5.3.1.8 Internationaler
Patenschutz und Transfer von Umwelttechnlogien
Die Enquete-Kommission weist bereits im
Kapitel „Ressourcen“ auf die Bedeutung des
internationalen Transfers von ressourcen- und umweltschonenden
Technologien für globale Nachhaltigkeitsstrategien hin. Dort
wird unter anderem empfohlen, den Transfer besonders in
Entwicklungsländer zu fördern und Anreize vor allem
für die Entwicklung und Verbreitung angepasster Technologien
zu setzen (vgl. Empfehlung 7-32). Es bietet sich an, die
internationalen Vereinbarungen zum gewerblichen Rechtsschutz auch
unter diesem umweltpolitischen Blickwinkel zu erörtern. So
birgt das TRIPS-Abkommen der WTO – und hier speziell die
patentrechtlichen Verpflichtungen – verschiedene
Implikationen für den Transfer ressourcen- und
umweltschonender Technologien in Entwicklungsländer.
Infolge der Umsetzung von TRIPS wird der
Transfer und die Verbreitung patentierter Technologien in
Entwicklungsländern einerseits erschwert, da die Kosten durch
Lizenzgebühren steigen und Lizenzverhandlungen geführt
werden müssen, für die den meisten Unternehmen in
Entwicklungsländern die Ressourcen und/oder das Know how
fehlen. Außerdem besteht die Gefahr, dass der
Technologietransfer bei sehr restriktiver Lizenzpolitik des
Patentinhabers verwehrt bleibt. Es ist fraglich, ob die in Artikel
40 des TRIPS-Abkommens vereinbarten Regelungen zur Kontrolle
wettbewerbswidriger Praktiken in Lizenzverträgen ausreichen,
um den Zugang zu Technologien offenzuhalten. Zwar ermöglicht
es Artikel 40 den WTO-Mitgliedern, Rechtsvorschriften gegen
wettbewerbswidrige Praktiken in Lizenzverträgen vorzusehen und
im konkreten Fall mit dem Staat, dem der Patentinhaber
angehört, in Konsultation zu treten. Aber gerade die
wirtschaftlich ärmsten Ländern dürften de facto
nicht in der Lage sein, diese Möglichkeiten von sich aus
auszuschöpfen.
Andererseits weisen empirische Studien darauf
hin, dass Länder mit hohem Patentschutz ceteris paribus mehr
ausländische Investoren anziehen als andere Länder
(Maskus 2000), so dass die Einführung westlicher
Patentstandards neben anderem auch den Transfer von
Umweltschutztechnologien fördern dürfte. Darüber
hinaus wirkt die Einführung eines effektiven Systems zum
Schutz geistigen Eigentums in Entwicklungsländern
grundsätzlich fördernd auf die Forschung und Entwicklung
von Technologien, die speziell auf die Bedürfnisse dieser
Länder zugeschnitten sind (Innovationsfunktion des
Patentschutzes). Ähnlich wie auch für die
innovationsfördernde Wirkung von TRIPS für die
pharmazeutische Forschung im Bereich tropischer Krankheiten
argumentiert wird, kann TRIPS grundsätzlich auch die
Innovationstätigkeit der Unternehmen im Süden und Norden
im Bereich von entwicklungsländerorientierten
Umwelttechnologien anregen. Voraussetzung hierfür ist
allerdings, dass eine kaufkräftige Nachfrage für die –
nunmehr weltweit patentierbaren – Innovationen existiert.
Dies ist jedoch vor allem in den ärmsten
Entwicklungsländern kaum der Fall.
Der Mangel
an empirischen Befunden erschwert eine abschließende
Bewertung, aber die Diskussion deutet an, dass die Wirkungen des
TRIPS-Abkommens auf den Transfer umwelt- und ressourcenschonender
Techno logien in die Entwicklungsländer
äußerst ambivalent sein dürften. Daher empfehlen
sich zum einen Maßnahmen zur Steigerung der potenziell
positiven Effekte, und zum anderen (vorkehrende) Maßnahmen zur
Reduzierung der potenziell negativen Wirkungen. Ansatzpunkt einer
solchen Politik kann sowohl die Förderung der Verbreitung
patentierter Umwelttechnologien sein als auch zusätzliche
Innovationsanreize für die Er forschung und Entwicklung
von Umwelttechnologien, die speziell auf den Bedarf in
Entwicklungsländern abzielen.
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