7.2.3
Handlungsempfehlungen
Empfehlung
7-1 Förderung
der Rechtspolitik gegen Hunger
Das im Internationalen Pakt
über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Menschenrechte verankerte Recht, sich (selbst) zu ernähren,
sollte im Sinne einer Rechtspolitik gegen den Hunger
weiterentwickelt werden. Notwendig ist die weitere
Präzisierung des Verhaltenskodex zum Recht auf angemessene
Nahrung und ein entsprechender internationaler Dialog, der zum
Welt ernährungsgipfel – fünf Jahre danach
konkret verabredet werden sollte.
Empfehlung
7-2
Food-Security-Review-Mechanismus verbessern
Der im System der Vereinten Nationen
bereits verankerte Reviewmechanismus sollte im Sinne einer
kontinuierlichen transparenten Fortschrittskontrolle unter der
Federfüh rung der FAO deutlich verbessert werden. Dies
setzt einerseits die kohärente Koordinierung
ernährungssichernder Maßnahmen der beteiligten Akteure
voraus (Staaten, Organisationen) und bezieht sich auf die
kontinuierliche Datenerfassung, -Analyse und Fortschrittskontrolle
im Sinne der postulierten Ziele und
Maßnahmenkataloge.
Empfehlung
7-3
Exportsubventionen reduzieren
Die Reduzierung der
Exportsubventionen ist eine notwendige Voraussetzung zur Einbindung
der Entwicklungsländer in den internationalen Agrarhandel.
Ziel muss es sein, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums
Exportsubventionen abzuschaffen. Aus sozialen, ökologischen
Gründen und aus Gründen der Ernährungssicherheit ist
der Erhalt bzw. die Schaffung einer funktionierenden regionalen
Produktion und Vermarktung wünschenswert. Der verbesserte
Marktzugang darf deshalb nicht zu einer einseitigen
Exportausrichtung von Entwicklungsländern im
landwirtschaftlichen Bereich führen.
Empfehlung 7-4:
Unterstützung
demokratischer Agrar- und Bodenreformen
Die
Enquete-Kommission fordert die Bundesregierung auf, demokratische
Agrar- und Bodenreformen in Entwicklungsländern verstärkt
zu unterstützen, indem sie im Politikdialog mit Regierungen
der Partnerländer für derartige Reformen eintritt.
Insbesondere sind im Rahmen der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit die Förderung demokratischer
Landverfassungsreformen, sozial verträglicher Landverteilung
und die rechtliche Sicherung des Landzugangs oder -eigentums,
insbesondere für Frauen, durch finanzielle Unterstützung
und Beratungsmaßnahmen auszubauen. Ansatzpunkt hierfür
sind die bei der Umsetzung des Aktionsprogramms 2015 der
Bundesregierung geplanten Schritte.
Empfehlung
7-5 Stärkung
des ökologischen Landbaus und Förderung von nachhaltiger
Landwirtschaft
Die Förderung
nachhaltiger landwirtschaftlicher Produktionsformen muss
vorangetrieben werden. Der Stärkung der nachhaltigen,
standortgerechten Landwirtschaft in den Entwicklungsländern
und weltweit mit ihren Potenzialen zur Verbesserung der
Welternährungssituation gilt dabei besondere
Aufmerksamkeit.
Empfehlung
7-6 Fair-Trade
fördern
Der Import von
landwirtschaftlichen Fair-Trade-Produkten aus
Entwicklungsländern sollte gefördert werden
(Informationskampagnen, Vermarktungsstrukturen weiterentwickeln,
weitere Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage nach solchen
Produkten). Im öffentlichen Beschaffungswesen sollten
Fair-Trade-Produkte präferiert werden (s. BT-Drucksache
14/8031). Eine entsprechende Änderung der
EU-Beschaffungsrichtlinie für die öffentliche Hand
könnte kurzfristig durchgesetzt werden. Die freiwillige
Agrar-Umwelt/Sozial-Zertifizierung sollte entsprechend
gefördert und forciert werden.
Empfehlung
7-7 Die
internationale Agrarforschung reformieren
Der Reformprozess innerhalb des
Systems der Internationalen Agrarforschung ist fortzusetzen.
Wesentliche Elemente, die wichtige Beiträge zur
Bekämpfung der weltweiten Armut leisten können,
müssen stärker berücksichtigt werden. Dazu
gehören u.a. traditionelles Wissen, Genderaspekte,
partizipative Forschungsansätze, verstärkter Einsatz
regenerativer Energien im Sinne angepasster Technologien,
Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Produkte und der weitere
Ausbau von Wissensmanagementsystemen. Saatgutbezogene Forschung und
die schutzrechtliche Verankerung sollte nach den Kriterien der
Konvention für biologische Vielfalt und der Konven tion über
Pflanzengenetische Ressourcen durchgeführt werden. Die
Notwendigkeit einer effektiveren Nutzung der eingesetzten
finanziellen Mittel allein wird nicht ausreichen, die
internationale Agrarforschung wirtschaftlich auf solide Beine zu
stellen. Mittelfristig sollte also auch im Bereich der Forschung
der Tatsache Rechnung getragen werden, dass zur Erreichung der
Ernährungssicherungsziele erhebliche Investitionen im
Agrarbereich getätigt werden müssen.
Empfehlung
7-8 Development-Box
in Erwägung ziehen
Die von Entwicklungsländern in
Doha eingebrachten Vorschläge zur Einrichtung einer
Development-Box im Rahmen des WTO-Regelwerkes und die von deutschen
Nichtregierungsorganisationen vorgeschlagene Finanzierung
entsprechender entwicklungsfördernder Maßnah men
mittels „Konversion von Agrarsubventionen“ sollte einer
wissenschaftlichen Prüfung hinsichtlich Machbarkeit und
Auswirkungen unterzogen werden. Die Vorschläge wirken der
potenziellen Benachteiligung der Entwicklungsländer bei den
WTO-Agrarverhandlungen entgegen. Deshalb wäre es
wünschenswert, wenn sie auf der Tagesordnung
blieben.
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