragenen Verständnis
abgeschlossen worden, solche Individualbeschwerden gerade nicht zu
institutionalisieren. Es geht also auch um Glaubwürdigkeit in
die Kontinuität deutscher Politik. Abgesehen davon sollte
heute wie damals zunächst auf Transparenz und öffentliche
Aufmerksamkeit, auch von NGO, gesetzt und nicht gleich nach einem
der Popularklage nahekommenden Beschwerderecht gerufen werden.
Solchen „Rechtsmitteln“ begegnet aus gutem Grund auch
unsere eigene Rechtsordnung mit Zurückhaltung, zumal wenn sie
von quasi-richterlichen Instanzen entschieden werden sollen.
|