3.6.4 Der Runde Tisch
Verhaltenskodizes und Sozialstandards im Rahmen von Private Public
Partnership
Im Kontext der
Monitoringverfahren von Unternehmen am deutschen Markt sind vor
allem zwei Ansätze hervorzuheben, die im Zusammenhang zu sehen
sind: a.) der ‘Runde Tisch Verhaltenskodizes’ (seit
Januar 2001) und b.) die Pilotprojekte zur Einführung von
Sozialstandards im Rahmen des Programms PPP (Private Public
Partner ship) des Bundesministeriums für Wirtschaftliche
Zusammenarbeit (BMZ) in Kooperation zwischen Wirtschaft und
öffentlicher Hand.
Dabei besteht
zwischen dem Projekt des ‘Runden Tisches’ und den
Sozialstandardprojekten im Rahmen des PPP kein unmittelbarer
formaler Zusammenhang. Allerdings kann ein Konsens der Akteurinnen
und Akteure des ‘Runden Tisches’ dem BMZ Projekte
wohlwollend empfehlen, die im Rahmen von PPP beantragt wurden. Dazu
gehörte bspw. ein Projekt zur Verbesserung der Implementierung
des ‚Flower Label Program’ für Export blumen
in Afrika und Lateinamerika.
Der strategische Ansatz des ‘Runden
Tisches’ wie auch der Projekte zur Implementierung von
Sozialstandards im Rahmen von PPP besteht darin, freiwillige
private Initiativen für andere zivilgesellschaftliche Akteure
transparent zu gestalten, ihre Wirkung zu verbessern und dritte
Akteure einzubeziehen. Der Staat kann dabei eine konsensstiftende
und organisierende Rolle spielen. Konsensstiftung und
Orientierung werden dabei über konkrete Praxisprojekte
in Partnerschaft mit der Wirtschaft – im Sinne von
‘Good Practices’ als Multi-Stakeholder-Projekte
entwickelt. Zu den beteiligten Akteurinnen und Akteuren
gehören Vertreter von NGO, Gewerkschaften, Unternehmen,
Wirtschaftsverbänden und Ministerien. Die beteiligten Akteure
kamen dabei überein, „ein gemeinsames
Verständnis zu entwickeln, wie freiwillige Verhaltenskodizes
wirksam, transparent und partizipativ eingeführt und umgesetzt
werden können“ (Runder Tisch Verhaltenskodizes 2001:
1).
Die Initiative
versteht sich als Forum, das eng mit dem Arbeitskreis
‘Menschenrechte und Wirtschaft’ zusammenarbeitet, der
sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, der
Wirtschaftsverbände, der Nichtregierungsorganisationen und der
Gewerkschaften zusammensetzt. Die Akteurinnen und Akteure des
Runden Tisches stimmen grundsätzlich darüber ein, dass
die Kernarbeitsnormen der ILO als Sozialstandards anzuwenden seien.
Verfahrensrichtlinien und Kodizes wie die
Beschaffungs-Verhaltensregeln der AVE (Außenhandelsvereinigung
des Deutschen Einzelhandels), der OECD, der britischen Ethical
Trading Initiative (ETI) und des Internationalen Bundes Freier
Gewerkschaften (IBFG) werden dabei explizit als Orientierungsrahmen
für den Runden Tisch anerkannt.
Im Zuge der
Erörterung unterschiedlicher Modelle sollen für alle
Seiten akzeptable Verfahren des Monitorings und der Verifizierung
erarbeitet und eruiert werden.80 Eine wichtige Arbeitsfrage ist dabei, wie
die Beteiligung von Gewerkschaften und NGO künftig dabei
aussehen könnte. Im Rahmen dieses Prozesses werden
Monitoringverfahren dabei zur Diskussion gestellt und
Pilotmaßnahmen gemeinsam projektiert, die Schlussfolgerungen
für die Umsetzung von Codes of Conduct ableiten lassen.
80 Wie beim Runden Tisch einhellig berichtet wurde, sind
mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei Audits keine guten
Erfahrungen gemacht worden. Es ist erforderlich, geeignete
Auditverfahren und -unternehmen zu entwickeln und zu
akkreditieren.
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