*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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4.5.2       Produktive oder ruinöse Konkurrenz der Staaten?

Die These vom drohenden globalisierungsbedingten arbeits- und sozialpolitischen Autonomieverlust der einzelnen Staaten im regionalen Standortwettbewerb wird im Prinzip als Zustandsbeschreibung von rechts bis links von den meisten Experten geteilt. Kontrovers wird aber bewertet, ob sich der Standortwettbewerb der Regierungen für die Wohlstandsentwicklung der Gesellschaften vorteilhaft oder nachteilig auswirken wird. Demnach erwarten die einen vom Standortwettbewerb eine Art Optimierung durch marktwirtschaftliche Prozesse, die anderen eine ruinöse Konkurrenz der Staaten, die zu Lasten der sozialstaatlichen Errungenschaften gehen werde. Dementsprechend ist dann auch umstritten, welche strategische Antwort auf den drohenden Autonomieverlust zu geben ist.

Nach der in Deutschland vorherrschenden Meinung ist die Sorge vor einer ruinösen Standortkonkurrenz unbegründet; nur eine Minderheit hegt diese Befürchtung (vgl. z.B. Sinn 2001). Dabei stützen sich die Optimisten im Wesentlichen auf zwei Argumente, derer sich auch der Sachverständigenrat bedient:

–   Zwar zwingt die Globalisierung die einzelnen Staaten zur Deregulierung und Kostensenkung. Aber es gibt Untergrenzen, welche auch die Eigentümer der mobilen Produktionsfaktoren (vor allem die Kapitaleigner) im eigenen Interesse einhalten werden. Der Kern dieses Arguments ist, dass die Steuern der Finanzierung der Infrastruktur dienen. Deshalb können die mobilen Produktionsfaktoren, ohne dass es zur Abwanderung kommt, immer in dem Umfang besteuert werden, in dem der Infrastrukturvorteil den Nachteil der Abgabenbelastung übersteigt oder gerade noch ausgleicht. Das gleiche gilt auch für das Sozialsystem und für Regulierungen auf dem Arbeitsmarkt, insoweit sie die Leistungsfähigkeit des Humankapitals verbessern und somit einen infrastrukturähnlichen positiven Standortvorteil darstellen (Sachverständigenrat 1997, Ziffer 307, Siebert 2000: 34ff.). Es handelt sich also, so könnte man sagen, um eine Art Gleichgewichtstheorie: Das abwanderungsneutrale Niveau der Abgabenbelastung und Regulation ist dann erreicht, wenn die Eigentümer der mobilen Produktionsfaktoren genau die Kosten der von ihnen produktiv genutzten öffentlichen Güter tragen.

–   Der Prozess der globalisierungsbedingten Deregulierung führt, so die vorherrschende Meinung, insgesamt zu effizienterer Faktorallokation und steigert somit den allgemeinen Wohlstand. So wird der Standortwettbewerb als ein politisches Entdeckungsverfahren zur Auffindung besserer institutioneller Lösungen angesehen (Siebert 2000: 42). Auf diese Weise zwingt der Standortwettbewerb die Staaten nur zu einer Politik, die auch ohne solchen Standortwettbewerb notwendig wäre. Wenn dabei sozialstaatliche Umverteilung reduziert werden muss, so gereicht das denjenigen, denen der Sozialstaat helfen soll, gleichwohl zum Nutzen,    weil sie bessere Beschäftigungschancen erhalten und das Sozialsystem treffsicherer wird (Sachverständigenrat 1997, Ziffer 310).

