*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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7.6.2.4    Finanzierungsfragen

Die Weltumweltorganisation wird nur dann die gewünsch­te Führungsrolle bei der Lösung globaler Probleme ausfüllen können, wenn für Umwelt und Entwicklung eine adäquate Finanzausstattung zur Verfügung steht. Dazu gehört zunächst, dass die materielle Basis der Weltumweltorganisation dauerhaft gesichert sein muss. Dies kann durch freiwillige Ad-hoc-Leistungen nicht erreicht werden. Im Kontext der vorgeschlagenen Reformen wird die Festlegung verbindlicher Beitragszahlungen gemäß dem üblichen UN-Schlüssel diskutiert. Darüber hinaus sind zusätzliche Mittel zur Finanzierung von Projekten erforderlich, die der Schadensreduzierung und der Anpassung an die jeweilige globale Umweltveränderung in den armen Ländern dienen (z. B. Ausbau einer überschwemmungs- und sturmsicheren Infrastruktur, Deichbau, Hafenschutz, Landnutzungswandel, Katastrophenschutz usw.). Der WBGU schlägt vor, Entgelte auf die Nutzung globaler Gemeinschaftsgüter zu erheben (s. Kasten 7-7).




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Kasten 7-7