*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

 zurück weiter  Kapiteldownload  Übersicht 


7.2.3       Handlungsempfehlungen

Empfehlung 7-1         Förderung der Rechtspolitik gegen Hunger

Das im Internationalen Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte verankerte Recht, sich (selbst) zu ernähren, sollte im Sinne einer Rechtspolitik gegen den Hunger weiterentwickelt werden. Notwendig ist die weitere Präzisierung des Verhaltenskodex zum Recht auf angemessene Nahrung und ein entsprechender internationaler Dialog, der zum Welt­ ernährungsgipfel – fünf Jahre danach konkret verabredet werden sollte.

Empfehlung 7-2         Food-Security-Review-Mechanismus verbessern

Der im System der Vereinten Nationen bereits verankerte Reviewmechanismus sollte im Sinne einer kontinuierlichen transparenten Fortschrittskontrolle unter der Federfüh­ rung der FAO deutlich verbessert werden. Dies setzt einerseits die kohärente Koordinierung ernährungssichernder Maßnahmen der beteiligten Akteure voraus (Staaten, Organisationen) und bezieht sich auf die kontinuierliche Datenerfassung, -Analyse und Fortschrittskontrolle im Sinne der postulierten Ziele und Maßnahmenkataloge.

Empfehlung 7-3         Exportsubventionen reduzieren

Die Reduzierung der Exportsubventionen ist eine notwendige Voraussetzung zur Einbindung der Entwicklungsländer in den internationalen Agrarhandel. Ziel muss es sein, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums Exportsubventionen abzuschaffen. Aus sozialen, ökologischen Gründen und aus Gründen der Ernährungssicherheit ist der Erhalt bzw. die Schaffung einer funktionierenden regionalen Produktion und Vermarktung wünschenswert. Der verbesserte Marktzugang darf deshalb nicht zu einer einseitigen Exportausrichtung von Entwicklungsländern im landwirtschaftlichen Bereich führen.

Empfehlung 7-4:        Unterstützung demokratischer Agrar- und Bodenreformen

Die Enquete-Kommission fordert die Bundesregierung auf, demokratische Agrar- und Bodenreformen in Entwicklungsländern verstärkt zu unterstützen, indem sie im Politikdialog mit Regierungen der Partnerländer für derartige Reformen eintritt. Insbesondere sind im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit die Förderung demokratischer Landverfassungsreformen, sozial verträglicher Landverteilung und die rechtliche Sicherung des Landzugangs oder -eigentums, insbesondere für Frauen, durch finanzielle Unterstützung und Beratungsmaßnahmen auszubauen. Ansatzpunkt hierfür sind die bei der Umsetzung des Aktionsprogramms 2015 der Bundesregierung geplanten Schritte.

Empfehlung 7-5         Stärkung des ökologischen Landbaus und Förderung von nachhaltiger Landwirtschaft

Die Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Produktionsformen muss vorangetrieben werden. Der Stärkung der nachhaltigen, standortgerechten Landwirtschaft in den Entwicklungsländern und weltweit mit ihren Potenzialen zur Verbesserung der Welternährungssituation gilt dabei besondere Aufmerksamkeit.

Empfehlung 7-6         Fair-Trade fördern

Der Import von landwirtschaftlichen Fair-Trade-Produkten aus Entwicklungsländern sollte gefördert werden (Informationskampagnen, Vermarktungsstrukturen weiterentwickeln, weitere Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage nach solchen Produkten). Im öffentlichen Beschaffungswesen sollten Fair-Trade-Produkte präferiert werden (s. BT-Drucksache 14/8031). Eine entsprechende Änderung der EU-Beschaffungsrichtlinie für die öffentliche Hand könnte kurzfristig durchgesetzt werden. Die freiwillige Agrar-Umwelt/Sozial-Zertifizierung sollte entsprechend gefördert und forciert werden.

Empfehlung 7-7         Die internationale Agrarforschung reformieren

Der Reformprozess innerhalb des Systems der Internationalen Agrarforschung ist fortzusetzen. Wesentliche Elemente, die wichtige Beiträge zur Bekämpfung der weltweiten Armut leisten können, müssen stärker berücksichtigt werden. Dazu gehören u.a. traditionelles Wissen, Genderaspekte, partizipative Forschungsansätze, verstärkter Einsatz regenerativer Energien im Sinne angepasster Technologien, Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Produkte und der weitere Ausbau von Wissensmanagementsystemen. Saatgutbezogene Forschung und die schutzrechtliche Verankerung sollte nach den Kriterien der Konvention für biologische Vielfalt und der Konven    tion über Pflanzengenetische Ressourcen durchgeführt werden. Die Notwendigkeit einer effektiveren Nutzung der eingesetzten finanziellen Mittel allein wird nicht ausreichen, die internationale Agrarforschung wirtschaftlich auf solide Beine zu stellen. Mittelfristig sollte also auch im Bereich der Forschung der Tatsache Rechnung getragen werden, dass zur Erreichung der Ernährungssicherungsziele erhebliche Investitionen im Agrarbereich getätigt werden müssen.

Empfehlung 7-8         Development-Box in Erwägung ziehen

Die von Entwicklungsländern in Doha eingebrachten Vorschläge zur Einrichtung einer Development-Box im Rahmen des WTO-Regelwerkes und die von deutschen Nichtregierungsorganisationen vorgeschlagene Finanzierung entsprechender entwicklungsfördernder Maßnah­ men mittels „Konversion von Agrarsubventionen“ sollte einer wissenschaftlichen Prüfung hinsichtlich Machbarkeit und Auswirkungen unterzogen werden. Die Vorschläge wirken der potenziellen Benachteiligung der Entwicklungsländer bei den WTO-Agrarverhandlungen entgegen. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn sie auf der Tagesordnung blieben.




 zurück weiter  Top  Übersicht 


Volltextsuche