8.3.3
National: Erarbeitung einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie in
Deutschland
Vor dem Weltgipfel in Johannesburg hat die
Bundesregierung im April 2002 eine nationale Nach
haltig keits stra tegie beschlossen. Im Februar
2001 wurde aus zehn Bundesministerien ein
Staatssekretärsausschuss für nach haltige
Entwicklung eingerichtet, der im Dezember 2001 im ersten Entwurf
„Perspektiven für Deutschland“ die zentralen
Herausforderungen anhand der vier Koordinaten
„Generationengerechtigkeit“,
„Lebensqualität“, „sozialer
Zusammenhalt“ und „internationale Verantwortung“
beschreibt. Der Entwurf der Bundesregierung hat den Eindruck
erweckt, dass nachhaltige Entwicklung in erster Linie eine
Staatsaufgabe sei und nicht so sehr ein gesamtgesellschaftliches
Projekt. Der Konsultationsprozess, der zur Nachhaltigkeitsstrategie
geführt hat, und die Anhörungen sowie die Stellungnahmen
aus der Wissenschaft, von Unternehmen, Gewerkschaften, Kirchen,
Nichtregierungsorganisationen und Verbänden, sind Teil des
Strategiepapiers (Bundesregierung 2002b: 42ff.). Von Seiten sehr
vieler Nichtregierungsorganisationen wird kritisiert, dass der
gesellschaftliche Dialog nicht ausreichend erfolgt ist, weil von
der Vorlage des ersten Entwurfs bis zum Kabinettsbeschluss
großer Zeitdruck bestand.
Nachhaltige Entwicklung ist in hohem
Maße auf Zustimmung in der Gesellschaft angewiesen. Die
Initiierung und Begleitung dieses Prozesses kann nicht allein
Aufgabe der Exekutive sein. Zur Unterstützung des
gesellschaftlichen Dialogs zur Nachhaltigkeit hat die
Bundesregierung im April 2001 einen hochrangig besetzten „Rat
für nachhaltige Entwicklung“ einberufen.3 Er soll eine zentrale Funktion in
diesem Dialog wahrnehmen und Beiträge für die nationale
Strategie und ihre Umsetzung erarbeiten.
Prioritäre Handlungsfelder, in denen zuerst
Weichenstellungen für eine nachhaltige Entwicklung vorgenommen
werden sollen, sind Energie/Klima sowie Mobilität und
Gesundheit/Ernährung. Kernstück der
Nachhaltigkeitsstrategie sind 21 Schlüsselindikatoren, anhand
derer Ziele formuliert und Fortschritte bilanziert werden
können (Bundesregierung 2002b: 65ff.).
Der Deutsche Bundestag hat am 16.Mai 2002
zwei Ent schließungen zur Nationalen
Nachhaltigkeitstrategie und zum UN-Weltgipfel für nachhaltige
Entwicklung angenommen (s. BT-Drucksachen 14/9052 und 14/9056;
Deut scher Bundestag (2002e), Deutscher Bundestag (2002f)).
Hier wird als positiv festgestellt, dass sich die nationale
Nachhaltigkeitsstrategie eng an den Vorarbeiten der
Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“
orientiert hat. Gleichzeitig wird gefordert, die Ergebnisse der
UN-Konferenz für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg und
dort eingegangene Verpflichtungen nach Abschluss der Konferenz in
das Konzept der Nachhaltigkeitsstrategie einzubeziehen, damit diese
den sozialen, ökologischen und ökonomischen
Bedürfnissen der künftigen Generationen gerecht wird.
3 Dem Rat gehören siebzehn Persönlichkeiten
des öffentlichen Lebens an, die aus unterschiedlichen
gesellschaftlichen Interessensgruppen stammen (s.
http://www.nachhaltigkeitsrat.de 07.05.02).
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