3.3.3.3
Leistungen der Daseinsvorsorge
Die in Mitgliedstaaten ergriffenen
Maßnahmen zum Schutz des Gemeinwohls sind als potenzielle
Marktzugangsbarrieren unter Beschuss geraten. Unternehmen, die mit
der Bereitstellung von Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse betraut sind, unterliegen den
europäischen Wettbewerbsregeln (Art. 86 EGV, vgl. auch
Kapitel 4.7.3).
|