*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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7.7.3       Technologietransfer als Instrument für eine nachhaltige Entwicklung126

Unter Technologietransfer versteht man den planmäßigen und nach wirtschaftlichen bzw. umwelt- und entwicklungspolitischen Aspekten organisierten Export von Technologien von einem Land in ein anderes, meist von hochindustrialisierten Ländern in Schwellen- oder Entwicklungsländer. Beim Technologietransfer ist zu unterscheiden zwischen Hardware (der technischen Ausrüstung) und Software (dem Schaffen der institutionellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Anwendung von Technologien – „Capacity Building“) einschließlich Qualifikationen.

Es gibt viele Gebiete, auf denen die unterschiedlichen Akteure zum Technologietransfer (Regierungen, der private Sektor, Finanzinstitutionen, Nichtregierungsorganisationen oder Forschungs- und Bildungsinstitutionen) zusammenarbeiten. Die geläufigsten sind der direkte Warenaustausch, Lizenzierungen, Franchising, Auslandsinvestitionen, der Verkauf von schlüsselfertigen Anlagen, Joint ventures, Unteraufträge, Forschungs- oder Co-Produktionsvereinbarungen, Austausch von wissenschaftlichem und technischem Personal, Konferenzen, Handelsausstellungen und Messen, Ausbildung von Multiplikatoren, Wirtschaftsdelegationen, Informationsaustausch über Artikel oder Internetportale, Regierungsprogramme und -pro­ jekte.

Jeder dieser Wege repräsentiert unterschiedliche Arten des Austauschs von Wissen, Geld und Waren zwischen den Akteuren. Ausgehend von der treibenden Kraft für einen Technologietransfer kann man unterscheiden zwischen

–    staatlich initiiertem und geförderten Technologietransfer,

–    Technologietransfer, der durch privatwirtschaftliche Aktivitäten geprägt ist und

–    Technologietransfer, der von Gesellschaften aufgrund eines speziellen Handlungsbedarfs ausgelöst wird.

Für Deutschland hat das Thema Technologietransfer eine besondere Bedeutung, insbesonders angesichts der Tatsache, dass Deutschland einer der reichsten Industriestaaten mit starker Exportorientierung seiner Wirtschaft ist und auf vielen technischen Gebieten weltweit als führend angesehen wird. Dies trifft auch auf die Umwelttechnik zu, die als integrierter Bestandteil von Produktionsanlagen, Industrieprodukten (z. B. Kraftwerken) oder als nachsorgende Technik (z. B. Kläranlagen) für den Export Bedeutung hat.

In den folgenden Ausführungen wird der mehr staatlich mitgestaltete Technologietransfer behandelt. Die beispielhaft auf den Bereich der Umwelttechnik bezogenen Aussagen, lassen sich auf andere Technologiebereiche übertragen. Unter dem Gesichtspunkt einer gewünschten    Orientierung an Zielen der Nachhaltigkeit kommt der umwelt- und sozialverträglichen Technik allerdings besondere Bedeutung zu.



126 Dieses entstand mit freundlicher Unterstützung von Dr. Pohle, Umweltbundesamt.

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