5.3.1.4
Patentierungsabkommen versus Menschenrechtsabkommen
Neben vielen NGOs sieht die
UN-Menschenrechtskommission Anlass für eine menschenrechtliche
Prüfung des TRIPS-Abkommens. Sie wies die Regierungen in einer
Erklärung vom 17. August 2000 auf die Vorrangstellung der
Menschenrechte gegenüber Wirtschaftsabkommen hin und betonte
dabei insbesondere die Konflikte zwischen dem TRIPS-Abkommen und
den Menschenrechten auf Teilhabe am wissenschaftlichen Fortschritt,
auf Gesundheit, Er nährung und Selbstbestimmung.
Die Sektion der NGO „Oxfam“ in Belgien weist
darüber hinaus darauf hin, dass die europäische
Bio-Patentrichtlinie insgesamt acht völkerrechtlich bindende
Übereinkommen verletzt, darunter den internationalen Pakt
für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie die
Konvention über biologische Vielfalt.
Die deutsche
Kommission von „Justitia et Pax“ forderte ebenfalls
eine Überprüfung des TRIPS-Abkommens mit den
internationalen Menschenrechtsabkommen und dabei vor allem mit dem
Abkommen für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
(Justitia et Pax 2001).
Zudem stellte
Jürgen Knirsch von „Greenpeace“ in einer
öffentlichen Anhörung der Enquete-Kommission diese
Probleme dar. Er unterstützte die Forderung des NGO-
Statements „Re-thinking in the WTO“ nach grundlegender
Überprüfung des TRIPS-Abkommens und verwies auf die
besondere Problematik der EU-Richtlinie 98/44, in der die
Patentierung erheblich über das durch das TRIPS-Abkommen
geforderte Mindestmaß hinaus ausgeweitet wurde (vgl.
Tabelle 5-5,Knirsch 2001: 90f.).
EU und Bundesregierung lehnten bei den
WTO-Verhandlungen 2001 eine Revision des TRIPS-Abkommens ab.
Lediglich einzelne Bestimmungen sollen in Bezug auf die
Implementierung und Unterstützung der Entwicklungs- und
Schwellenländer überprüft werden. Die wesentlichen
Themen, die im Rahmen des TRIPS-Rates dabei diskutiert werden, sind
nach Angaben der Bundesregierung: a) Landwirtschaft/Ernährung,
hierbei insbesondere Regelungen für ein geeignetes
Schutzsystem von Pflanzensorten; b) Schutz und Ausbau der
öffentlichen Gesundheit, insbesondere der Zugang zu
preiswerten Arzneimitteln gegen lebensbedrohliche Krankheiten; c)
Biopiraterie. Hierbei spielen Fragen der Patentierung von lebender
Materie und das Verhältnis des TRIPS-Abkommens zur Konvention
über biologische Vielfalt sowie der Schutz von traditionellem
Wissen eine besondere Rolle (BMWI 2001b: 42 ff.).
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