7.8
Ausblick und
offene Fragen
Viele Probleme hinsichtlich der
natürlichen Ressourcen konnten im Rahmen der Kommissionsarbeit
nur angerissen werden. Oftmals handelt es sich dabei um
Querschnittsthemen, die im Zusammenhang mit Überlegungen
stehen, die auch in anderen Themenfelder (z. B. Waren- und
Dienstleistungsmärkte, Wissensgesellschaft) angestellt wurden.
Die begonnenen Diskussionen sollten vertieft und im Sinne einer
nachhaltigen Entwicklung zusammengeführt werden. Insbesondere
hinsichtlich der institutionellen Fragen sowie der künftigen
Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren
wird auch auf die offenen Fragen im Bereich Global Governance
verwiesen (vgl. Kapitel 10).
Zentral erscheint die Befassung mit dem
Themenkomplex Umwelt und Armutsbekämpfung. In diesem
Zusammenhang ist es sicher notwendig, z. B. in den Themenfeldern
Ernährung und Landwirtschaft sowie Biologische Vielfalt die in
dieser Legislaturperiode begonnenen Arbeiten fortzuführen oder
im Themenfeld Wasser das vielerorts ungelöste Problem der
Abwasserentsorgung aufzugreifen sowie Empfehlungen zur
Salzwasserproblematik zu erarbeiten (Meeresschutz, Fischerei und
Aquakultur). Des Weiteren bedarf es der Befassung mit den
langfristigen Notwendigkeiten und Perspektiven des Klimaschutzes.
Offene Fragen betreffen hier z. B. Capacity Building in den
Entwicklungsländern und Equity-Fragen sowie die nachhaltige
Energieversorgung. Darüber hinaus müssten
Möglichkeiten für Anreizstrukturen und
Finanzierungsstrategien einer technologischen Revolution zum
Ressourcenverbrauch aufgezeigt werden. Unvollständig wäre
die Behandlung des Themas (natürliche) Ressourcen ohne die
Thematisierung der Konflikte beim Rohstoffabbau, die
Umweltauswirkungen, aber auch Menschenrechtsverletzungen etc.
betreffen.
Auch für den Bereich Ressourcen stellt
sich die Frage, wie die angemahnten Reformen in den verschiedenen
Politikfeldern Schritt für Schritt konkret umgesetzt
werden können. Die bisher allenfalls in Ansätzen
behandelte Instrumentenfrage (Ökosteuer etc.) sollte
fortgesetzt werden. Zu denken ist auch an Haftungsregeln im Sinne
des Verursacherprinzips, z. B. zur Risikovorsorge angesichts des
Klimawandels.
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