Wirtschaft und Arbeit. Die CDU/CSU hat die Bundesregierung in einem Antrag (15/5578) aufgefordert, für einen "fairen Wettbewerb" zwischen so genannten Optionskommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu sorgen. Unter Optionskommunen werden jene 63 Landkreise und sechs kreisfreien Städte verstanden, die für die Dauer von sechs Jahren den Gesamtkatalog der Leistungen an Arbeitslose in eigener Regie betreuen.
Die Zusammenarbeit sei nicht immer konstruktiv verlaufen, heißt es. So sähen sich die Optionskommunen mit einem Problem bei der Jugendarbeitslosigkeit konfrontiert. Oftmals meldeten Arbeitergeber offene Stellen ausschließlich an die BA. Im Regelfall könnten die Optionskommunen zwar über den virtuellen Arbeitsmarkt auf diese Angebote zugreifen, allerdings nur beschränkt, wenn diese anonymisiert sind. Im Gegensatz zu den Agenturen für Arbeit sei es den Kommunen nicht möglich zu erkennen, welche Arbeitgeber hinter einer solchen anonymisierten Offerte stehen. Dies behindere die Vermittlungstätigkeit der Kommunen, so die CDU/CSU.
Die Bundesregierung muss nach Auffassung der Unionsfraktion dafür sorgen, dass Änderungen in der Kommunikations- und Informationstechnik vorgenommen werden, um Zeitverluste bei der Aufsicht, Revision und Kontrolle der gesetzlichen Regelungen zu vermeiden. Weiter sollten die Daten den Kommunen vor Ort zugänglich gemacht werden, um Transparenz zu schaffen. Die von den Kommunen gemeldeten Arbeitslosenzahlen seien in die amtliche Statistik aufzunehmen.