Gegen diese Sicht lassen sich aber auch wichtige Einwände ins Feld führen:

–   Mit Sicherheit haben die Eigentümer mobiler Produktionsfaktoren ein hohes Interesse an optimalen Infrastrukturleistungen und sonstigen öffentlichen Gütern. Aber daraus kann keineswegs auf ihre Bereitschaft geschlossen werden, sich auch an der Finanzierung zu beteiligen, wenn es ihnen möglich ist, die Finanzierungslasten mittels Abwanderungsdrohung auf die immobilen Produktionsfaktoren, die Konsumenten und/oder die Empfänger von Sozialleistungen abzuwälzen. Die Exit-Option wird also dazu führen, dass die mobilen Produktionsfaktoren tendenziell dorthin wandern, wo ihnen die besten öffentlichen Güter zu Lasten anderer zur Verfügung gestellt wird. Dann würde es sich bei der Standortkonkurrenz im Wesentlichen um eine besondere Form des indirekten Subventionswettlaufes handeln, allerdings nicht zu Gunsten einzelner Branchen oder Produkte, sondern zu Gunsten der Eigentümer mobiler Produktionsfaktoren.

–   Selbst wenn die Eigentümer der mobilen Produktionsfaktoren die Kosten der von ihnen genutzten Infrastruktur tragen sollten – was, wie gesagt, kaum zu erwarten ist – wäre dies ein unbefriedigendes Ergebnis, weil dann nicht nur auf jegliche soziale Umverteilung verzichtet werden müsste (Sinn 2001: 15), sondern auch der Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit verletzt wäre.

–   Es ist nicht zu erwarten, dass der Prozess von Abwanderungsdrohung und politischer Reaktion des Staates zu einem Gleichgewicht von Infrastrukturvorteil und Finanzierungsbeitrag führt. Der unterstellte marktähnliche Prozess muss schon deshalb das Optimum verfehlen, weil die Vorteile, keinen Kostenbeitrag für Infrastrukturleistungen zahlen zu müssen, sofort spürbar sind, während sich die Nachteile von Infrastrukturdefiziten vielfach erst nach Jahrzehnten bemerkbar machen. Es wäre also allenfalls ein schweinezyklusähnliches Marktgeschehen als ein Optimierungsvorgang zu erwarten.

–   Öffentliche Güter und Infrastrukturleistungen müssen vom Staat bereitgestellt werden, weil sie am Markt nicht zu kostendeckenden Preisen angeboten werden können. Der Staat verwaltet also gerade das Segment, in dem der Markt versagt. Im Standortwettbewerb müssen sich Staaten aber wie wettbewerbsorientierte Firmen verhalten und gleichsam versuchen, öffentliche Güter am Markt zu verkaufen. Wird auf diese Weise das staatliche Handeln selbst einem Wettbewerb unterworfen, so ist es fraglich, ob ein sinnvolles Allokationsergebnis zu erwarten ist, da es sich ja gerade um Güter handelt, bei deren Produktion der Markt versagt (Sinn 2001: 12).

–   Ob sich die Erwartung erfüllt, der Standortwettbewerb werde zu allgemeiner Wohlstandsteigerung führen, ist eine Frage der Empirie. Die Empirie bestätigt aber, jedenfalls nach der bisherigen Entwicklung, diese Erwartung nicht unbedingt. Denn die Finanzierungsanteile des Faktors Kapital an den staatlichen Aufgaben sind überall zurückgegangen, die öffentliche Infrastruktur erodiert – auch in Deutschland, wo dieser Umstand zu Recht Gegenstand allgemeiner Klage ist – ohne dass signifikante Wohlfahrtsgewinne als Ertrag der Globalisierung nachweisbar wären.

–   Die als unvermeidbare Folge des Standortwettbewerbs erwartete größere Ungleichheit soll durch die allgemeinen Wohlstandssteigerungen wettgemacht werden. Vorausgesetzt, diese Wohlstandssteigerungen träten wirklich ein, so ist die Frage, ob sie für den Verlust an sozialem Ausgleich entschädigen, ohne Werturteil nicht zu beantworten. Auf keinen Fall kann von „mehr Wohlstand“ die Rede sein, wenn die Verlierer des Standortwettbewerbs nicht nur relative Anteilsverluste, sondern sogar absolute Wohlstandsverluste hinnehmen müssen.




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