*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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3.6.3       Instrumente zur Implementierung und Überwachung von Verhaltenskodizes

In den 90er Jahren entwickelte sich eine intensive Debatte um ‚Selbstregulierung’ hinsichtlich der Anwendung und Überprüfung von Sozial- und Umweltstandards, was in diesem Sektor zu einer Vielzahl von konkreten Monitoring- und Auditierungsverfahren geführt hat, unabhängig davon, ob diese Standards (festgelegt in sogenannten Verhaltenskodizes) unilateral oder multilateral implementiert werden. In anderen Sektoren der Wirtschaft, in denen es bei transnationalen Aktivitäten vorwiegend um Direkt­ investitionen geht – wie bspw. in der Chemischen Indus­ trie –, wird demgegenüber vorwiegend auf freiwillige Berichtssysteme gesetzt. Die öffentliche Debatte zum Thema Sozialstandards konzentriert sich bisher jedoch vor allem auf das Problem der Arbeitsbedingungen in den Zulieferketten, wozu seitens von Unternehmen, NGO und Gewerkschaften bereits vielfältige konkrete Implementierungserfahrungen vorliegen, auf die sich die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission insbesondere beziehen.

Sofern Implementierungs- und Überwachungsverfahren für Codes of Conduct vorgesehen sind, konzentriert sich die Stakeholderdebatte auf eine transparente und partizipative Umsetzung. Transparenz und Partizipation meint vor allem Verifizierung des von Unternehmen durchgeführten Monitorings durch dritte Akteure. In kodexsensiblen Branchen mit komplexen Zulieferketten handelt es sich bei der Verletzung von Mindeststandards um ein sys­ tematisches Problem und nicht um Einzelfälle. Dies erkennen deutsche Unternehmen, die an Monitoringverfahren arbeiten, explizit an.

Trotz aller Bemühungen um die Entwicklung nachhaltiger Implementierung und Überwachung bestehen weiterhin Probleme bei der Umsetzung von Codes of Conduct, die in ‚Umwelt- und Sozialberichten’ von Unternehmen dargelegt werden, wie auch in den zahlreichen öffentlich zugänglichen Berichten über Verstöße gegen Kernarbeitsnormen der ILO, dem ‚Internationalen Bund Freier Gewerkschaften’ (IBFG) und einigen international anerkannten NGO-Netzwerken. Im Kontext der Annäherung an die Problematik sind die konkreten Instrumente zur Überwachung von Codes of Conduct begrifflich zu unterscheiden. In der Regel werden dabei die anglo-amerikanischen Begriffe verwendet.

Implementierung im Unternehmen setzt voraus, dass die Kodizes in der Strategie des Unternehmens verankert sind. Dementsprechend müssen sie in die Management-Praxis umgesetzt werden. Sinnvoll sind Berichte über die Einhaltung der Kodizes, wie dies in vielen TNC bereits im Rahmen der Sozial- oder anderer Reports geschieht.




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