7.3.2 Das
Übereinkommen über biologische Vielfalt (CBD)
7.3.2.1 Der Weg zum
Übereinkommen über biologische Vielfalt
Die ersten Konflikte über Erhaltung und
Nutzung der Bio diversität traten schon in den 1960er
Jahren auf. Zugespitzt möchten die Industrieländer (bzw.
privatwirtschaftliche Akteure in denselben) Zugang zur biologischen
Vielfalt haben, um die eigene (biotechnologische) Forschung und
Produktion voranzubringen. Die Entwicklungsländer sind zwar
Eigentümer der biologischen Ressourcen, können sie jedoch
nicht adäquat nutzen, da ihnen hierfür die Technologien
fehlen. Zudem wurde in den 1970er und 1980er Jahren offensichtlich,
dass die biologische Vielfalt trotz Naturschutzbemühungen
abnahm. Diese beiden Entwicklungen führten im Endeffekt zur
Entstehung der Biodiversitätskonvention.
Konflikte um pflanzengenetische
Ressourcen in der FAO
Die ersten Konflikte über biologische
Vielfalt entstanden im Versuch der weltweiten Modernisierung der
Landwirtschaft. Transnationale Konzerne und internationale
Agrarforschungsinstitute betrieben diese Agrarmodernisierung, um
Ertragssteigerungen zu erzielen. Durch die vermehrte Aufbewahrung
der genetischen Vielfalt in Genbanken der Industrieländer
sowie die Verschärfung der Schutzrechte für neu
gezüchtete Pflanzensorten flossen Gewinne aus der Nutzung der
biologischen Vielfalt verstärkt in den Norden. Die
Entwicklungsländer kritisierten diese Situation vor allem im
Rahmen der FAO. Diese verabschiedete 1983 das International
Undertaking on Plant Genetic Resources. Demnach stellen
pflanzengenetische Ressourcen ein Erbe der Menschheit dar und sind
daher uneingeschränkt zugänglich zu machen. Dieses
Abkommen wurde im November 2001 durch ein neues Abkommen zu
pflanzengenetischen Ressourcen (International Treaty On Plant
Genetic Resources For Food And Agriculture, ITPGRFA)
abgelöst.
Natur- und Artenschutz als zweite
Säule der Biodiversitätspolitik
Während in
der FAO Fragen des Zugangs und der Verteilung genetischer
Ressourcen im Mittelpunkt standen, wurde der Schutz einzelner Tiere
oder Pflanzen bzw. Ökosysteme in anderen Gremien verhandelt
und institutionalisiert. Der wichtigste internationale Vertrag zum
Schutz einzelner Arten wurde 1973 unterzeichnet: Das Washingtoner
Abkommen (Convention on International Trade in Endangered Species
of Wild Fauna and Flora, CITES). Durch Handelsbeschränkungen
sollen vom Aussterben bedrohte Arten geschützt werden. Die
speziellen Anforderungen beim Schutz wandernder Tierarten werden in
der Bonner Konvention (Convention on Migrating Species – CMS)
berücksichtigt. Ebenfalls stehen bestimmte Ökosysteme
unter Schutz: die Ramsar-Konvention zum Schutz von Feuchtgebieten,
die Welterbekonvention und das MAB-Programm der UNESCO sind
wichtige Bausteine. Schließlich gibt es noch eine Reihe von
regionalen Abkommen zum Schutz der Biodiversität, wie z. B.
die Berner Konvention (Übereinkommen über die Erhaltung
der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihre
natürlichen Lebensräume), die 1979 unterzeichnet wurde,
oder die Alpenkonvention.
Die
Verhandlungen zur Biodiversitätskonvention
Da in den 1980ern
deutlich wurde, dass die bestehenden Naturschutzkonventionen nicht
ausreichten, um die biologische Vielfalt zu schützen, und
zudem Verteilungsfragen ungeklärt waren, begannen weitere
Bemühungen zum Schutz der biologischen Vielfalt. Ergebnisse
dieser Bemühungen waren die 1982 verabschiedete World Charter
for Nature sowie der 1987 veröffentlichte Bericht der
Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Report,
Hauff 1987). 1988 wurde in Genf eine UN-Arbeitsgruppe zur
Biodiversität eingesetzt (Chasek 2001: 117ff.). Die
Verhandlungen waren von einer Polarisierung zwischen Industrie- und
Entwicklungsländern geprägt. Dies umfasste vor allem drei
Aspekte:
– Beurteilung der biologischen Vielfalt:
Umkämpft war die Frage, ob die Biodiversität ein
gemeinsames Erbe der Menschheit darstellt oder ob es sich hierbei
um Ressourcen handelt, über die Staaten souverän
entscheiden können.
– Finanzierungsmechanismen: Sowohl die
Höhe eines einzurichtenden Fonds, aus dem die
Entwicklungsländer neue Maßnahmen zum Schutz der
biologischen Vielfalt bezahlt bekommen sollten, als auch die
institutionelle Anbindung dieses Fonds waren umstritten.
– Zugang zur und Erwerb der
Biodiversität: Sowohl Fragen des freien Zugangs zu den Zentren
der Biodiversität als auch das Problem der Patentierung von
Pflanzen und Tieren und somit Fragen der Verteilung der Gewinne,
die sich aus der Nutzung ergeben können, wurden kritisch
diskutiert.
Hiermit begannen
die offiziellen zwischenstaatlichen Ver handlungen zur CBD,
die bis zum 22. Mai 1992 andauerten.
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