*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

 zurück weiter  Kapiteldownload  Übersicht 


4.5          Globalisierung und arbeits- und sozialpolitische Handlungsfähigkeit des Nationalstaates

4.5.1       Verlust der staatlichen Autonomie in der Arbeits- und Sozialpolitik?

Weltweiter Wettbewerb und hohe Außenwirtschaftsverflechtung sind historisch keine neuen Erscheinungen. Während aber traditionell nationale Unternehmen mit ihren an festen Standorten produzierten Gütern auf den Absatzmärkten konkurrierten, hat sich nunmehr die Produktion selbst internationalisiert, so dass international operierende Unternehmen und Unternehmensketten welt­ weit nach den besten Standorten suchen. Der Schritt von der standortgebundenen Absatzkonkurrenz zur Standortkonkurrenz zwischen Staaten – um die Attraktivität des jeweiligen Landes für die Ansiedlung von multinationalen Unternehmen zu erhöhen – macht das Eigentümliche dessen aus, was heute „Globalisierung“ genannt wird. Dieser Globalisierungsprozess weist jedoch eine starke regionale Komponente auf, da es sich überwiegend um einen Stand­ ortwettbewerb innerhalb verschiedener regionaler Integrationsgemeinschaften (EU, NAFTA, ASEAN und MER­ COSUR) handelt (HWWA 2000: 4; vgl. Kapitel3.1.1).

Es hat sich ein neuer Antagonismus zwischen den Eigentümern von mobilen und von immobilen Produktionsfaktoren herausgebildet. Die Staaten sind gezwungen, der drohenden Abwanderung der mobilen Produktionsfaktoren durch immer weiter gehende Steuererleichterungen, Deregulierungen, Umverteilung zu Gunsten der Eigentümer von Produktionsmitteln, Druck auf die Löhne und oft auch durch Subventionen entgegenzuwirken bzw. Inves­ toren aus dem Ausland anzulocken. Folglich entsteht ein Standortwettbewerb zulasten der an einen Standort gebundenen Faktoren, vor allem der überwiegend immobil bleibenden Arbeitskräfte, mit dem Ziel, die Attraktivität ihres Standortes für die mobilen Faktoren zu erhöhen (Sachverständigenrat 1997, Ziffer 307).

Im Unterschied zum herkömmlichen internationalen Wettbewerb wird nun das gesamte nationale Regelsystem in die Konkurrenz der Standorte hineingezogen. Die Staaten werden selbst zu Konkurrenten, die versuchen, durch Gestaltung der Rahmenbedingungen die Konkurrenzfähigkeit ihrer Unternehmen und Erwerbsbevölkerung zu sichern und zu verbessern. Dieser Aufgabe muss sich nun die Sozial- und Arbeitspolitik einzelner Staaten unterordnen, wodurch ihre autonome Handlungsfähigkeit mehr oder weniger stark eingeschränkt wird. Zunächst muss offen bleiben, ob die Situation, in der sich die Politik heute befindet, in erster Linie in ökonomischen Sachzwängen begründet ist. Immerhin hat die Politik durch die Ratifizierung internationaler Abkommen, wie z. B. im Rahmen der WTO und GATS, die gegenwärtigen institutionellen Bedingungen der ökonomischen Globalisierung selbst geschaffen.

   Völlige Autonomie staatlichen Handels von außen- und weltwirtschaftlichen Einflüssen gab es auch früher nie. Und es wird auch von Niemandem behauptet, dass es künftig einen vollständigen Autonomieverlust geben wird. Auch sind die Mobilität des Kapitals und die Möglichkeiten der freien Standortwahl heute noch längst nicht so hoch, wie vielfach unterstellt wird. Die nationalen Handlungsspielräume sind größer als Regierungen vielfach, aus naheliegenden Gründen, behaupten. Länder wie Dänemark oder die Niederlande zeigen vielmehr, dass es noch immer verschiedene Wege erfolgreicher Sozial- und Arbeitsmarktpolitik geben kann. Auch in der Vergangenheit waren die institutionellen Unterschiede groß, ohne dass es einen Zwang zur Vereinheitlichung gegeben hat (Kalmbach 2001: 1-5).

Gegen den zuweilen befürchteten vollständigen Autonomieverlust des Staates sprechen außerdem die schon theoretisch klar erkennbaren Grenzen der freien Standortwahl. Dazu gehören z.B. die Notwendigkeit der Markt- und Konsumentennähe der Produktion, die Transportkosten und Kommunikationskosten. Auch wenn sie gesunken sind, so werden sie doch immer größer als Null sein. Dazu zählt auch der begrenzte Zugang von kleineren und mittleren Unternehmen zum internationalen Kapitalmarkt, der dafür sorgen wird, dass es in gewissem Umfang immer nationale Kapitalmärkte geben wird.

Ungeachtet der Relativierungen ist davon auszugehen, dass der zu beobachtende Trend zum Standortwettbewerb und damit auch zur Einschränkung der Handlungsfähigkeit nationalstaatlicher Arbeits- und Sozialpolitik zwar noch nicht so weit gediehen ist, wie vielfach unterstellt, dass er sich aber in Zukunft fortsetzen wird. Man kann sehr wohl vermuten, dass die Regierungen und Parlamente immer größere Schwierigkeiten haben werden, auf die Arbeitsbedingungen und die sozialen Verhältnisse in ihren Ländern gestaltend Einfluss zu nehmen. Schon heute lassen sich die Spuren des neuen Standortwettbewerbs empirisch belegen. Es ist unverkennbar, dass die Politik gezwungen gewesen ist, sich an die Interessen der Eigentümer mobiler Produktionsfaktoren anzupassen; hier ist vor allem daran zu erinnern, dass die Unternehmens- und Körperschaftssteuern weltweit erodiert und der Anteil der auf dem Faktor Arbeit liegenden Abgaben am gesamten Abgabenvolumen gestiegen ist (vgl. Sinn 2000: 3-9).31 Allerdings ist festzuhalten, dass die Senkungen der Gewinnsteuern in der Vergangenheit nicht nur mit der internationalen Wettbewerbsfähigkeit begründet wurden, sondern – unabhängig davon – auch mit dem Argument, damit Investitionen und Beschäftigung erhöhen zu können. Diese Politik wäre deshalb auch ohne den „Sachzwang“ Globalisierung von denjenigen Regierungen gemacht worden, die diese Argumentation für richtig hielten.



31 Die Ausführungen Sinns zur wachsenden Abgabenbelastung der Arbeit sind allerdings teilweise (nicht vollständig) zu relativieren, weil in den lohnbezogenen Sozialversicherungssystemen vieler Länder (z. B. Deutschlands) endogene Kostensteigerungseffekte wie wachsende Alterslast, hohe Arbeitslosigkeit und steigende Gesundheitsaufwendungen wirksam werden.

zurück zum Text



 zurück weiter  Top  Übersicht 


Volltextsuche