8.3.2
Regional: Die Europäische Union im Übergang von der
Umwelt- zur Nachhaltigkeitspolitik
Im Laufe der
vergangenen Jahre ist die Bedeutung der EU auch für die
Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik der Mitgliedstaaten immer
größer geworden (s.
Kasten 8-3).Obwohl jedes Land für seine eigene
Nachhaltigkeitspolitik verantwortlich ist, steht doch fest, dass
kein Land Nachhaltigkeit im Alleingang erreichen kann. In den
Staaten der Europäischen Union (EU) gehört die
Umweltpolitik wie die Politikfelder einer gemeinsamen Außen-
und Sicherheitspolitik sowie die Entwicklungspolitik, zu den
Bereichen, die nach den Beschlüssen von Maastricht weithin auf
den Vorgaben der Gemeinschaft beruht. Deutschland sollte im
Staatenverbund eine Vorreiterrolle einnehmen, und z. B. das
Präzisieren und Weiterverhandeln von international
verbindlichen Umweltschutz- und Ressourcenabkommen
vorantreiben.
Die EU war eine
der treibenden Kräfte beim Aushandeln des Kioto-Protokolls und
konnte ein Aufweichen der Verpflichtungen aus diesem Protokoll in
den jüngsten Verhandlungen zumindest begrenzen.
Die Umsetzung der Absichtserklärungen zur
Nachhaltigkeit aus dem 6. Umweltaktionsprogramm der EU und im
Beschluss einer europäischen Nachhaltigkeitsstrategie von
Göteborg im vergangenen Jahr ist aus zeitlichen Gründen
noch nicht nachprüfbar Die Integration in die verschiedenen
Sektorbereiche stößt offenbar auf Schwierigkeiten.
Hierüber muss nach dem Beschluss von Göteborg im
jährlichen Überprüfungsbericht der Kommission
über Fortschritte der Gemeinschaft auf dem Weg zum
„leistungsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der
Welt“ (Lissabon-Prozess) anhand ausgewählter Indikatoren
berichtet werden. Dass es die EU ernst meint, ist u. a. auch an den
gestiegenen Anforderungen abzulesen, die die EU-Kommission an die
Integration von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten in das
gemeinschaftliche Förderkonzept im Rahmen der
Strukturfondsförderung gestellt hat.
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